Unter einer variablen Zinsvereinbarung wird eine ganz besondere Finanzierungsform verstanden, die sich vor allem für Baufinanzierungen mit kurzer Laufzeit anbietet. Allerdings ist diese Art der Finanzierung, eben aufgrund ihres nicht festgelegten Zinssatzes eher etwas für etwas risikobereitere Kreditnehmer.
Inhalt
Wie funktioniert die variable Zinsvereinbarung?
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird der Zinssatz hierbei nicht festgelegt, er unterliegt den hiesigen Schwankungen, sodass es nicht möglich ist, die Zinsbelastung genau zu planen.
Die variable Zinsvereinbarung trägt ihre Bezeichnung deshalb, da es hier keine festen Sollzinsen gibt, die der Kreditnehmer sonst begleichen muss. Bei dieser Finanzierungsform verhält es sich dagegen so, dass der Zinssatz für den aufgenommenen Kredit immer wieder, in regelmäßigen Abständen, an den jeweils aktuellen Zinsmarkt angepasst wird. Die Zinsen selbst richten sich nach dem „Eurobor-Geldmarktzins“. Das ist genau der Zinssatz, zudem eine große Anzahl europäischer Banken ihre Anleihen gewähren. Der Entwicklungsstand des Euribor folgt seinerseits wieder dem Leitzins, den die Europäische Zentralbank vorlegt. Für den Kreditnehmer bedeutet dass, das bei Abschluss des Darlehens nicht genau gewusst wird, wie hoch die Zinssätze ausfallen, die während der Laufzeit anfallen und zu begleichen sind. So ist es beispielsweise durchaus möglich, dass je nach Zinsstand zwischendurch ein sehr niedriger oder ein hoher Zinssatz vorliegt.
Vorteile
Geringe Zinszahlungen bei niedrigen Zinssätzen, relativ kurze Kündigungszeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung und die Möglichkeit, jederzeit auf einen festgelegten Zinssatz umzusteigen, zählen zu den Vorteilen.
Verhält es sich während der Kreditlaufzeit so, dass der Euribor fällt, dann ist das für den Kreditnehmer sehr angenehm, denn dann fällt die nächste Anpassung der Zinsen für ihn deutlich günstiger aus. Des Weiteren profitiert man hier von verschiedenen Sicherheiten. So ist es bei einem Kredit mit variabler Zinsvereinbarung in der Regel möglich, das Darlehen jederzeit zu kündigen. Hierfür gilt lediglich eine drei- bis sechsmonatige Frist. Zudem ist es nicht notwendig, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu entrichten. Der Grund hierfür ist jedoch ganz einfach: Aufgrund des nicht festgelegten Zinssatzes entgeht dem Kreditinstitut hier natürlich auch kein Zinsgewinn. Des Weiteren besteht üblicherweise ebenfalls die Option, auf einen festgelegten Zinssatz „umzuschwenken“. Das bietet sich natürlich vor allem dann an, wenn derzeit ein sehr niedriger Zinssatz besteht.
Vorhandene Risikofaktoren und mit einzuplanende Kosten
Bei einer variablen Zinsvereinbarung sollten unbedingt verschiedene Risikofaktoren sowie diverse anfallende Kosten bereits vorab eingeplant werden.
Allerdings ist es bei dieser Finanzierungsform nicht sicher, dass die Zinsen auch wirklich fallen, denn natürlich können sie ebenso gut ansteigen. Dementsprechend muss der Kreditnehmer mit einer daraus resultierenden, höheren monatlichen Belastung rechnen. Damit diese Belastung jedoch nicht allzu hoch ausfällt, ist es möglich, im Voraus eine Obergrenze für den Zinssatz festzulegen. In diesem Fall erfolgt dann die Umstellung von einer variablen Zinsvereinbarung zu einem typischen Tilgungskredit mit einem festen Zinssatz.
Dabei ist der Zeitraum für die Obergrenze sogar frei wählbar: zwischen drei und 15 Jahren kann hier der Kreditnehmer selbst entscheiden, welchen „Rahmen“ er bevorzugt. Nachteilig an dieser besonderen Vereinbarung ist jedoch, dass, wenn die Zinsen erst einmal angestiegen sind, bleiben diese nach ihrer Umwandlung in einen Tilgungskredit mit festgelegtem Zinssatz, erhalten. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer die hohen Zinsen begleichen muss. Dafür hat er jedoch die Sicherheit, dass der Zinssatz nicht noch höher ausfällt. Außerdem gilt es hier zu bedenken, dass die Zinsobergrenze, die ebenfalls als „Zinscap“ bezeichnet wird, für den Kreditnehmer nicht kostenfrei ist. So müssen hier mit Kosten von etwa zwei bis drei Prozent der Kreditsumme gerechnet werden.
