Bei dem Wunsch nach einer Kreditaufnahme wird zumeist lediglich daran gedacht, verschiedene Banken aufzusuchen beziehungsweise sich im Internet nach einem geeigneten Kredit umzusehen. Dabei existiert jedoch noch eine weitere, sehr gute Möglichkeit, zu einem Kredit zu gelangen und zwar mithilfe eines Arbeitgeberdarlehen.
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Arbeitgeberdarlehen
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen um einen Kredit, dass der Arbeitgeber, sprich das jeweilige Unternehmen, einem Mitarbeiter gewährt. Ein absoluter Vorteil hierbei ist, dass Mitarbeiterdarlehen üblicherweise mit einem deutlich günstigeren Zinssatz vergeben werden, als das bei einem herkömmlichen Bankkredit der Fall ist.
Arbeitgeberdarlehen werden im Allgemeinen ebenfalls als Mitarbeiterdarlehen bezeichnet und bieten für beide Seiten Vorteile. So ist es den Unternehmen etwa möglich, mithilfe eines solchen Kredits ihre Belegschaft verstärkt an sich zu binden. Hier drückt das Darlehen jedoch auch auf gewisse Weise Wertschätzung aus und sichert zugleich für die nahe Zukunft den Arbeitsplatz. Außerdem erhält der Mitarbeiter so ein zinsgünstiges Darlehen.
Der Zinssatz eines Arbeitgeberkredits richtet sich im Allgemeinen an dem jeweiligen Maßstabszinssatz. Hierfür werden die jeweils aktuell veröffentlichen Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank verwendet. Im Rahmen eines Mitarbeiterdarlehen ist es bei der Zinsfestlegung dann möglich, einen Abschlag von vier Prozent durchzuführen.
Voraussetzungen
Um ein Arbeitgeberdarlehen zu erhalten,müssen jedoch die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt sein.
So zählt bei der Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens für sämtliche Arbeitnehmer eines Unternehmens immer der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. So ist es zum Beispiel nicht möglich, Teilzeitbeschäftigten schlechtere Kreditbedingungen aufzuerlegen, wie Vollzeit-Angestellten.
Dies jedoch bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Firma ihrer kompletten Belegschaft ein Arbeitgeberdarlehen bewilligen muss. Sind zum Beispiel Lohnpfändungen vorhanden oder besteht eine Verschuldung, dann sind das durchaus gute Gründe, damit ein Arbeitgeberkredit verweigert werden kann.
Zweckgebundenheit
Bei einem Arbeitgeberdarlehen verhält es sich oftmals so, dass der Kredit zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass der Antragsteller dem Arbeitgeber den Grund mitteilen muss, warum das Darlehen aufgenommen wird.
Allerdings ist es dem Arbeitgeber wiederum untersagt, einen derartigen Kredit zu vergeben, dass der Mitarbeiter den Kauf firmeneigener Produkte finanzieren kann.
In Bezug auf die Zweckgebundenheit existiert jedoch auch eine Ausnahme: Sollte der Grund für die Darlehensaufnahme der sein, dass ein Arbeitnehmer das gewünschte Darlehen deshalb beantragt, da er mit den Geldern Unternehmensaktien aufnehmen möchte, da das Unternehmen an die Börse geht, ist die Kreditvergabe rechtens. Jedoch steht hier dann wieder der Arbeitgeber in der Pflicht, seinen Mitarbeiter beziehungsweise den Antragsteller ebenfalls auf ein etwaiges Scheitern des Vorhabens und die diversen Risiken, die damit einhergehen, aufzuklären.
Darlehensbetrag
Eine definitive Grenze der maximalen Kredithöhe existiert bei einem Arbeitgeberdarlehen nicht.
Bei einem Mitarbeiterdarlehen bestehen in der Regel keine Grenzen. So ist es zum Beispiel machbar, einen solchen Kredit in Höhe von einigen Hundert Euro oder auch ein Darlehen von mehreren Tausend Euro aufzunehmen. Von der Finanzierung einer Weiterbildung, als Beispiel, bis hin zum Kauf einer Immobilie ist somit vieles möglich. Letzteres gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen diesbezüglich besondere Programme anbietet. Dementsprechend ist hier die Festlegung einer individuellen Kreditsumme gang und gäbe.
Beantragung
Ein Arbeitgeberdarlehen sollte immer schriftlich festgehalten werden.
