In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun. Ob Umbau, ein neuer Anstrich oder Bodenbelag: Spätestens nach einigen Jahren fallen die verschiedensten Arbeiten an. Allerdings sind diese oftmals sehr kostspielig, sodass die Gelder, die sich auf dem Girokonto befinden, hierfür nicht mehr ausreichen und ein Kredit aufgenommen werden muss. Doch welches Darlehen ist in solchen Fällen die richtige Wahl: Ein Renovierungskredit oder vielleicht doch eher ein Modernisierungskredit?
Inhalt
Renovierungskredit
Ein Renovierungskredit ist zweckungebunden und kann von jeder Person aufgenommen werden.
Bei einem Renovierungskredit handelt es sich im Grunde genommen um einen herkömmlichen Ratenkredit. So erhält der Darlehensnehmer hier einen gewissen Kreditbetrag ausbezahlt, der anschließend im Rahmen von monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt wird. Die Raten selbst bestehen jeweils aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass es sich bei einem Renovierungskredit um ein zweckgebundenes Darlehen handelt. Das bedeutet, dass die Kreditsumme somit lediglich für den im Kreditvertrag festgehaltenen Verwendungszweck genutzt werden darf. Üblicherweise verlangen die Banken hier auch dementsprechende Nachweise. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Rechnungen der verschiedenen Handwerker handeln.
Die Zweckbindung bietet jedoch auch den Vorteil, dass ein solches Darlehen üblicherweise zinsgünstiger ist als ein herkömmlicher Ratenkredit.
Renovierungskredite können von jedem Menschen, der die dementsprechenden Kreditvoraussetzungen erfüllt, aufgenommen werden. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Mieter oder auch ein Eigentümer ein solches Darlehen aufnimmt.
Unterschied zum Modernisierungskredit
Ein Renovierungskredit unterscheidet sich oftmals deutlich von einem Renovierungskredit.
Ein Modernisierungskredit unterscheidet sich von einem Renovierungskredit beispielsweise darin, dass hier üblicherweise bauliche Veränderungen an der betreffenden Immobilie vorgenommen werden müssen, die den Wert der Immobilie erhöhen. Typische Beispiele hierfür sind etwa der Einbau eines Swimmingpools, eine energetische Sanierung oder auch der Anbau von einem Wintergarten.
Welche Arbeiten unter den Begriff „Modernisierungsmaßnahmen“ fallen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, §555b genauestens geregelt. Somit handelt es sich hier um bauliche Maßnahmen, deren Ziel entweder die Erhöhung des Gebrauchswertes des Hauses, der Schaffung neuen Wohnraums oder der Einsparung von End- oder Primärenergie sowie Wasser dienen. Ebenso sind hierunter Maßnahmen zu verstehen, die darauf abzielen, dass dauerhaft die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden.
Achtung: Allerdings ist diese Erläuterung hauptsächlich für Mietverhältnisse wichtig. Das bedeutet, dass nicht alle Kreditinstitute diese auch tatsächlich bei der Darlehensvergabe beachten. So ist es in einigen Situationen durchaus möglich, einen Renovierungs- sowie einen Modernisierungskredit zu beantragen. Die Übergänge sind hier durchaus fließend. Dementsprechend ist es immer ratsam, sich vorab bei der kreditgebenden Bank genau zu erkundigen, welcher Kredit für das betreffende Vorhaben infrage kommt.
Ein Modernisierungskredit ist zwar ebenfalls ein zweckgebundenes Darlehen, allerdings vergeben die Banken einen solchen Kredit gemeinhin jedoch nur an Eigentümer. Der Hintergrund hierfür ist, dass Mieter üblicherweise keine baulichen Veränderungen vornehmen dürfen.
Ein Renovierungskredit bietet sich dagegen an, wenn es sich nicht um eine Modernisierung handelt aber dennoch der Werterhalt der betreffenden Immobilie im Vordergrund steht. So zählen hierzu beispielsweise die verschiedensten Schönheitsreparaturen, wie etwa das Anstreichen oder Tapezieren von Wänden sowie das Verlegen neuer Bodenbeläge. Charakteristisch hierfür sind unter anderem aber auch der Austausch von sanitären Einrichtungen. Selbst neue Fliesen sind mit einem Renovierungskredit bezahlbar.
