Sofortkredite werden vor allem im Internet angeboten. Die diversen Darlehensofferten suggerieren den angehenden Kreditnehmern hier eine „sofortige“ Auszahlung des Kreditbetrags. Doch ist das auch wirklich der Fall?
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Sofortkredit
Hierbei handelt es sich vor allem um ein Darlehen, dass besonders schnell ausgezahlt wird.
Bei einem Sofortkredit handelt es sich im Grunde genommen um einen Ratenkredit der, wie die Bezeichnung bereits andeutet, lediglich schneller ausbezahlt wird. Um ein solches Darlehen zu erhalten, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie ebenfalls eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren setzen die Banken gemeinhin ein deutsches Girokonto und einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland voraus. Zudem ist es unabdingbar, dass der Kreditnehmer zumindest bereits volljährig ist, da die Banken an Minderjährige generell kein Darlehen vergeben. Es ist jedoch auch möglich, dass die genauen Darlehensvoraussetzungen je nach Bank etwas variieren.
Mithilfe eines Sofortkredits lassen sich die verschiedensten Wünsche erfüllen. Oftmals wird sich für diese Darlehensart jedoch deshalb entschieden, da dringend ein gewisser Betrag benötigt wird, wie zum Beispiel um die verschiedensten, offenen Rechnungen zu begleichen oder um ein großes Haushaltsgerät zu ersetzen, das plötzlich funktionsuntüchtig ist.
Da es sich bei einem solchen Darlehen um einen zweckungebundenen Kredit handelt, ist es dem Darlehensnehmer möglich, den Kreditbetrag frei nach Wunsch zu verwenden. Die Banken fordern diesbezüglich auch keinerlei Nachweise an.
Die Rückzahlung des Sofortkredits erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Darlehensnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit profitiert.
Online-Beantragung
Ein Sofortkredit wird in der Regel online beantragt; die notwendige Legitimation erfolgt hier entweder per Post- oder VideoIdent-Verfahren.
Da, wie bereits oben erwähnt, ein Sofortkredit hauptsächlich im Internet offeriert wird, erfolgt die Beantragung des Darlehen gemeinhin ebenfalls online.
Hat sich der Antragsteller für ein bestimmtes Kreditangebot entschieden, wird in der Regel lediglich darauf geklickt und das daraufhin erscheinende Formular ausgefüllt sowie abgeschickt. Hierbei handelt es sich jedoch noch nicht um den endgültigen Kreditvertrag.
Sobald das Formular bei der Bank eingegangen ist, wird diese die gewünschten Kreditunterlagen zusammenstellen und entweder ebenfalls online versenden beziehungsweise als Download bereitstellen oder diese per Post versenden. Anschließend ist es dem Antragsteller möglich, den Kontrakt eingehend zu lesen beziehungsweise zu überprüfen und gegebenenfalls auszufüllen sowie mit den von der Bank gewünschten Unterlagen zurück an das Kreditinstitut zu schicken.
Da bei einer Onlinbeantragung kein direkter, persönlicher Kontakt möglich ist, erfolgt die Legitimation hier entweder per Post- oder Video-Ident-Verfahren. Die Bank wartet den Vertragseingang ab und überprüft anschließend nicht nur die diversen Daten, die der Antragsteller angegeben hat, sondern ebenfalls die Bonität des angehenden Kreditnehmers. Ebenso wird in diesem Zuge eine Auskunft bei der Schufa eingeholt. Fällt die Darlehensüberprüfung positiv aus, wird die Bank die gewünschte Summe auf das im Kreditvertrag genannte Konto überweisen. Üblicherweise handelt es sich hierbei um das Girokonto des Antragstellers.
Sofortige Kreditauszahlung?
Eine Auszahlung des Kredits direkt nach Beantragung ist zumeist nicht machbar; binnen kürzester Zeit dagegen schon.
Eine sofortige Darlehensauszahlung, die direkt nach der Beantragung des Darlehens erfolgt, ist bei einem solchen Kredit gemeinhin nicht möglich. Allerdings geschieht die Überweisung des Kreditbetrags deutlich schneller, als das beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit der Fall ist.
Wurde zum Beispiel ein Sofortkredit mit Sofortzusage beantragt, dann erhält der Antragsteller in den meisten Fällen während der nächsten zwölf bis 24 Stunden Bescheid, ob das von ihm gewünschten Darlehen genehmigt wird. Hat der Kreditnehmer bis zu einer von der Bank vorgegebenen Uhrzeit sämtliche notwendigen Unterlagen an das Kreditinstitut übermittelt, kommt es bei einem positiven Bescheid oftmals zu einer Auszahlung binnen 24 Stunden. Dies kann zumeist sogar noch an dem Tag geschehen, an dem das Darlehen beantragt wurde.
Einige Kreditinstitute bieten Sofortkredite jedoch auch in Kombination mit einer sogenannten „Express-Option“ an: Hier erfolgt die Auszahlung des Kredits beispielsweise innerhalb von nur einer Stunde.
Negative Schufa?
Bei einer zu schlechten Bonität beziehungsweise einer zu negativen Schufa-Auskunft kann ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer oftmals doch noch den gewünschten Kredit erhalten.
Ob ein Soforkredit auch bei einer negativen Schufa ausbezahlt wird, hängt zum Beispiel auch von der Art des Eintrags ab. So ist es in vielen Fällen etwa auch noch bei einer mittleren Bonität möglich, das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Fällt die Bonität jedoch zu schlecht beziehungsweise die Auskunft der Schufa eindeutig negativ aus, dann wird die Bank das gewünschte Darlehen ablehnen.
Dennoch ist es nicht zwangsläufig notwendig, den Kreditwunsch komplett aufzugeben. Denn oftmals ist es mithilfe von einem zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen doch noch möglich, den gewünschten Kredit zu erhalten. Allerdings ist es hier unabdingbar, dass die betreffende Person dann ihrerseits die verschiedenen Kreditvoraussetzungen erfüllt. Ist dass der Fall, steht einem positiven Darlehensbescheid gemeinhin sicherlich kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Sollte es, aus welchem Grund auch immer, dazu kommen, dass der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits für die Rückzahlung der kompletten, noch offenen Kreditsumme verantwortlich ist. Aufgrund dessen möchte eine Bürgschaft beziehungsweise eine zweite Darlehensnehmerschaft immer gut überlegt sein.
Ebenso ist es ratsam, dass sich der Antragsteller vorab Gedanken darüber macht, welche Person darum gebeten wird als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer aufzutreten. Im Idealfall handelt es sich um jemanden, mit dem man sich sehr gut versteht, sodass es auch bei Problemen beispielsweise immer noch möglich ist, mit der betreffenden Person zu reden und das einst gute Verhältnis fortzuführen. Schließlich wäre es sehr schade, wenn es aufgrund der Geldangelegenheiten zu einem Streit oder gar zu einem vollständigen Zerwürfnis kommen würde.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer bieten sich zum Beispiel die Eltern oder auch Geschwister an. Ebenso gut ist es machbar, weitere Verwandte hiernach zu fragen. Allerdings ist für eine Bürgschaft oder eine zweite Darlehensnehmerschaft kein verwandtschaftliches Verhältnis notwendig. So ist es zum Beispiel durchaus auch machbar, einen guten Bekannten, Arbeitskollegen oder Freund einzusetzen. Für die Bank spielt die Auswahl keine Rolle; so lange die betreffende Person dazu in der Lage ist, die diversen Voraussetzungen zu erfüllen.