Es gilt jedoch zu beachten, dass nicht jedes Unternehmen Arbeitgeberdarlehen gewährt. Bei einer kleineren Firma wendet man sich diesbezüglich am besten direkt an dem Chef oder bei einem größeren Unternehmen an die Personalabteilung beziehungsweise den Betriebsrat. Auf diese Weise ist es zunächst auch erst einmal möglich, sich vorab über die bestehenden Optionen zu erkundigen.
Wird die Aufnahme des Mitarbeiterdarlehens gewünscht, damit der Bau einer Immobilie vorgenommen werden kann, ist es sehr wichtig, dies rechtzeitig in die Tat umzusetzen. Denn üblicherweise ist es so, dass Unternehmen nicht sofort in der Lage sind, einem Darlehenswunsch zuzustimmen oder dieses abzulehnen. Dementsprechend sollte hier unbedingt ein gewisser Zeitrahmen eingeplant werden.
Im Falle einer Zustimmung vonseiten des Unternehmens wird mit dem Mitarbeiter anschließend ein Zinssatz vereinbart. Ebenso werden dann die weiteren Konditionen, die für das Darlehen gelten, abgesprochen.
Sämtliche diesbezügliche Vereinbarungen sind generell schriftlich festzuhalten. Dazu gehört neben der Laufzeit des Kredits ebenfalls der jeweilige effektive Jahreszins sowie die genaue Kredithöhe. Aber auch die Rückzahlungsmodalitäten sind genau festzusetzen. Des Weiteren müssen die eingebrachten Sicherheiten des Kreditnehmers sowie ebenfalls die diversen Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgeberdarlehens festgehalten werden.
Wichtig hierbei ist, dass alle getroffenen und schriftlich aufgesetzten Vereinbarungen des Mitarbeiterkreditvertrages für das Unternehmen ebenso bindend sind, wie für den angestellten Darlehensnehmer. Des Weiteren gelten diese ebenfalls als rechtliche Absicherung. Denn sollte es der Fall sein, dass sich in Bezug auf die Gestaltung des Vertrages Fehler einschleichen, kann es unter Umständen geschehen, dass der Kredit vollständig als steuerpflichtiger Arbeitslohn aufgenommen wird. Aufgrund dessen ist es unabdingbar, dass die diversen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, denn nur auf diese Weise ist das Arbeitgeberdarlehen auch wirklich rechtsgültig.
Handelt es sich um ein größeres Unternehmen, dann ist es zumeist so, dass die jeweilige Personalabteilung die benötigten vertraglichen Vorlagen für das gewünschte Darlehen bereits bereit hält.
Vor- und Nachteile
Beide Seiten profitieren von Vor- sowie Nachteilen
Zu den Vorteilen eines solchen Darlehens gehört, dass das Kreditverhältnis hier in üblicherweise auf einem jeweiligen Vertrauensverhältnis aufbaut. Von Seiten des Unternehmens ist die Vergabe eines solchen Kredits eine sehr gute Option, um auf diese Weise einerseits die Motivation des Angestellten zu erhöhen und andererseits kann dieser damit für längere Zeit an das Unternehmen gebunden werden. Zudem ist das Ausfallrisiko der Ratenzahlung relativ gering, da der Arbeitgeber über eine gewisse Sicherheit, in Form des Arbeitslohnes des Kreditnehmers, verfügt. Solange der Mitarbeiter in dem Unternehmen beschäftigt ist, ist es sogar machbar, die Raten sofort mit dem Lohn zu verrechnen. Allerdings müssen hier die jeweiligen Pfändungsrenzen eingehalten werden.
Der Mitarbeiter profitiert hier von einem sehr günstigen Darlehen und dass, ohne hierfür einen Banktermin wahrgenommen zu haben. Aber auch hier kommt das Vertrauensverhältnis ins Spiel, dass dem Unternehmen entgegen gebracht wird. Zudem ist es hier, in einem gewissen Rahmen, oftmals auch möglich, die diversen Konditionen zu verhandeln.
Nachteilig bei der Aufnahme eines Arbeitgeberdarlehens ist jedoch, dass die Zinserträge, die aus dem Kredit stammen, vom Unternehmen als betriebliche Einnahmen zu versteuern sind.
Dazu kommt, dass obwohl des recht geringen Ausfallrisikos, dennoch immer ein gewisses restliche Risiko bestehen bleibt, was die Zahlung der Raten betrifft. Das ist etwa dann der Fall, wenn der betreffende Mitarbeiter beispielsweise plötzlich arbeitsunfähig wird.
Für den Kreditnehmer kann es eventuell nachteilig sein, dass das Unternehmen somit von der Kreditaufnahme und gegebenenfalls auch von dem jeweiligen Verwendungszweck erfährt.