Für angehende Kreditnehmer ist es zumeist nicht leicht, die Unterschiede zwischen einem Modernisierungskredit und einem klassischen Ratenkredit zu erkennen. Tatsächlich existieren hier auch wirklich einige Ähnlichkeiten.
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Modernisierungskredit
Bei einem Modernisierungskredit handelt es sich zwar um eine Art Ratenkredit, allerdings existieren hier einige Besonderheiten. So ist ein solches Darlehen beispielsweise zweckgebunden und wird nur an Eigentümer vergeben.
Im Grunde genommen ist ein Modernisierungskredit tatsächlich nichts anderes, als ein zinsgünstiger Ratenkredit. Allerdings handelt es sich hierbei um ein zweckgebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass der Kredit definiert nur für die Modernisierung des Eigenheims und zu nichts anderes verwendet werden darf.
Dementsprechend büßt man hier zwar einiges an Flexibilität ein aber dafür profitieren Kreditnehmer, gerade aufgrund der Zweckgebundenheit, von einem günstigeren Zinssatz, sodass hier einiges gespart werden kann.
Die Banken vergeben bei einem Modernisierungskredit in der Regel Darlehenssummen von 10.000 bis 50.000 Euro. Einige Banken gehen hier sogar bis zu 80.000 Euro.
Wird eine höhere Summe benötigt, bietet sich im Regelfall eine Baufinanzierung auf ideale Weise an. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine komplette Überholung eines Altbaus geplant ist. Allerdings ist es hier oftmals so, dass eine Grundbuch-Eintragung erfolgt und dass die Einlage von Eigenkapital notwendig ist.
Dazu kommt, dass die Banken einen Modernisierungskredit lediglich an Eigentümer einer Immobilie vergeben. Dabei kann es sich um ebenso um eine Eigentumswohnung wie auch um ein Haus handeln, bei dem die verschiedensten Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Grund hierfür ist recht einfach: Mieter dürfen laut Gesetz keine baulichen Änderungen an einer Wohnung oder einem Haus vornehmen. Des Weiteren verhält es sich bei vielen Banken so, dass die Immobilie privat und nicht gewerblich genutzt werden darf.
Ein Modernisierungskredit kann mit oder ohne Grundbucheintrag erfolgen. Hier kommt es etwa auf die Höhe des Darlehensbetrages sowie zumeist auch auf die eigene Bonität an.
Tipp: Die verschiedensten Modernisierungsmaßnahmen werden zum Beispiel von der KfW-Bank gefördert. Das ist vor allem dann der Fall, wenn hier geplant ist, das Eigenheim energieeffizienter zu gestalten. Die KfW-Bank vergibt günstige Kredit sowie Investitionszuschüsse. Die Antragstellung erfolgt jedoch nicht direkt dort, sondern über die Bank, die den Modernisierungskredit vergibt.
Eigenkapital ist in der Regel nicht vonnöten. Je nach Bonität kann es jedoch durchaus sein, dass die Bank etwa 20 bis 30 Prozent Eigenkapital von der anvisierten Kreditsumme einfordert.
Klassischer Ratenkredit
Ein klassischer Ratenkredit ist nicht zweckgebunden, sondern wird zur freien Verfügung ausgegeben. Hier spielt es beispielsweise keine Rolle, ob man Eigentümer oder Mieter ist. Auch eine Grundbucheintragung ist in der Regel nicht üblich.
Im Gegensatz zu einem Modernisierungskredit ist ein klassischer Ratenkredit nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. Dafür fallen hier die Zinsen jedoch auch etwas höher aus.
Ratenkredite werden in der Regel in den verschiedensten Höhen vergeben, sodass sie sich für kleinere wie auch für größere Anschaffungen eignen.
Es gibt jedoch auch Sonderformen, wie etwa den Autokredit. Auch hierbei handelt es sich um einen herkömmlichen Ratenkredit, doch wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird dieses Darlehen lediglich zum Kauf eines Autos vergeben. Dementsprechend handelt es sich hier dann wieder um einen zweckgebundenen Kredit, der mit einem günstigeren Zinssatz glänzt. Oftmals wird von den Banken hier das Auto als Sicherheit verwendet. Das bedeutet, dass der Fahrzeug so lange bei der Bank verbleibt, bis der Darlehensnehmer den Kredit vollständig zurückbezahlt hat.