Doch das ist noch nicht alles, denn je nachdem, was das Kreditinstitut anbietet, ist es durchaus möglich, dass der Kreditnehmer weitere Kosten hinnehmen muss. So ist es zum Beispiel möglich, dass wie bei jedem anderen Bankgeschäft auch, hier mit weiteren Kosten gerechnet werden muss. So ist es etwa möglich, dass das Kreditinstitut Bearbeitungsgebühren erhebt. Bei einem Festzinsdarlehen, als Beispiel, belaufen sich diese im Durchschnitt auf etwa zwei Prozent. Diese sind jedoch nicht auf einmal fällig, sondern werden auf die komplette Laufzeit verteilt. Umgerechnet bedeutet dass, dass bei einer Laufzeit, die auf zehn Jahre angesetzt wurde, pro Jahr 0,2 Prozent zu bezahlen sind. Bei einer variablen Zinsvereinbarung handelt es sich nur um ein Prozent. Allerdings trügt hier oft der Schein, denn variabel Darlehen werden zumeist als Zwischenfinanzierung für etwa zwölf Monate genutzt, sodass die Bearbeitungsgebühren im Vergleich eben doch relativ hoch ausfallen.
Des Weiteren ist es nicht auszuschließen, dass das Kreditinstitut einen sogenannten Bonitätszuschlag von dem Kreditnehmer verlangt. So ist es beispielsweise vor allem bei Selbstständigen möglich, dass sie eine Überprüfung ihrer Bonität hinnehmen müssen, wodurch ein Aufschlag zu bezahlen ist.
Für wen geeignet?
Kreditnehmer, die sich für diese Darlehensart entscheiden, sollten eine gewisse Risikofreudigkeit besitzen.
Ein Kredit mit einer variablen Zinsvereinbarung bietet sich vor allem für die Käufer und Bauherren von Immobilien an, die einem gewissen Risiko nicht abgeneigt gegenüberstehen. Denn bei dieser besonderen Finanzierungsform kann es durchaus geschehen, dass eine plötzliche Steigerung des Zinssatzes von 0,3 oder aber auch 0,4 Prozent gerechnet werden muss. Dementsprechend muss der Kreditnehmer dann auch seinerseits in der Lage sein, die höheren Zinsen ohne Probleme zu begleichen.
In vielen Fällen offerieren Kreditinstitute die variable Zinsvereinbarung als Teil einer Mischfinanzierung. So ist es etwa möglich, dass das Darlehen zusammen mit einem klassischen Kredit, in Form einer Sollzinsbindung, angeboten wird. Die variable Variante kommt vor allem bei einer kurzfristigen Immobilienfinanzierung zum Tragen. Verhält es sich etwa so, dass der Kreditnehmer nach einer gewissen Zeit zu einer größeren Geldsumme gelangt, wie etwa durch Erbschaft oder den Verkauf eines anderen Hauses, dann ist es mithilfe der variablen Zinsvereinbarung machbar, diese Zeit zu überbrücken. Befindet sich die geerbte Summe dann auf dem Girokonto, beziehungsweise ist das Haus verkauft, ist es möglich, den variablen Kredit zu kündigen.
Tipp: Kreditnehmer, die sich für ein Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung entscheiden, sollten ein bestimmtes Grundverständnis bezüglich des Geldmarktes und des dortigen Geschehens mitbringen.
Auf diese Weise werden sie von dem unter Umständen plötzlich ansteigenden Zinssätzen nicht überrascht. Dabei ist es im Übrigen sehr hilfreich, wenn täglich die Zeitung gelesen wird, denn dort wird die jeweilige Entwicklung der Zinsen von der EZB angezeigt.
Fazit
Als Überbrückungsfinanzierung für Kreditnehmer mit einer gewissen Risikofreudigkeit bietet sich das Darlehen mit variablen Zinsvereinbarungen oftmals auf ideale Weise an.
Wer sich für ein Darlehen mit einer variablen Zinsvereinbarung entscheidet, behält am besten die aktuellen Zinsentwicklungen im Blick und besitzt außerdem ein gewisses Maß an Risikofreudigkeit. Denn die Zinssätze müssen natürlich nicht zwangsläufig immer sinken, sondern können ebenfalls ansteigen. Hier ist es jedoch möglich, eine gewisse Grenze zu vereinbare, damit die Kosten nicht zu hoch ansteigen. Außerdem ist es hier machbar, zu einem Kredit mit einer festen Zinsvereinbarung „umzuschwenken“. Allerdings gilt dann der jeweilige, herrschende Zinssatz für die Kredit-Laufzeit. Ein Darlehen mit einer variablen Zinsvereinbarung bietet sich vor allem als Überbrückungsfinanzierung an.