Kredite, bei denen neben dem eigentlichen Darlehensnehmer und der Bank ebenfalls ein Bürge mitbeteiligt ist, sind keine Seltenheit. Allerdings sollten vor einer solchen Darlehensaufnahme die diversen Vor- und Nachteile berücksichtigt werden.
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Bürgschaft
Ist der Antragsteller nicht dazu in der Lage, die verschiedenen Kreditvorgaben zu erfüllen, dann ist es mithilfe eines solventen Bürgen oftmals doch noch möglich, das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Zu einer Bürgschaft kommt es in der Regel dann, wenn die Bank dem Antragsteller die Kreditvergabe verweigert. Das ist gemeinhin der Fall, wenn es der betreffenden Person nicht möglich ist, die diversen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen.
Die Kreditvorgaben, die eine Bank für eine erfolgreiche Darlehensvergabe ansetzt, können beispielsweise je nach Kreditinstitut und Darlehensart variieren, aber in der Regel wird zum Beispiel auf eine gute Bonität und positive Auskunft der Schufa geachtet. Ebenso ist üblicherweise ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ein „Muss“. Des Weiteren legen die Banken zumeist einen hohen Wert auf ein deutsches Girokonto sowie einen festen, deutschen Wohnsitz.
Lehnt die Bank den Darlehenswunsch eines Antragstellers ab, ist es jedoch in der Regel mithilfe eines solventen Bürgen doch noch möglich, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Bürge die jeweiligen Kreditvorgaben erfüllt.
Allerdings möchte eine Bürgschaft dennoch gut überlegt sein, denn ist es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich, die zumeist monatlich anfallenden Kreditraten zu bezahlen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person anschließend dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offene Kreditsumme zu tilgen. Zudem besteht hier in vielen Fällen eine vollumfängliche Haftung, weshalb die Aufnahme einer Bürgschaft generell gut überlegt sein möchte.
Bürgschaft: Vorteile
Bei einer Kreditaufnahme, die mit einem Bürgen durchgeführt wird, profitiert man von verschiedenen Vorteilen.
Eine Bürgschaft bringt vielfältige Vorteile mit. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine Kreditaufnahme somit selbst bei schwierigen Verhältnissen und bei einer negativen Schufa möglich ist.
Zudem ist es üblicherweise auch dann machbar, einen Bürgen einzusetzen, wenn die benötigte Darlehenssumme höher ausfallen soll als es bei der vorhandenen Kreditwürdigkeit des Antragstellers möglich ist. So können mithilfe eines Bürgen also auch höhere Beträge aufgenommen werden. Ein weiterer Pluspunkt, den eine Bürgschaft mit sich bringen kann, ist, dass der Zinssatz günstiger ausfallen kann. Da die Bank, aufgrund des Vorhandenseins des Bürgen, von einer höheren Kreditabsicherung profitiert, gibt sie dies oftmals an den Kreditnehmer in Form von günstigeren Zinsen weiter. Dementsprechend kann sich das Hinzuziehen eines Bürgen für den Darlehensnehmer oftmals auch dann lohnen, wenn zur erfolgreichen Darlehensaufnahme nicht zwingend ein Bürge notwendig ist.
Durch eine Bürgschaft kommt es üblicherweise auch nicht dazu, dass Vermögens- und/oder Sachverpfändungen vereinbart werden müssen. Des Weiteren ist es bei der Aufnahme von einer sehr hohen Kreditsumme in der Regel auch möglich, mehrere Bürgen zu benennen, sodass eine noch höhere Darlehensabsicherung besteht.
Der Bürge selbst haftet zumeist lediglich für ein bestimmtes Darlehen, wobei es hier oftmals auch möglich ist, die Absicherungshöhe mit der Bank zu verhandeln. Außerdem ist es in einigen, ganz bestimmten Fällen, auch machbar, eine Bürgschaft zu kündigen.
Nachteile
Bevor über eine Bürgschaft nachgedacht wird, sollten Antragsteller sowie ebenfalls der angehende Bürge unbedingt auch die verschiedenen Nachteile beachten.
