Im Rahmen einer Baufinanzierung kommt es in der Regel zu einer Zinsfestbindung. Das heißt, der Kreditzins wird für eine gewisse Zeit festgeschrieben, sodass es hier zu keinerlei Änderungen kommen kann. Doch warum ist das so und was gilt es, hier zu beachten?
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Zinsfestschreibung: Warum?
Die Festschreibung des Zinssatzes sorgt für eine höhere Planungssicherheit beim Kreditnehmer. Je nach Bank, und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren, kann die Länge der Festschreibung variieren.
Bei der Vergabe eines Immobilienkredits zur Baufinanzierung wird der Zinssatz in der Regel für eine gewisse Zeit festgeschrieben. Das ist zugleich auch der Grund, warum man Kredite dieser Art ebenfalls als „Festzinsdarlehen“ bezeichnet. Die Länge der Zinsfestschreibung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von den Richtlinien des jeweiligen Kreditinstituts und der Höhe der Darlehenssumme.
So kann es beispielsweise sein, dass die Bank für fünf, zehn, zwölf oder sogar 15 Jahre die Zinsen festschreibt.
Der Hintergrund hierfür ist ganz einfach der, dass der Kreditnehmer auf diese Weise besser planen kann und es während der Darlehenstilgung zu keinen bösen Überraschungen kommt. Das ist vor allem im Hinblick auf die gemeinhin hohen Kreditsummen wichtig. Für das Kreditinstitut bedeutet ein fester Zinssatz, im Vergleich zu einem variablen Zins, ein geringerer Verwaltungsaufwand.
Läuft die Zinsbindung ab, sind gemeinhin zwei Szenarien möglich: So kann es einerseits sein, dass zugleich die komplette Darlehensschuld beglichen ist oder das ein Restbetrag übrig ist, den der Kreditnehmer noch tilgen muss. Besteht eine Restschuld, ist die Bank dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer rechtzeitig vorher Bescheid zu geben. Die noch offenstehende Summe kann man entweder per Eigenkapital oder mithilfe eines neuerlichen Darlehens begleichen.
Dauer
Im Falle eines niedrigen Zinsniveaus bietet sich im Allgemeinen eine lange Zinsbindung an. So verbleibt zumeist eine nicht zu verachtende Summe im eigenen Geldbeutel als bei einem höheren Zinsniveau.
Im Rahmen des Kreditgesprächs ist es oftmals durchaus möglich, etwas zu verhandeln. In Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus bietet es sich an, eine lange Zinsbindung auszuwählen. Auf diese Weise profitiert der Darlehensnehmer während des gesamten Zeitraums der Festschreibung von den günstigen Zinsen.
Bei einem hohen Zinsniveau gilt es abzuwägen und zu recherchieren, ob die Zinsen eher steigen oder in Zukunft wahrscheinlich fallen. Dementsprechend kann sich der Darlehensnehmer beim Kreditgespräch mit der Bank dann danach richten.
Anschlussfinanzierung
Ob bei derselben oder einer anderen Bank: Bei einer Anschlussfinanzierung besteht freie Auswahl. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, die verschiedenen Kreditangebote gut miteinander zu vergleichen.
Ist eine Anschlussfinanzierung notwendig, bleibt es dem Kreditnehmer überlassen, ob er das Darlehen bei derselben oder einer anderen Bank aufnimmt. Diesbezüglich ist der Darlehensnehmer somit vollkommen frei.
Hierbei empfiehlt es sich, verschiedene Bankangebote einzuholen und nicht etwa die erstbeste Offerte anzunehmen. Da der Finanzmarkt hart umkämpft ist, variieren die Kreditangebote oftmals deutlich. So ist es durch einen Darlehensvergleich oftmals möglich, einiges zu sparen. Dabei sollte das Augenmerk jedoch nicht nur auf dem Zinssatz liegen, sondern beispielsweise ebenfalls auf den Sonderleistungen, die die meisten Banken anbieten.
Bei der Anschlussfinanzierung handelt es sich gemeinhin ebenfalls um einen Ratenkredit. Das heißt, dass auch hier jeden Monat Raten in gleichbleibender Höhe zu bezahlen sind. Sobald die letzte Rate getilgt ist, hat der Kreditnehmer seine Schulden üblicherweise vollständig beglichen.
