Eine Vielzahl an Ehepaaren nimmt während der Ehezeit zusammen einen Kredit auf, um die verschiedensten Anschaffungen zu finanzieren. Typisch sind beispielsweise Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie, eines Autos, neuer Möbel oder für Renovierungen. Allerdings kommt es immer einmal wieder vor, dass die Ehe nicht hält und sich die ehemaligen Partner scheiden lassen. Doch was passiert dann mit dem gemeinsam aufgenommenen Kredit?
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Kredit: Trennung/Scheidung
Auch bei einer Trennung muss der gemeinsam aufgenommene Kredit zurück bezahlt werden. Dabei kommt es jedoch darauf an, welcher Partner den Darlehensvertrag unterschrieben hat.
Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, dann verlangt die Bank natürlich dennoch, dass die damals ausgezahlte Kreditsumme samt Zinsen zurück bezahlt wird. Allerdings sorgt dieser Punkt bei den früheren Eheleuten oftmals für Streitigkeiten. Denn wer soll nun nach der Trennung für die Verbindlichkeiten aufkommen beziehungsweise die monatlichen Raten weiterhin tilgen?
Hier ist es wichtig, welcher der beiden ehemaligen Partner den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Sollte es sich so verhalten, dass lediglich die Unterschrift von einem der beiden Partner auf dem Kontrakt vorhanden ist, dann ist diese Person allein dafür zuständig, den Kredit zu tilgen. Das gilt selbst dann, wenn es während der Ehezeit möglich gewesen ist, einen Zugewinn zu erwirtschaften; auch hier ist der Partner nicht dazu verpflichtet, nach der Trennung für den Kredit aufzukommen.
Sollte es sich jedoch so verhalten, dass beide Partner gemeinsam einen Darlehensvertrag unterschrieben haben, dann müssen dementsprechend auch beide Personen für die Schulden aufkommen. In einem solchen Fall wird gemeinhin von einer gesamtschuldnerischen Haftung gesprochen. Das wiederum ist so zu verstehen, dass auch nach der Scheidung der gemeinsam aufgenommene Ratenkredit von einem der beiden Darlehensnehmer getilgt werden muss. Stellt also der ehemalige Partner die Zahlungen für den Kredit ein, ist die Bank dazu berechtigt, die Schulden von dem jeweils anderen Partner einzufordern.
Dies kann zwar durchaus geändert werden, dafür ist jedoch eine Umschreibung des Darlehen notwendig. Hier wird, gemeinsam mit der Bank, vereinbart, dass selbst bei eine Trennung lediglich einer der beiden Partner die Kreditschuld begleichen muss.
Dispositionskredit
Haben beide Partner ein gemeinsames Konto geführt, das sich jedoch im Minusbereich befindet und somit ein Dispositionskredit genutzt wurde, dann sind beide frühere Eheleute dazu verpflichtet, die Schulden an die Bank zurück zu bezahlen.
Baufinanzierung
Dreht es sich um eine Baufinanzierung, dann ist ausschlaggebend, welcher der früheren Partner im Grundbuch eingetragen ist.
Handelt es sich bei dem gemeinsam aufgenommenen Kredit jedoch nicht um ein klassisches Ratendarlehen, sondern um eine Baufinanzierung, dann ist hier darauf zu achten, wer genau im Grundbuch der Immobilie eingetragen ist.
Sollte es sich so verhalten, dass im Grundbuch beide Partner als Eigentümer, dann sind auch Beide dazu verpflichtet, für den aufgenommenen Kredit aufzukommen. Das ist ebenfalls dann der Fall, wenn lediglich einer der früheren Eheleute den Darlehensvertrag unterschrieben hat.
Es ist jedoch, das Einverständnis des Kreditinstituts vorausgesetzt, durchaus machbar, eine sogenannte Schuldhaftentlassung aufgrund der Trennung zu vereinbaren. In einem solchen Fall übernimmt dann ein Darlehensnehmer den jeweiligen Anteil des Eigentums des anderen. Allerdings wird vonseiten der Bank hier auch vorausgesetzt, dass es dem neuen Alleineigentümer auch nach der Trennung beziehungsweise Scheidung möglich ist, die Rückzahlung des Kredits finanziell zu meistern.
Bürgschaft vorhanden?