Neben der großen Anzahl an Vorteilen sollten bei einer Bürgschaft jedoch ebenfalls die jeweiligen Nachteile nicht in Vergessenheit geraten.
Ein nicht zu verachtender Punkt hierbei ist, dass das Verhältnis, dass zwischen dem Kreditnehmer und dem Bürgen besteht, unter Umständen unter der Bürgschaft leiden kann. So kommt es bei Geldangelegenheiten schließlich immer wieder vor, dass es Streitigkeiten gibt oder es sogar zu einem vollständigen Zerwürfnis kommt.
Sollte es tatsächlich einmal dazu kommen, dass der Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann sollten am besten bereits vorab besprochen werden, wie der Darlehensnehmer den betreffenden Betrag an den Bürgen zurück bezahlen kann.
Zudem wird die Bürgschaft in der Schufa des Bürgen eingetragen, wodurch sich dessen Bonität verschlechtern kann. Ebenso wie der eigentliche Kreditnehmer muss auch der Bürge eine Bonitätsprüfung durchlaufen. Was oftmals auch in Vergessenheit gerät ist, dass Bürgschaften, die von Kindern für ihre Eltern aufgenommen werden, in vielen Fällen als sittenwidrig eingestuft werden und dadurch nichtig sind. Dies kann jedoch auch anders aufgefasst werden und zwar dann, wenn das Kind ein berechtigtes Interesse an der Darlehensvergabe hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Nachwuchs später einmal das Unternehmen übernehmen soll und der Kredit hierfür benötigt wird.
Ein weiterer, negativer Aspekt ist, dass die meisten Kreditinstitute eine selbstschuldnerische Bürgschaft und zudem ein Verzicht auf Einreden verlangen. Gut zu wissen ist sicherlich ebenfalls, dass Bürgschaften mit Laufzeit sowie ebenfalls bei befristeten Darlehen nicht kündbar sind. Außerdem muss beachtet werden, dass bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners der Bürge Regressansprüche geltend machen kann. Diese können über einen Zivilprozess gehen.
Ein zusätzlicher, wichtiger Nachteil einer Bürgschaft ist, dass diese nicht automatisch mit dem Tod des Bürgen erlischt, sondern vererbt werden kann. Die Bürgschaft gehört dementsprechend zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten.
Außerdem handelt es sich bei einer Bürgschaft um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Das bedeutet, dass der Bürge selbst hiervon keine Vorteile davon trägt. Im besten Fall ist es so, dass der Kreditnehmer zuverlässig seine monatlichen Darlehensraten bei der Bank bezahlt und das Kreditinstitut somit nicht auf den Bürgen zurückgreifen muss.
Des Weiteren ist es in der Regel nicht immer leicht, einen Bürgen zu finden. Der Hintergrund hierfür ist schlichtweg das recht hohe Risiko, dass die betreffende Person hier eingeht. Denn immerhin muss der Bürge, sollte der Darlehensnehmer, aus welchem Grund auch immer, die Monatsraten nicht mehr begleichen, üblicherweise für die restliche, noch offene Kreditschuld aufkommen. Dazu kommt, dass der Bürge in der Lage dazu sein muss, die diversen Darlehensvorgaben der Bank zu erfüllen. Und nicht zuletzt sollte es sich hierbei, wie bereits erwähnt, um eine Person handeln, mit der sich der Kreditgeber im Allgemeinen gut bis sehr gut versteht. Dementsprechend fällt der Kreis der Personen, die für eine Bürgschaft infrage kommen, oftmals nicht allzu groß aus.
Fazit
Eine Bürgschaft sollte somit von beiden Parteien, dem Kreditnehmer sowie dem Bürgen, bereits im Vorfeld gut durchdacht werden. Ob eine Bürgschaft aufgenommen wird oder nicht, ist am besten immer im Einzelfall zu entscheiden. Sollten Zweifel an der Bürgschaft aufkommen, ist es sicherlich besser, hiervon Abstand zu nehmen.