Achtung: Da Küchenmöbel gemeinhin nicht als fester Bestandteil einer Immobilien angesehen werden, ist es zumeist der Fall, dass der Austausch einer Küche nicht als Renovierungsmaßnahme verstanden wird.
Ist jedoch ein Austausch von Fenstern und/oder Außentüren vorgesehen, dann kommt es hier in den meisten Fällen darauf an, wie die Bank die jeweiligen Maßnahmen einschätzt: Als Modernisierung oder Renovierung. Üblicherweise wird hier jedoch eher von einer Modernisierung ausgegangen, da es sich hier um größere bauliche Arbeiten handelt, die außerdem ebenfalls ein die Richtung einer energetischen Sanierung gehen.
Fließende Übergänge
Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, zunächst bei der Bank nachzufragen, ob für welche Verwendungszwecke der Renovierungs- beziehungsweise Modernisierungskredit angeboten wird.
Wie bereits oben erwähnt, sind die Übergänge zwischen einem Renovierungskredit und einem Modernisierungskredit fließend. Dementsprechend kann es durchaus sein, dass eine Bank lediglich ein derartiges Darlehen anbietet, das jedoch die Verwendungszwecke eines Modernisierungs- und Renovierungskredit integriert. So kommt es auch, dass hier oftmals etwas Verwirrung herrscht, wann welche Darlehensart aufgenommen werden darf. Sollten hier Zweifel herrschen, sollte man jedoch unbedingt rechtzeitig vor der Kreditaufnahme bei der Bank diesbezüglich nachfragen. Andernfalls kann es unter Umständen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Kreditbetrag für den „falschen“ Verwendungszweck ausgegeben wurde.
Angehende Darlehensnehmer, die beispielsweise bei einer bestimmten Bank einen Renovierungskredit aufnehmen möchten, diese jedoch nur einen Modernisierungskredit anbietet, können somit durchaus nachfragen, ob die von Ihnen gewünschten Maßnahmen auch mit einem solchen Darlehen abgedeckt sind.
Voraussetzungen
Damit eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich ist, muss der angehende Darlehensnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Um zu einem Renovierungs- beziehungsweise Modernisierungsdarlehen zu gelangen, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres sowie festes Einkommen, das zudem eine gewisse Höhe aufweist. Außerdem ist eine positive Auskunft der Schufa hier ebenso ein „Muss“ wie eine gute Bonität. Des Weiteren achten die Banken gemeinhin ebenfalls darauf, dass ein deutsches Girokonto sowie ein fester, deutscher Wohnsitz vorhanden ist.
Außerdem ist es bei der Beantragung eines Modernisierungskredits zudem unabdingbar, dass es sich bei dem Antragsteller um den Eigentümer der Wohnung oder des Hauses handelt, das modernisiert werden soll.
Da die Banken jedoch unterschiedliche Voraussetzungen für die Kreditvergabe ansetzen, kommt es hier unter Umständen zu deutlichen Unterschieden. So ist es zum Beispiel auch möglich, dass ein angehender Kreditnehmer mit einer nicht ganz so guten Bonität bei einem Kreditinstitut kein Darlehen erhält, bei einer anderen Banken dagegen schon.
Ist es jedoch nicht machbar, die diversen Vorgaben zu erfüllen, dann ist es im Regelfall immer noch möglich, einen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen dazu zu nehmen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die betreffende Person die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe normalerweise kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer vollkommen darüber bewusst sein, welche Verpflichtung er hier eingeht. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, kommt die Bank auf den Bürgen/den zweiten Darlehensnehmer zu. Die betreffende Person ist dann ihrerseits dazu verpflichtet, die restliche Kreditschuld zu tilgen. Der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer haftet dabei vollumfänglich.