Es muss nicht immer der Kauf eines Autos sein: Leasing ist ebenfalls sehr attraktiv und bei vielen Menschen beliebt. Allerdings ist es ratsam, hier einiges zu beachten.
Inhalt
Steuer
Für Selbstständige und Unternehmen bietet Leasing steuerliche Vorteile.
Aus steuerlichen Gründen lohnt sich das Leasing hauptsächlich für Selbstständige und Unternehmen. Der Hintergrund hierfür ist die niedrige Belastung im Monat. So ist es möglich, die Mehrwertsteuer, die auf die Leasingraten berechnet wird, von der Steuer abzusetzen beziehungsweise sich diese erstatten zu lassen.
Privatpersonen
Für Privatpersonen, die keinen eigenen Wagen besitzen möchten, ist Leasing sicherlich eine sehr gute Wahl. Aber auch wer gerne relativ schnell die Autos wechselt, ist hiermit bestimmt gut beraten.
Doch auch für Privatpersonen bietet sich das Leasing. Zwar ist hier üblicherweise kein Steuer-Vorteil zu erwarten aber wer ein Auto benötigt, und keines selbst kaufen möchte, der liegt hiermit sicherlich richtig. Dazu kommt, dass die Leasing-Rate in der Regel sogar günstiger ausfällt, als die Rate für einen Kredit zum Autokauf.
Ebenso liegt man hiermit richtig, wenn gerne recht schnell wieder ein anderes Auto gefahren wird. Denn nach der Beendigung der vertraglich vereinbarten Leasing-Frist ist es natürlich machbar, erneut zu leasen und sich ein anderes Auto auszusuchen. Je nach Händler stehen die unterschiedlichsten Leasing-Fahrzeuge zur Auswahl, sodass es mit etwas Glück vielleicht sogar machbar ist, den eigenen Traum-Wagen zu fahren.
Vorsicht bei sehr kleinen Raten
Hinter sehr niedrigen Leasingraten kann sich unter Umständen eine recht hohe Sonderzahlung verbergen
Bei auffällig kleinen Leasing-Raten gilt es, genau hinzusehen: Hier kann es sein, dass zusätzlich eine Sonderzahlung geleistet werden muss. Die Sonderzahlung wird üblicherweise zu Beginn des Leasing-Vertrags fällig und kann unterschiedlich hoch ausfallen. Ab einer gewissen Höhe wirkt sich diese so aus, dass sich die Leasing-Raten deutlich verringern. Die Gesamtkosten des Leasings belaufen sich somit auf die Sonderzahlung plus die monatlichen Raten.
Pflichttermine
Die regelmäßige Einhaltung von Inspektionsterminen und die Beseitigung auch von kleinen Schäden sind beim Leasing Pflicht.
Als Leasingnehmer ist man dazu verpflichtet, die jeweils anfallenden Inspektionstermine immer fristgerecht einzuhalten. Zudem muss man sich auch sofort um etwaige Schäden kümmern; selbst dann, wenn es sich beispielsweise lediglich um einen Kratzer oder eine kleine Delle handelt. Dabei existiert in der Regel jedoch keine freie Auswahl hinsichtlich der Werkstatt: hier muss das Unternehmen beziehungsweise die Markenwerkstatt angefahren werden, die der Leasinggeber vorgibt.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkasko-Versicherung ist beim Leasing Pflicht. Bei angebotenen Service-Paketen des Leasinggebers, gilt es die Kosten mit denen der eigenen Versicherung zu vergleichen und gut abzuwägen.
Des Weiteren besteht beim Leasing ebenfalls die Pflicht zu einer Vollkasko-Versicherung. Auch hier kann nichts anderes vereinbart werden.
Allerdings sollte man hier die Augen offen halten: Einige Leasing-Anbieter offerieren ihren Kunden Service-Pakete, in denen ebenfalls eine Fahrzeugversicherung enthalten ist. Diese können unter Umständen relativ kostenintensiv ausfallen, sodass es sich lohnt, die Angebote mit denen der eigenen Versicherung zu vergleichen.
Bonitätsprüfung
Eine negative Schufa beziehungsweise eine schlechte Bonität sorgen zumeist für eine Ablehnung des Leasings. Dementsprechend lohnte es sich, rechtzeitig vorab eine Schufa-Selbstauskunft einzuholen und die Einträge zu überprüfen.