Ratenkredite können von den unterschiedlichsten Personen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass diese Darlehen beispielsweise nicht nur von Immobilien-Eigentümern, sondern auch von Mietern in Anspruch genommen werden können. Dies steht in einem deutlichen Gegensatz zu einem Modernisierungskredit, bei dem dies genau anders herum gehandhabt wird.
Grundbucheintragungen kommen bei einem klassischen Ratenkredit normalerweise nicht vor. Es ist jedoch durchaus möglich, dass, je nach Bonität des Antragstellers, von der Bank Sicherheiten verlangt werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine abbezahlte Immobilie, einen Bausparvertrag oder auch um eine klassische Lebensversicherung handeln.
Rückzahlung
Die Rückzahlungsmodalitäten fallen bei einem Modernisierungskredit in der Regel ebenso aus, wie bei einem klassischen Ratenkredit. Die gleichbleibenden Monatsraten werden so lange beglichen, bis der Kredit komplett zurückbezahlt ist.
Die Rückzahlung von einem Modernisierungskredit sowie einem klassischen Ratenkredit wird normalerweise gleich gehandhabt.
So wurden hier jeweils im Vertrag unter anderem auch die Kreditsumme, die Darlehenslaufzeit und die Höhe der monatlichen Raten festgehalten. Der Kreditnehmer bezahlt das Darlehen somit ganz einfach in gleichbleibenden Monatsraten ab; und zwar so lange, bis der Kredit vollständig zurückbezahlt wurde.
Dementsprechend handelt es sich hier bei beiden Varianten um sehr übersichtliche Kredite, bei denen keine Überraschungen zu erwarten sind.
Sonderleistungen
Bei beiden Kreditarten bieten manche Banken Sonderleistungen, wie etwa das Aussetzen einer monatlichen Rate im Notfall an.
Bei einem Modernisierungskredit sowie bei einem klassischen Ratenkredit bieten viele Banken die unterschiedlichsten Sonderleistungen an. Dazu gehören neben der Möglichkeit von Sondertilgungen zum Beispiel ebenfalls ein variabler Tilgungssatz sowie das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall.
Letzteres ist dann praktisch, wenn in einem Monat plötzlich eine größere Summe benötigt wird, das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man eine neue Waschmaschine oder einen neuen Kühlschrank kaufen muss. Hier wird dann ganz einfach mit der Bank abgesprochen, dass, wie im Vertrag vereinbart, in dem gewünschten Monat keine Rate bezahlt wird. So ist es einerseits möglich, das benötigte Gerät anzuschaffen und man gerät andererseits nicht in finanzielle Schwierigkeiten.
Ein variabler Zinssatz sorgt dafür, dass je nach Wunsch die Tilgung erhöht beziehungsweise gesenkt werden kann. So kann etwa bei einer Gehaltserhöhung die Tilgung erhöht und somit die Kreditsumme schneller zurückbezahlt werden, wodurch man einiges an Zinsen spart. Ist dagegen voraussehbar, dass die Einnahmen eher zurückgehen, kann der Tilgungssatz ebenfalls gesenkt werden.
Wurden im Vertrag kostenfreie Sondertilgungen vereinbart, ist es ein- oder auch mehrmals im Jahr möglich, bis zu der im Kontrakt festgehaltenen Summe eine solche Zahlung zu leisten. Auch hier mindert sich die Darlehenssumme, sodass ebenfalls die Zinsbelastung zurückgeht. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen und möchte man dennoch eine Sondertilgung leisten, verlangen die Banken eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Gebühr wird aufgrund von entgangenen Zinseinnahmen verlangt. In einem solchen Fall ist es unbedingt ratsam, vorab gut nachzurechnen, ob sich eine Sondertilgung dennoch lohnt. Fällt hier die Gebühr zu hoch aus, ist es besser auf eine derartige Zahlung zu verzichten. Ist das jedoch nicht so, kann getrost eine Sondertilgung geleistet werden.