Der Bürge haftet auch nach der Trennung für die Kreditschuld des Ex-Partners. Es sei denn, es wurde eine Schuldhaftentlassung vereinbart.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass während der Ehezeit ein Kredit aufgenommen wurde, bei dem der Partner als Bürge eingesetzt wurde. Kommt es zu einer Trennung der einstigen Eheleute, dann ist der Bürge dennoch nicht von seiner Pflicht entbunden. Sollte als der Ex-Partner irgendwann einmal die anfallenden Kreditraten nicht mehr begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu. Dieser muss das Darlehen anschließend selbst zurück bezahlen. Das gilt im Übrigen nicht nur nach einer Trennung, sondern ebenfalls dann, wenn eine solche Situation noch während der Ehe aufkommt.
Allerdings ist es auch hier machbar, eine Schuldhaftentlassung zu vereinbaren. Das bedeutet, dass zusammen mit der Bank ausgemacht wird, dass es bei einer Trennung zu einer Aufhebung der Bürgschaft kommt. In diesem Fall muss der Bürge dann nicht mehr für die Kreditschuld aufkommen. Es ist also nicht mehr möglich, die betreffende Person haftbar zu machen.
Kreditschuld nicht zurückzahlbar?
Sollte der betreffende Partner nicht dazu in der Lage sein, den Kredit zurück zu bezahlen, gibt es oftmals jedoch noch weitere Lösungsmöglichkeiten.
Es ist allerdings auch möglich, dass der Partner, der für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich ist, dies aus finanziellen Gründen nicht allein stemmen kann. In einem solchen Fall kommen im Allgemeinen verschiedene Lösungsmöglichkeiten zustande.
Unter Umständen ist es vielleicht machbar, sich mit dem früheren Partner zu verständigen, sodass beide eine Teilschuld übernehmen. Ist das jedoch nicht durchführbar, bietet es sich an, das Gespräch mit der Bank zu suchen. Vielleicht ist es möglich, den Darlehensvertrag abzuändern, sodass beispielsweise geringere monatliche Raten bei einer längeren Kreditlaufzeit bezahlt werden.
Oder es möglich, einen Kredit von Privat aufzunehmen, der dem Zweck dient, die monatlichen Ratenzahlungen an die Bank zu stemmen. Sollte dies nicht für die komplette Darlehenssumme, die dem Kreditinstitut geschuldet wird, möglich sein, dann hilft ein Kredit von Privat vielleicht dabei, eine gewisse Zeitspanne zu überbrücken. Zumindest, bis die weiteren, finanziellen Dinge der Trennung geregelt und die eigenen Finanzen wieder geklärt sind, sodass die Darlehensrückzahlung dann kein Problem mehr darstellt.
Allerdings muss bei der Aufnahme eines Darlehen von Privat darauf geachtet werden, dass natürlich auch dieser Kredit zurück bezahlt werden muss. Dementsprechend dürfen die Raten für dieses Darlehen sowie die Raten für das Bankdarlehen nicht die persönlichen, finanziellen Verhältnisse übersteigen.
Ein Kredit von Privat bietet im Allgemeinen jedoch verschiedene Vorteile. So kommt es bei einer solchen Darlehensaufnahme weder zu einer Auskunftseinholung bei der Schufa, noch zu einer Eintragung in der Auskunftei. Ein weiterer Pluspunkt hierbei ist, dass die diversen Konditionen vollkommen frei vom Darlehensnehmer und -geber verhandelbar sind. So ist es zum Beispiel auch denkbar, dass die Rückzahlung erst einmal ausgesetzt wird, bis die Trennung vorüber ist und die diversen Geldangelegenheiten geklärt sind. Ebenso gut können beide Parteien beispielsweise eine regelmäßige oder auch unregelmäßige Rückzahlung vereinbarten. Vielleicht besitzt der Kreditnehmer sogar eine Wertanlage, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt wird und die anschließend dazu dient, den Kredit von Privat in einer Summe zu tilgen. Somit besteht bei einem Darlehen von Privat eine sehr hohe Flexibilität. Außerdem werden hier oftmals keine oder lediglich geringe Zinsen verlangt, sodass das eigene Konto diesbezüglich gemeinhin nicht allzu stark belastet wird.