Wenn die Kreditkarte verloren wurde, sitzt der Schock zunächst einmal tief. Allerdings sollte man in diesem Fall lieber nicht zu lange warten, sondern so schnell wie möglich, geeignete Maßnahmen ergreifen.
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Kreditkarte verloren – Sperrung beantragen
Eine verlorene Kreditkarte sollte nur kurz gesucht und anschließend sofort die zentrale Notrufnummer gewählt werden.
Wird entdeckt, dass die Kreditkarte nicht mehr an ihrem angestammten Platz ist, sollte man sich nur kurz Zeit lassen, diese zu suchen. So ist es beispielsweise oftmals der Fall, dass die Karte lediglich an einem anderen Ort als üblich abgelegt wurde. Zu lange sollte das Suchen jedoch nicht andauern. Ist die Karten nach wenigen Minuten nicht auffindbar, gilt es, sie sofort zu sperren. Die zentralen Notruf-Nummern hierfür lauten:
Inland: 116 116: kostenfrei
Ausland: +49 116 116: gebührenpflichtig
Allerdings sollte hier unbedingt beachtet werden, dass nicht alle Kreditinstitute diesen Notruf nutzen, sodass es unbedingt empfehlenswert ist, sich die Sperrnotrufnummer der eigenen Bank vorab zu notieren und griffbereit aufzubewahren.
Weitere Vorgehensweise
Nach Sperrung der Karte sollte die Polizei angerufen und die weitere Vorgehensweise dokumentiert werden.
Für den Fall, dass im Nachhinein beispielsweise Fragen der Bank bezüglich des Verlustes aufkommen, empfiehlt es sich, deren Verlust genau zu dokumentieren. Dazu gehört, wann der Verlust der Kreditkarte bemerkt wurde und zu welchen Zeitpunkt man den Notruf zur Sperrung der Karte gewählt hat.
Anschließend wird nach der Sperrung der Karte gemeinhin empfohlen, sich bei der Polizei zu melden und eine Anzeige gegen Unbekannte zu melden/aufzugeben. Hier schreibt man am besten den Namen des Polizisten sowie die Uhrzeit auf, zu der die Polizei informiert wurde. Zudem ist es ebenfalls möglich, sich eine Kopie der Anzeige aushändigen zu lassen. Diese und ähnliche Vorgehensweise helfen dabei, gegebenenfalls nachweisen zu können, dass man bei dem Kartenverlust ordnungsgemäß gehandelt hat.
Achtung: Besonderheiten
Je nach Kreditinstitut können bei einem Kartenverlust einige Besonderheiten anfallen.
Bei einem Karten-Verlust sollte zudem sofort die jeweils kontoführende Bank benachrichtigt werden. Des Weiteren kann es, falls notwendig, sein, dass Schadensunterlagen vonseiten des Kreditinstituts ausgefüllt und wieder an die Bank zurück gesendet werden müssen. Außerdem sollte immer eine Überprüfung der Kreditkartenabrechnung oder auch der Kontoauszüge erfolgen; im Vorfeld sowie ebenfalls weiterhin, nach dem Verlust der Kreditkarte.
Des Weiteren verhält es sich bei einigen Banken so, dass im Falle eines Karten-Verlusts verschiedene Service-Leistungen angeboten werden. Dazu zählt zum Beispiel ein Bargeldservice für den Notfall oder auch die Zusendung einer Ersatz-Kreditkarte.
Benötigte Informationen zur Sperrung
Zur Sperrung der Kreditkarte sind Karten- und Kontonummer und Bankleitzahl notwendig.
Damit die Kreditkarte gesperrt werden kann, müssen neben der Kontonummer ebenfalls die Kartennummer sowie die Bankleitzahl genannt werden können. Sollten diese Daten nicht zur Hand sein, ist es im Regelfall möglich, diese auf den alten Abrechnungen, die von dem kartenausgebenden Institut stammen, nachzulesen.
Kreditkarte: Verlust und Betrug
Bei einem Kartenverlust haftet der Inhaber der Karte zumeist mit bis zu 150 Euro. Bei Betrug dagegen die Banken; sofern mit der Karte ordnungsgemäß und nicht fahrlässig umgegangen wurde.
