Die Aufnahme eines Kredits erfolgt in der Regel erst nach eingehender Überlegung. Immerhin handelt es sich hierbei um eine Zahlungsverpflichtung, der eine lange Zeit nachgegangen werden muss. Dennoch kann es durchaus vorkommen, dass man nach Vertragsunterschrift feststellt, dass der man das Darlehen besser doch nicht angenommen hätte. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich unerwarteterweise die persönlichen Gegebenheiten verändert haben oder wenn ein deutlich günstigeres Kreditangebot gefunden wurde. In diesen und ähnlichen Situationen kommt dann zumeist schnell die Frage nach einem möglichen Widerruf auf.
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Widerrufsrecht
Bei privaten Kreditverträgen gilt in der Regel ein 14tägiges Widerrufsrecht.
Wird ein Widerruf ausgeführt, dann bedeutet dass, das der Kreditvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis überführt wird. Dabei muss der Darlehensnehmer der Bank nicht nur den kompletten Kreditbetrag, sondern ebenfalls die noch nicht geleisteten Zinsen auf die restliche Darlehensschuld bezahlen. Im Gegenzug ist die Bank dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer sämtliche bereits geleisteten Tilgungen, inklusive der Zinszahlungen, zurück zu erstatten. Wichtig hierbei ist, dass die als Wert- und Nutzungsersatz benannten Zahlungen binnen 30 Tage, nach dem der Widerruf eingegangen ist, erfolgen.
Damit die Zahlung so unkompliziert wie möglich durchgeführt werden kann, ist die übliche Vorgehensweise hierbei so, dass die jeweiligen Leistungen, die die Bank und der Darlehensnehmer tätigen müssen, verrechnet werden. Auf diese Weise bleibt dem Kreditnehmer gemeinhin eine Restschuld zur Zahlung offen.
Das Widerrufsrecht in Bezug auf Kreditverträge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird für Verbraucher generell von einem 14tägigen Widerrufsrecht ausgegangen. Allerdings ist dies lediglich für Darlehen ausschlaggebend, die für einen privaten Zweck verwendet werden. Für Kredite, die aufgrund einer selbständigen Tätigkeit oder auch gewerblich aufgenommen werden, gelten andere Fristen.
Zudem ist es seit November des Jahres 2002 auch möglich, dass Verbraucher bei Immobilienkreditverträgen das Darlehen widerrufen können.
Die Widerrufserklärung selbst findet sich üblicherweise in den Kreditunterlagen, da die Bank dazu verpflichtet ist, den Darlehensnehmer auch diesbezüglich schriftlich aufzuklären. Dazu gehört auch, dass die Bank dem Kreditnehmer darüber aufklärt, dass er innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann; und zwar ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf selbst kann gemeinhin entweder per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.
Wann bietet sich ein Widerruf an?
In den verschiedensten Situationen kann ein Widerruf sinnvoll sein.
Auch wenn die Kreditaufnahme reichlich überlegt wurde, gibt es dennoch verschiedene, gute Gründe, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn plötzlich der Arbeitsvertrag gekündigt wurde und somit Arbeitslosigkeit droht. Aber auch, wenn aufgrund des Berufs ein Umzug ansteht, kann ein Widerruf notwendig werden.
Dies gilt ebenso, wenn in eine Trennung oder Scheidung ansteht; speziell, wenn beide ehemaligen Partner den Vertrag unterschreiben wollten und/oder die Kreditsumme für einen gemeinsamen Zweck aufgenommen werden sollte. Aber auch bei einer Krankheit ist es möglich, dass es besser ist, von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Vielleicht entdeckt der Kreditnehmer, dass eine andere Bank ein besseres Angebot unterbreitet, sodass der alte Darlehensvertrag widerrufen und ein neuer Kontrakt bei einer anderen Bank unterschrieben wird. Günstigere Zinssätze sind oftmals ein Argument, das eindeutig für die Aufnahme eines anderen Vertrags spricht. Je nach Darlehenssumme ist es durchaus möglich, dass hier beispielsweise einige Hundert Euro oder sogar mehr gespart werden können.