Nicht nur beim Kauf eines Autos, sondern ebenfalls beim Leasing wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Stellt es sich hierbei heraus, dass es um die eigene Bonität schlecht bestellt ist, beziehungsweise eine negative Schufa-Auskunft vorliegt, kommt eher kein Leasingvertrag zustande.
Aufgrund dessen empfiehlt es sich, noch vor der Beantragung des Leasings eine kostenfreie Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Denn es ist durchaus möglich, dass dort veraltete oder auch teilweise falsche Informationen vorhanden sind. In einem solchen Fall kann eine Löschung oder Richtigstellung beantragt werden. Hierfür ist es jedoch in der Regel notwendig, auch die dementsprechenden Nachweise vorzulegen.
Kündigung
Eine Besonderheit des Leasings ist, dass man es in der Regel nicht vorzeitig kündigen kann.
Bei einem Leasingvertrag muss generell beachtet werden, dass hier normalerweise keine Kündigung möglich ist. Das bedeutet, dass es, gleich welche Gründe vorliegen, nicht machbar ist, frühzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Selbst wenn der fahrbare Untersatz bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet, muss der Leasingnehmer die Raten weiter bezahlen.
Es ist jedoch bei vielen Assekuranzen möglich, für einen solchen Fall eine Versicherung abzuschließen. Es kann sich also lohnen, sich hier einmal umzusehen.
Zahlungsverzug
Nach zwei nicht bezahlten Monatsraten kann der Leasinggeber den Vertrag kündigen.
Vorsicht ist bei einem etwaigen Zahlungsverzug gegeben. Generell besitzt der Leasinggeber das Recht, den Kontrakt zu kündigen, wenn der Leasingnehmer mit zwei monatlichen Raten, die aufeinander folgen, im Rückstand ist.
Inzahlungnahme
Oftmals ist es beim Leasing möglich, den eigenen Gebrauchtwagen in Zahlung zu geben. Auf diese Weise kann eine Sonderzahlung zumeist vermieden werden.
Es ist oftmals nicht allzu bekannt aber in vielen Fällen durchaus möglich: Anstelle zu Beginn des Leasings eine Sonderzahlung zu leisten, ist es oftmals auch machbar, den jetzigen Gebrauchtwagen in Zahlung zu geben. Allerdings muss das betreffende Fahrzeug hierbei natürlich komplett das Eigentum des angehenden Leasingnehmers sein.
Spricht der Leasinggeber diese Möglichkeit nicht von sich aus an, kann es unter Umständen dennoch lohnenswert sein, hier explizit nachzufragen.
Alternative
Alternativ zum Leasing kann ein Ratenkredit ausgewählt werden. Nach vollständiger Bezahlung der monatlich gleichbleibenden Raten geht hier das Fahrzeug in den Besitz des Kreditnehmers über.
Als Alternative zum Leasing bietet sich ein Autokredit an. Hier zahlt der Darlehensnehmer ebenfalls jeden Monat gleichbleibende Raten ab. Diese können zwar etwas höher ausfallen aber dafür geht der Wagen nach Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit in den Besitz des Kreditnehmers über. Dazu kommt, dass es sich bei einem Autokredit um ein zweckgebundenes Darlehen handelt. Bei einem solchen Kredit fällt üblicherweise der Zinssatz niedriger aus, als das bei einem „normalen“, klassischen Ratendarlehen der Fall ist.
Zumeist behalten die Banken den Fahrzeugbrief ein, bis das Darlehen vertragsgemäß abbezahlt ist. Nach Begleichung der letzten Rate geht der Brief dann jedoch in den Besitz des rechtmäßigen Eigentümers, des Kreditnehmers, über.
Fazit
Die oben genannten Tipps sind sicherlich eine gute Hilfe beim Leasing.
Leasing ist eine sehr gute Möglichkeit, um zu einem fahrbaren Untersatz zu gelangen, ohne den Wagen zu kaufen. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, einfach „blindlings“ das erstbeste Leasingangebot anzunehmen. Am besten werden die verschiedenen Angebote gut miteinander verglichen und die oben genannten Tipps beachtet.
Als Alternative bietet sich hier ein zweckgebundener Autokredit an, bei dem das Fahrzeug nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit in das Eigentum des Darlehensnehmers übergeht. Hier behält die Bank in der Regel den Fahrzeugbrief so lange ein, bis der Kredit komplett abbezahlt ist.