Die Bezeichnung „Hypthekt“ ist vielen Menschen geläufig; doch bei einer „Umkehrhypothek“ sieht das zumeist ganz anders aus. Was sich dahinter verbirgt und wann sich die Aufnahme eines solchen Darlehen lohnt, wird hier erläutert.
Inhalt
Umkehrhypothek
Die Umkehrhypothek ist für Immobilienbesitzer im Rentenalter eine gute Option, um die eigene Rente aufzubessern.
Eine Umkehrhypothek wird oftmals auch als „Reverse Mortgage“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um ein ganz besonderes Darlehen, dass für Immobilienbesitzer, die sich bereits im Rentenalter befinden, eine Möglichkeit darstellt, um die Immobilie zu beleihen. Auf diese Weise ist es dann entweder möglich, die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente zu beantragen oder es wird mit der Bank ein einmaliger Betrag vereinbart.
Rentner verfügen oftmals über eine bereits abbezahlte Immobilie, müssen jedoch zumeist mit einer recht geringen Rente auskommen. Zwar ist es hier durchaus machbar, das Eigenheim zu verkaufen und in eine kleinere Wohnung umzuziehen, wodurch auch die Rente aufgebessert werden würde, allerdings kommt ein Umzug für die meisten Rentner nicht infrage. Genau in dieser Situation bietet sich dann auch die Umkehrhypothek an.
Hier beantragt der Rentner einen Kredit, wobei die Bank die vorhandene Immobilie als Darlehenssicherheit aufnimmt und eine verbriefte Grundschuld im Grundbuch eintragen lässt. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht nur in den eigenen vier Wänden wohnen bleibt, sondern dass er auch weiterhin der Eigentümer der Immobilie ist. Im Gegensatz zu anderen Kreditarten, ist der Darlehensnehmer bei einer Umkehrhypothek nicht dazu verpflichtet, Tilgungs- oder Zinszahlungen zu leisten, da diese bis zum Darlehensablauf pausieren. Dies jedoch ist erst dann notwendig, wenn entweder die betreffende Immobilie verkauft wird oder der Todesfall eintritt. Hier kommt es dann zu einer Veräußerung des Hauses, wobei der Erlös dazu verwendet wird, die Darlehenssumme zu tilgen.
So erfolgt der Verkauf der Immobilie bei einem solchen Kredit erst dann, wenn der Eigentümer entweder ausgezogen oder verstorben ist. Zu beachten gilt hierbei, dass die Immobilien beliehen ist und somit beispielsweise auch von den jeweiligen Erben ausgelöst werden kann. Dies steht im Gegensatz zu einer herkömmlichen Immobilienrente: Hier ist der Eigentümer der Immobilie von Anfang an der Rentengeber. Dementsprechend ist es dann auch nicht mehr möglich, diese zu vererben. Es ist jedoch ein lebenslanges Wohnrecht gegeben.
Wann bietet sich ein solches Darlehen an?
Eine Umkehrhypothek ist vor allem dann einen gute Wahl, wenn keine Erben vorhanden sind oder der Besitzer die Immobilie niemanden vererben möchte. Außerdem kann ein solcher Kredit eine gute Option darstellen, wenn man selbst in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und die eigene Rente aufbessern möchte.
Vor- und Nachteile
Die Aufnahme einer Umkehrhypothek bietet verschiedene Vor- und Nachteile.
Bevor jedoch ein solches Darlehen aufgenommen wird, sollten unbedingt die verschiedenen Vor- und Nachteile beachtet werden.
Zu den Vorteilen eines solchen Kredits gehört, dass es auf diese Weise möglich ist, eine kleine Rente aufzubessern und im Eigenheim wohnen bleiben zu können.
Nachteilig dagegen sind die oftmals recht geringen Auszahlungsbeträge. Diese kommen deshalb zustande, da die Banken hier gemeinhin mit einkalkulieren, dass sich beim Verkauf der Immobilie kein guter Erlös erzielen lässt oder, im Falle einer vereinbarten, lebenslangen Auszahlung, dass der Antragsteller länger als durchschnittlich lebt.
