Banken verlangen von ihren Kreditnehmern in einigen Fällen die Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Allerdings gibt es durchaus Situationen, in denen diese besondere Gebühr nicht bezahlt werden muss.
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Vorfälligkeitsentschädigung
Die Bank verlangt im Allgemeinen dann eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn eine Darlehensschuld vorzeitig vollständig beglichen wird.
Bei der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Gebühr, die von den Banken bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung erhoben wird. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Kreditnehmer, durch die Aufnahme des Darlehens, ein Vertragsverhältnis eingegangen ist, in dem er der Bank für das ausgeliehene Geld die Zahlung von Zinsen garantiert hat.
Wird jedoch die restliche, noch offenstehende Darlehensschuld in einem Betrag beglichen, dann entgehen dem Kreditinstitut somit die vereinbarten Zinszahlungen. Aufgrund dessen kommt es zur Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Wann nicht bezahlen?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss zum Beispiel dann nicht beglichen werden, wenn dem Kreditnehmer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.
Allerdings sind Kreditnehmer nicht zwangsläufig immer dazu verpflichtet, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Kreditnehmer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Wenn ein Antragsteller ein Darlehen aufnimmt, ist die Bank dazu verpflichtet, über das geltende Widerrufsrecht zu belehren, mit dessen Hilfe es möglich ist, den Darlehensvertrag, in der Regel innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, zu widerrufen. Allerdings ist es im Laufe der Jahre dazu gekommen, dass sich in einigen Widerrufsbelehrungen Fehler eingeschlichen haben.
Sind Fehler vorhanden, ist es dem Kreditnehmer sogar noch Jahre nach dem eigentlichen Darlehensabschluss erlaubt, den Kredit zu widerrufen. Das wiederum bedeutet, dass es dem Darlehensnehmer möglich ist, die Kreditsumme komplett vorzeitig zurück zu bezahlen und zwar ohne, dass hier eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Auf diese Weise kann zum Beispiel bei Bausparfinanzierung von beachtlichen Ersparnissen profitiert werden.
Aber auch, wenn der Kreditnehmer von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist es nicht notwendig, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen. Dies gilt bei jedoch lediglich bei Krediten, mit einer variablen Verzinsung: Hier ist vonseiten des Gesetzgebers geregelt, dass der Kreditvertrag zu jeder Zeit, unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden kann. Aufgrund dessen verhält es sich hier gemeinhin so, dass der Zinssatz oftmals lediglich für drei Monaten feststeht. Handelt es sich dagegen um eine Finanzierung, bei der der Zinssatz für einen längeren Zeitraum festgeschrieben wird, dann greift das Kündigungsrecht nicht. Das ist in der Regle hauptsächlich bei Baufinanzierungen der Fall.
Sollte jedoch bei einem Darlehen eine Zinsbindung von über zehn Jahren vertraglich vereinbart worden sein, dann profitiert der Kreditnehmer von einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass es ihm erlaubt ist, spätestens nach Ablauf der zehn Jahre und sechs Monate aus dem Kontrakt auszusteigen und dass, ohne eine Verfälligkeitsentschädigung zu begleichen.
Trifft jedoch keiner der beiden genannten Fälle zu, dann muss eine solche Gebühr beglichen werden. Jedoch gibt es hier Unterschiede zwischen verschiedenen Kreditarten.
Vorfälligkeitsentschädigung: Ratenkredite
Bei Ratenkrediten muss beachtet werden, wann diese abgeschlossen wurden.
Handelt es sich um einen Ratenkredit, dann ist es dem Kreditnehmer innerhalb von Deutschland, seit dem Jahre 2010 und dank einer EU-Verbraucherkreditrichtlinie, möglich, das Darlehen vorzeitig zu kündigen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, wann der Kredit unterschrieben wurde.
Für Ratenkredite, die bis einschließlich des 10. Juni im Jahre 2010 abgeschlossen wurde, gilt die neue Richtlinie nicht. Das bedeutet, dass hier die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht begrenzt wurde. Es gelten somit generell die jeweiligen Vereinbarungen in den Verträgen.