Anschlussfinanzierung: Zinsfestschreibung
Im Rahmen einer Anschlussfinanzierung kommt es gemeinhin erneut zu einer Festschreibung des Zinssatzes. Allerdings richtet sich der Zins dann nach dem derzeitigen Zinsniveau und nicht nach dem vorherigen Kredit.
Bei einer Anschlussfinanzierung erfolgt in der Regel ebenfalls eine Zinsfestschreibung. Dabei beachtet die Bank das momentane Zinsniveau, sodass der Zinssatz aller Wahrscheinlichkeit nach von dem vorherigen Kredit abweicht.
In den meisten Fällen erfolgt die Zinsfestsetzung bei einer Anschlussfinanzierung über die komplette Restschuld. So kann der Kreditnehmer auch hier sehr gut planen und muss nicht etwa mit einem schwankenden Zinssatz rechnen.
Darlehen von Privat
Die restliche Darlehensschuld lässt sich beispielsweise auch mithilfe eines Kredits von Privat begleichen. Auf diese Weise ist kein Kredit von einer Bank notwendig.
Als Alternative zu einer Anschlussfinanzierung von der Bank ist es unter Umständen ebenfalls möglich, einen Kredit von Privat aufzunehmen. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um ein Darlehen, das von einer anderen, privaten Person aufgenommen wird.
Als Kreditgeber kommen im Allgemeinen beispielsweise die Eltern, Geschwister, Großeltern, Freunde oder Bekannte infrage.
Positiv bei einem solchen Darlehen ist beispielsweise, dass hier in der Regel entweder nur geringe oder sogar überhaupt keine Zinsen zu bezahlen sind. Außerdem kommt es bei einem Darlehen von Privat weder zur Auskunftseinholung bei der Schufa, noch zu einer Eintragung in der Auskunftei. Des Weiteren sind Kreditnehmer und -geber vollkommen frei, was die vertragliche Gestaltung angeht. So kann beispielsweise auch die Rückzahlung der betreffenden Kreditsumme äußerst flexibel gestaltet werden. Denkbar ist etwa eine regelmäßige oder unregelmäßige Ratenzahlung in gleicher beziehungsweise unterschiedlicher Höhe. Oder es werden größere Beträge in größeren Abständen vereinbart. Machbar ist natürlich aber auch die Bezahlung einer einmaligen Summe, zu einem späteren Zeitpunkt.
Falls machbar, empfiehlt es sich jedoch, einen Kreditgeber auszuwählen, zu dem man ein gutes beziehungsweise sehr gutes Verhältnis pflegt. Andernfalls kann es eventuell recht schnell zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten kommen. Obwohl bei einem Kredit von Privat kein schriftlicher Darlehensvertrag notwendig ist, ist es unbedingt empfehlenswert, ein solches Schriftstück aufzusetzen. So ist es bei etwaigen Missverständnisse für beide Seiten möglich, sich hierauf zu berufen.
Eigene Mittel
Kreditnehmer, die über ausreichend eigene Mittel verfügen, können die Restschuld in einer Summe begleichen. Alternativ ist es gemeinhin aber auch machbar, zumindest einen Teil aus eigenen Mitteln zu bezahlen.
Unter Umständen ist es aber auch machbar, die restliche Darlehenssumme mithilfe von eigenen Mitteln zu begleichen. So kann es zum Beispiel sein, dass neben den Ratenzahlungen ausreichend Kapital angespart wurde, wodurch keine Anschlussfinanzierung notwendig ist. Vielleicht ist aber auch ein Bausparvertrag zuteilungsreif oder es ist möglich, andere Wertpapiere hinzuzuziehen. Unter Umständen wurde sogar geerbt, sodass es machbar ist, die Restschuld auf einmal zu begleichen.
Denkbar ist ebenfalls, dass der Kreditnehmer zwar eine gewisse Summe angespart hat, diese jedoch nicht ausreicht, um die offenstehende Restschuld zu bezahlen. In diesem Fall kann das Kapitel dazu dienen, einen Teilbetrag sofort zu tilgen und den Rest mithilfe eines Anschlussdarlehens zu stemmen. Auf diese Weise fällt die Kreditsumme niedriger aus, wodurch weniger Zinsen zu begleichen sind.