Ein weiterer Nachteil ist, dass hier auch einiges an Kosten aufkommen, wie etwa für einen Gutachter, den Notar und das Eintragen der Grundschuld.
Ebenso fällt bei einer Umkehrhypothek häufig das Erbe weg, da es den Nachkommen zumeist nicht möglich ist, den Kredit zu tilgen oder dies wird von den Erben schlichtweg nicht gewünscht.
Nicht vergessen werden darf hierbei, dass die betreffende Immobilie für den Kreditgeber dementsprechend instand zu halten ist. So kann es durchaus der Fall sein, dass hier zum Beispiel größere Reparaturen notwendig werden, die zu bezahlen sind. Bei einer kleinen Rente kann dies, trotz der „Aufstockung“ durch die Umkehrhypothek, durchaus zu einer großen Belastung werden.
Alternativen
Neben der Aufnahme einer Umkehrhypothek bestehen jedoch noch einige, andere Alternativen, die durchaus überlegenswert sind.
Es existieren jedoch auch verschiedene Alternative, die sich anstelle einer Umkehrhypothek anbieten. Dazu gehört zum Beispiel die bereits oben genannte, klassische Immobilienrente. Hier verhält es sich so, dass die betreffende Immobilie bereits zu Beginn der Rente an die Bank verkauft wird. Der Darlehensnehmer erhält jedoch ein lebenslanges Wohnrecht. Die klassische Immobilienrente bietet sich vor allen dann an, wenn der Eigentümer in seinen vier Wänden wohnen bleiben und diese nicht vererben möchte.
Es ist jedoch auch denkbar, dass der Rentner weiterhin in seiner Immobilie lebt und zusammen mit der Familie eine Lösung findet. Fällt beispielsweise die Rente nicht sehr hoch aus, so können die angehenden Erben den Rentner finanziell unterstützen, wodurch eine Beleihung der Immobilie vermieden wird.
Aber auch die sogenannte Leibrente kann eine gute Alternative zur Umkehrhypothek darstellen. In diesem Fall findet ein Verkauf der betreffenden Immobilie statt und der neue Eigentümer geht anschließend dazu über, den vereinbarten Kaufpreis nicht in einer Summe, sondern in Form von Rentenzahlungen zu überweisen. Zudem erhält der bisherige Eigentümer auch hier ein lebenslanges Wohnrecht. Im Gegensatz zur Umkehrhypothek wird hier ein Eigentumswechsel vollzogen. Dementsprechend obliegt es dann dem neuen Eigentümer, etwaige Reparaturen oder ähnliches durchführen zu lassen. Allerdings muss hier bedacht werden, dass bei der Veräußerung einer Kapitalanlage, als was die Immobilie angesehen wird, in der Regel ein deutlich geringerer Verkaufspreis erhalten wird, als das bei einem Verkauf an private Personen der Fall ist.
Ebenso ist es natürlich auch machbar, die Immobilie zu verkaufen, wenn die eigene Rente sehr gering ausfällt. Hier ist es zum Beispiel auch denkbar, dass man durch den Verkauf der größeren Immobilie ein kleineres Haus oder auch eine Eigentumswohnung finanziert. Bei einem solchen Kauf ist es dann etwa auch machbar, auf Ausstattung zu achten, die seniorengerecht oder, falls notwendig, barrierfrei ist. Ebenso besteht natürlich die Möglichkeit, sich die Lage der neuen Immobilien auszusuchen. Vielleicht möchte man in die Nähe der Kinder ziehen oder es wird eine Wohnung mit nahen Einkaufsmöglichkeiten gesucht. Das Geld, dass hierbei übrig bleibt, kann anschließend zum Beispiel in eine kurzfristige Rentenversicherung investiert oder je nach Wunsch weiter verwendet werden.
Vielleicht sind hier verschiedene Anschaffungen gewünscht oder der jeweilige Betrag wird in eine andere Wertanlage investiert und für Notfälle, wie etwa Handwerker-Rechnungen, oder die Erfüllung diverser, zukünftiger Wünsche, angespart. Dementsprechend stehen dem ehemaligen Eigentümer hier die verschiedensten Optionen offen.