Bei Ratenkrediten, die nach dem oben genannten Datum abgeschlossen wurden, muss sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prozentual an der noch vorhandenen, restlichen Darlehensschuld orientieren. Läuft das Darlehen noch länger als zwölf Monate, dann ist es der Bank lediglich erlaubt, maximal ein Prozent davon zu verlangen.
Beträgt die restliche Kreditlaufzeit dagegen weniger als zwölf Monate, ist die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 Prozent der Darlehenssumme beschränkt.
Vorfälligkeitsentschädigung: Baufinanzierungen
Bei Baufinanzierungen gelten andere Richtlinien, die für Kreditnehmer oftmals nicht leicht zu errechnen sind. Dementsprechend empfiehlt es sich hier, direkt bei der Bank nachzufragen.
Die oben genannten Regelungen gelten jedoch nicht für Baufinanzierungen, da derartige Kredite gemeinhin über das sogenannte Grundpfandrecht abgesichert sind. Hier ist es oftmals nicht einfach, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu erkennen.
Aufgrund dessen empfiehlt es sich hier, direkt bei der Bank nachzufragen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen, vollständigen Darlehensrückzahlung ausfallen würde.
Dabei sollte auch nicht in Vergessenheit geraten, dass es ebenso gut möglich ist, das Kapital, dass zur kompletten Kreditrückzahlung verwendet werden soll, in eine Wertanlage zu investieren. Auf diese Weise kann oftmals eine nicht zu verachtende Ersparnis erreicht werden. Dementsprechend sollte hier unbedingt vorab gut nachgerechnet werden, ob sich die komplette Rückzahlung des Darlehensbetrags auch wirklich lohnt.
Vorzeitige Kreditrückzahlung
Der Betrag, der zu einer vorzeitigen Rückzahlung des noch offenen Kreditbetrags notwendig ist, kann auf unterschiedlichen Wegen zustande kommen.
Die vorzeitige Zurückzahlung einer noch offenen Darlehensschuld gestaltet sich zwar nicht immer leicht, ist aber durchaus möglich. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass der Kreditnehmer über die Jahre hinweg den Betrag schlichtweg selbst angespart hat und somit in der Lage ist, das Darlehen komplett zu begleichen.
Ebenso gut ist es möglich, dass zusätzlich zu den Kreditraten in eine Wertanlage einbezahlt wurde, die jetzt fällig ist. Dementsprechend bietet es sich oftmals an, die betreffende Summe zur Darlehensrückzahlung einzusetzen; sofern diese nicht anderweitig angelegt werden soll.
Aber beispielsweise auch eine Erbschaft oder Schenkung setzen den Kreditnehmer dazu in die Lage, seine noch offene Darlehensschuld auf einmal zu tilgen. Unter Umständen ist es aber auch machbar, sich von einer anderen, privaten Person das benötigte Geld auszuleihen, sodass der Kredit früher getilgt ist. Im Anschluss daran muss jedoch noch der betreffenden Person die dementsprechende Summe zurück bezahlt werden. Hierbei handelt es sich jedoch eher um eine Umschuldung durch einen Kredit von Privat. Ebenso ist es in manchen Fällen möglich, eine Umschuldung mithilfe eines Bankkredits durchzuführen. Hier sollte dann jedoch der Zinssatz des neuen Kredits unter dem des alten Darlehen liegen, damit eine Ersparnis möglich ist. Zudem sollte man in diesem Fall vorab gut nachrechnen, ob sich, eine Umschuldung wirklich lohnt; auch im Hinblick auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
So ist es durchaus auf mehreren Wegen machbar, den derzeit noch laufenden Kredit in einer Summe zurück zu bezahlen. Auf diese Weise ist der Darlehensnehmer zumeist um einiges früher schuldenfrei, sodass jeden Monat ein höherer Betrag im eigenen Geldbeutel verbleibt. Außerdem können auf diese Weise zumeist einiges an Zinsen gespart werden.
Sofern dementsprechendes Kapital vorhanden ist, kann es sich somit durchaus lohnen, über eine vorzeitige Rückzahlung der noch offenen Darlehensschuld nachzudenken.