Umschuldungskredite sind heutzutage schon längst keine Seltenheit mehr. Bevor jedoch eine Umschuldung in Erwägung gezogen wird, sollte unbedingt auch die Kündigungsfrist des Vertrages beachtet werden.
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Umschuldungsdarlehen
Durch ein Umschuldungsdarlehen ist es beispielsweise auch möglich, mehrere Kredite „zusammen zu fassen“.
Bei einer Umschuldung wird der Kredit nicht etwa aufgenommen, sondern um, wortwörtlich, bereits bestehende Schulden „umzuschulden“. Dabei muss man sich jedoch nicht nur auf die Umschuldung eines einzelnen Kredits begrenzen, denn ein solches Vorhaben ist durchaus auch bei mehrere, noch offenen Darlehen möglich.
Eine Umschuldung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Umschuldungskredit einen günstigeren Zinssatz aufweist als das bereits bestehende Darlehen. Ebenso ist eine Umschuldung durchaus empfehlenswert, wenn hiermit mehrere Kredite abgelöst werden, sodass anschließend nur noch eine monatliche Rate zu bezahlen ist. Hier profitiert man dann nicht nur von einer höheren Übersichtlichkeit, sondern oftmals auch von einer niedrigeren, monatlichen Belastung.
Bei einem Umschuldungsdarlehen handelt es sich gemeinhin um einen Ratenkredit. Das bedeutet, dass die Kreditsumme ganz einfach in monatlich gleichbleibenden Raten zurück bezahlt wird. Dementsprechend ist ein solches Darlehen auch sehr gut planbar.
Da es sich bei einem Umschuldungskredit jedoch um ein komplett neues Darlehen handelt, muss dieses ebenfalls neu beantragt werden. Das bedeutet, dass der Antragsteller beispielsweise auch die diversen Vorgaben erfüllen muss, die die Banken hier vorgeben. Je nach Kreditinstitut können diese zwar durchaus etwas variieren aber gemeinhin wird beispielsweise auf ein sicheres, festes Einkommen in einer gewissen Höhe ein großer Wert gelegt. Ebenso ist eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa ein „Muss“. Des Weiteren achten die Banken gemeinhin auf eine deutsches Girokonto und einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Außerdem ist es unabdingbar, dass der angehende Kreditnehmer zumindest bereits die Volljährigkeit erreicht hat.
Kündigungsfristen
Als Kündigungsfrist gelten im Allgemeinen zwar drei Monate; es existieren jedoch auch Ausnahmen, die unbedingt zu beachten sind.
Bevor jedoch eine Umschuldung durchgeführt wird, müssen die Kündigungsfristen der umzuschuldenden Kredite beachtet werden. Handelt es sich hierbei um Darlehen mit einer variablen Verzinsung, dann gilt im Allgemeinen eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ganz anders verhält es sich dagegen bei Darlehen mit einem festgeschriebenem Zinssatz: Hier gilt als Kündigungsfrist gemeinhin genau das Datum, an dem die vereinbarte Frist der Zinsbindung tatsächlich endet. Das bedeutet, dass definitiv erst nach dem Kündigungsfrist-Termin die gewünschte Vertragsauflösung durchführbar ist. Es ist jedoch durchaus möglich, dass in den betreffenden Kreditverträgen auch individuelle Lösungen inkludiert sind. Dementsprechend kann es sich bei einer geplanten Umschuldung durchaus lohnen, den Kreditvertrag vorab gut durchzulesen.
Außerdem muss eine Darlehenskündigung immer in Schriftform durchgeführt werden. Außerdem gilt es, noch etwas zu beachten: Selbst bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel während der ersten sechs Monate üblicherweise nicht machbar.
Kosten
Bei einer vorzeitigen Kreditkündigung muss oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden.
Ein weiterer, wichtiger Punkt bei einer Umschuldung sind die Kosten, die für ein derartiges Vorhaben anfallen. Hierfür ist oftmals eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, zu entrichten. Die Banken erheben diese aufgrund des Zinsverlustes, den sie durch die vorzeitige Darlehenskündigung erleiden.