Kreditverträge ohne Widerrufsrecht
Bei einigen Kreditverträgen ist es den Darlehensnehmern nicht möglich, den Kontrakt zu widerrufen.
Es gibt jedoch auch Darlehensverträge, die generell vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Das gilt zum Beispiel für sämtliche gewerblichen Kredite. Aber auch bei einigen Privatkrediten ist das der Fall. Ein typisches Beispiel hierfür ist etwa die sogenannte Null-Prozent-Finanzierung. Sobald keine Zinsen oder auch eventuelle Bearbeitungsgebühren beglichen werden müssen beziehungsweise eine Restschuldversicherung vorhanden ist, ist es nicht mehr möglich, von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Nach BGB §491 Absatz 2 unterliegen zusätzlich die folgenden Kreditverträge nicht dem Widerrufsrecht:
- Arbeitgeberdarlehen
- Kleinkredite mit einem Nettokreditbetrag von 200 Euro
- Kredite, die gegen Pfand vergeben werden
- Kurzfristige Verträge
- Förderdarlehen vom Staat, die dem Darlehensnehmer günstigere Konditionen bieten
Achtung: Die Widerrufsfrist beginnt erst zu dem Zeitpunkt, an dem der Kreditnehmer ein dementsprechendes Formular bekommen hat, in dem sämtliche wichtigen Konditionen aufgeführt sind. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Vertragsurkunde handeln. Sobald der Darlehensnehmer die Urkunde erhalten hat, startet die gesetzliche Widerrufsfrist, die 14 Tage beträgt.
Verlängerung der Widerrufsfrist
Wie bereits oben erwähnt, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage. Allerdings bieten einige Darlehensnehmer ihren Kunden auch ein Widerrufsrecht von beispielsweise bis zu 30 Tagen an. Der Gesetzgeber lässt diese Möglichkeit ebenfalls zu, sofern dem Kreditvertrag verschiedene Informationen fehlen, wie etwa der Zinssatz, der für das Darlehen gilt. Sobald dem Darlehensnehmer sämtliche Informationen vorliegen, startet die Widerrufsfrist. Diese wird in einem solchen Fall auf 30 Tage verlängert.
Im Allgemeinen sollte unbedingt sofort nach Erhalt der betreffenden Dokumente überprüft werden, ob sämtliche Pflichtangaben enthalten sind. Zu diesen Angaben gehört zum Beispiel nicht nur der Zinssatz des Kredits, sondern etwa auch die Laufzeit und die Höhe der Darlehenssumme. Ebenso ist es notwendig, dass das Kreditinstitut dem Darlehensnehmer die jeweiligen Berechnungen vorlegt, die im Falle einer Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen kommen.
Sollte sich die Widerrufserklärung der Bank als fehlerhaft herausstellen, dann ist es selbst nach einer langen Zeit nach dem der Vertrag unterschrieben wurde, noch möglich, diesen rückgängig zu machen: Hier setzt die Frist für den Widerruf schlichtweg erst gar nicht ein.
Fazit
Bei privaten Kreditverträgen, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fallen, besteht generell ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Unter Umständen ist es jedoch auch möglich, dass dieses verlängert wird.
Die Gründe für einen Widerruf sind sehr vielseitig. Oftmals geschieht dies zum Beispiel aufgrund dessen, dass Arbeitslosigkeit droht oder auch aufgrund einer Trennung beziehungsweise Scheidung. Des Weiteren ist ein häufiger Grund für den Widerruf eines bereits unterschriebenen Kreditvertrags, dass schlichtweg ein günstigeres Angebot gefunden wurde.
Ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen und ist es durch die Aufnahme eines anderen Darlehens möglich, einiges zu sparen, dann ist das Canceln des Vertrages sicherlich eine gute Wahl. Je nachdem, wie hoch die Kreditsumme ausfällt, ist es hier oftmals möglich, einen nicht zu verachtenden Betrag zu sparen.
Verhält es sich jedoch so, dass die Widerruferklärung fehlerhaft ist, dann ist es dem Kreditnehmer selbst nach einer langen Zeit noch machbar, den Vertragsabschluss rückgängig zu machen. Denn in einem solchen Fall beginnt die übliche Frist, die bei einem Widerruf angedacht ist, erst gar nicht.