Ist die Kreditkarte weg, ist der Verlust zumeist groß. Sehr wichtig ist jedoch, dass telefonisch sofort die Sperrung der betreffenden Karte beantragt wird. „Sofort“ bedeutet, dass die Sperrung dann erfolgen sollte, sobald deren Verbleib unklar ist. Dementsprechend ist dringend davon abzuraten, zunächst einige Stunden mit Suchen zu verbringen. In der Regel gilt bei Kreditkarten, dass der Inhaber bei Einkäufen in einer Höhe von bis zu höchstens 150 Euro selbst haftet; das gilt ebenfalls nach erfolgter Sperrung. Es existieren jedoch auch einige Banken, die vollständig auf die Karten-Inhaber-Haftung verzichten.
Im Falle eines Betruges haften zwar die Kreditinstitute, allerdings gilt dies nur dann, wenn der Inhaber der Kreditkarte einen ordnungsgemäßen und nicht etwa fahrlässigen Umgang mit der PIN und/oder der Kreditkarte gepflegt hat. Jedoch ist nicht jedem Kartenbesitzer bekannt, was in diesem Fall unter „fahrlässig“ zu verstehen ist. Dazu kommt, dass hierzu unterschiedliche Gerichtsurteile existieren. Im Allgemeinen wird allerdings dazu geraten, die Karte immer nur dann mitzunehmen, wenn man sie wirklich benötigt. Ist das nicht der Fall, sollte die Kreditkarte gut aufbewahrt daheim gelassen werden.
Wichtig: der richtige Umgang mit der Kreditkarte
Durch einen richtigen Karten-Umgang ist es möglich, einem Verlust sowie einem Betrug der Kreditkarte vorzubeugen.
Damit es erst überhaupt nicht zu einem Verlust und gegebenenfalls einem Betrug kommen kann, gilt es, einen richtigen Umgang mit der Kreditkarte zu wahren. So ist etwa absolut davon abzuraten, die Kreditkarte zusammen mit der PIN aufzubewahren. In keinem Fall sollte so vorgegangen werden. Die beste Lösung ist immer noch, das Auswendiglernen der PIN; auf diese Weise kann diese nicht mehr gestohlen werden.
Außerdem ist dringend zu empfehlen, dass die PIN immer sehr sorgsam beziehungsweise vorsichtig eingegeben wird. Das gilt für die Nutzung am Geldautomaten ebenso, wie für die Verwendung an der Kasse. Hier deckt man am besten das Eingabefeld ab, damit niemand auch nur versehentlich die Nummer erkennt. Ebenso ist es sehr wichtig, dass die PIN der Kreditkarte niemals an andere Personen weiter gegeben wird. Ist der Dieb/Betrüger nicht im Besitz der dementsprechenden Nummer, kann er die gestohlene Kreditkarte im Regelfall zu kaum etwas verwenden. Wurde dagegen die Karte gestohlen und die PIN ausgespäht, ist es oftmals wirklich sehr schwierig, dem betreffenden Kreditinstitut glaubhaft zu vermitteln, dass man selbst hier das Opfer und nicht etwa der Täter beziehungsweise Mittäter ist.
Bei manchen Banken ist es in so einem Fall jedoch machbar, die PIN abzuändern. Wenn möglich, empfiehlt es sich, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Allerdings sollte man sich gut überlegen, was als neue PIN verwendet wird. Abzuraten ist beispielsweise von einer Nummer, die der alten ähnelt. Aber auch von so bekannten Varianten wie etwa „1, 2, 3, 4“ ist besser abzusehen, da diese im Regelfall sehr schnell geknackt werden.
Fazit
Sobald bemerkt wurde, dass die Kreditkarte gestohlen ist, gilt es schnell zu handeln und eine Sperrung zu beantragen. Ein vorsichtiger Umgang mit der Karte kann unter Umständen vor Diebstahl schützen.
Bei einem Verlust der Kreditkarte gilt es, schnell zu handeln. Hier sollte man nur sehr kurz und keinesfalls eine lange Zeit nach der Karte suchen, sondern so schnell wie möglich die zentrale Sperrnotruf-Nummer anrufen. Ebenso gilt es, die Polizei anzurufen und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Im Idealfall wird diese Vorgehensweise dokumentiert; um etwaige Fragen der kartenausgebenden Bank korrekt beantworten zu können.
Um es Karten-Dieben möglichst schwer zu machen, ist es ratsam, auf einen korrekten Umgang der Karte zu achten. Dazu gehört zum Beispiel, dass Karte und PIN nicht an demselben Ort aufbewahrt werden und dass man bei Eingabe der Nummer am Geldautomaten oder an der Kasse das jeweilige Eingabefeld gut abdeckt.