Allerdings ist die Vorfälligkeitsentschädigung gemeinhin auf maximal ein Prozent, berechnet auf die vorzeitig gekündigte Kreditsumme, begrenzt. Jedoch fallen bei einer Umschuldung üblicherweise noch weitere Kosten, wie beispielsweise Eintragungskosten, an. Hierbei kann es sich unter Umständen um bis zu drei Prozent der Darlehenshöhe handeln, wodurch sich das Umschuldungsvorhaben oftmals deutlich verteuert. Dementsprechend sollte eine Umschuldung unbedingt vorab gut durchgerechnet werden.
Angebote vergleichen
Durch einen Kreditvergleich ist es einerseits möglich, einiges zu sparen und andererseits kann die Rückzahlung etwas individueller gestaltet werden.
Wenn eine Umschuldung geplant ist, ist es ratsam, rechtzeitig vorher die verschiedenen Kreditangebote der Banken gut miteinander zu vergleichen. Denn auch wenn es oftmals auf den ersten Blick nicht so erscheint, differenzieren sich diese oftmals doch deutlich voneinander.
Als ein sehr guter Vergleichsfaktor bietet sich zum Beispiel der effektive Jahreszinssatz an. Denn im Gegensatz zum Nominalzinssatz beinhaltet der Effektivzinssatz bereits sämtliche Kreditkosten. Dementsprechend ist hiermit ein sehr guter Vergleich möglich.
Allerdings sollte man nicht nur auf die Zinssätze der verschiedenen Kreditofferten achten, sondern am besten ebenfalls die diversen Sonderleistungen, die die Banken anbieten. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, einen variablen Tilgungssatz und um das Aussetzen einer monatlichen Rate im Notfall handeln. Mithilfe der verschiedenen Sonderleistungen ist es nicht nur machbar, einiges zu sparen, sondern es kann die Kredit-Rückzahlung, in einem gewissen Rahmen, auch etwas individueller an die persönlichen und finanziellen Gegebenheiten angepasst werden.
Wann von einer Umschuldung absehen?
Es gibt auch Situationen, in denen von einer Umschuldung besser abgesehen wird, wie etwa wenn das gewünschte, neue Darlehen einen höheren Zinssatz aufweist.
Eine Umschuldung lohnt sich jedoch nicht zwangsläufig immer. So ist es beispielsweise besser, von dem Umschuldungsvorhaben abzusehen, wenn der Zinssatz des Umschuldungskredits höher liegt als der des ursprünglichen Darlehen. Denn in einem solchen Fall würde der Kreditnehmer, nach erfolgter Umschuldung, einen höheren Zinssatz bezahlen und somit unnötigerweise höhere Kosten tragen.
Aber auch wenn sich die eigene Bonität verschlechtert hat, ist eine Umschuldung oftmals keine gute Idee. Denn umso schlechter die Bonität, desto höher ist der Zinssatz, den die Banken vergeben. Außerdem kann es bei einer allzu schlechten Bonität beziehungsweise einer negativen Auskunft der Schufa auch dazu kommen, dass die Bank die Vergabe des Umschuldungskredits komplett ablehnt.
Soll in einem solchen Fall dennoch eine Umschuldung durchgeführt werden, beispielsweise aufgrund eines deutlich niedrigeren Zinssatz des gewünschten Umschuldungsdarlehen, dann kann hierbei jedoch ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen.
Wenn der betreffende Person dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann steht einer erfolgreichen Umschuldung gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Jedoch muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer hier voll und ganz im Klaren darüber sein, welche Verpflichtungen er eingeht: Sollte es einmal dazu kommen, dass der eigentliche Kreditnehmer wider Erwarten nicht mehr dazu in der Lage ist, die Monatsraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Die jeweilige Person muss dann für die vollständige, noch offene Kreditsumme aufkommen. Sofern im Darlehensvertrag nichts weiter vereinbart wurde, haftet der Bürge/zweiter Kreditnehmer gemeinhin zudem im vollem Umfang. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise der Auftritt als zweiter Darlehensnehmer bereits im Vorfeld gut durchdacht werden.