Nicht nur dem Darlehensnehmer, sondern auch der Bank ist es möglich, einen Kredit zu kündigen. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass er mit schwerwiegenden Folgen rechnen muss.
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Kündigung eines Kredits
Wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, besitzt die Bank das Recht, ein Darlehen vor seinem regulären Ablauf zu kündigen. Das ist dann der Fall, wenn die Kreditrückzahlung beziehungsweise die Darlehenstilgung selbst dann noch gefährdet ist, wenn die vom Darlehensnehmer angegebenen Sicherheiten verwertet werden. Noch deutlich wird die Situation für das Kreditinstitut, wenn sich die Wertigkeiten der Sicherheiten oder auch die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmer deutlich verschlechtert haben oder eine deutliche Verschlechterung ansteht.
Sollte dies so eintreten, dann ist es dem Kreditinstitut, nach § 490 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, möglich, eine außerordentliche Kündigung durchzuführen.
Beachtet werden muss hierbei, dass eine außerordentliche Kündigung auch fristlos erfolgen kann.
Wann kommt es zu einer Kreditkündigung durch die Bank?
Wenn der Kreditnehmer mit zumindest zwei monatlichen Tilgungsraten im Rückstand liegt, wird die Bank ihn anmahnen und auf eine fristlose Kündigung hinweisen.
Mit der Kündigung eines Darlehens muss somit immer dann gerechnet werden, wenn der Darlehensnehmer seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt beziehungsweise diese grob vernachlässigt. Genauer bedeutet dass, dass sich der Kreditnehmer mit wenigstens zwei kompletten, monatlichen Tilgungsraten im Rückstand befinden muss.
Allerdings ist es der Bank nicht erlaubt, sofort eine fristlose Kündigung durchzuführen. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass das Kreditinstitut dem Darlehensnehmer zunächst durch dementsprechende, schriftliche Mahnungen auf eine folgende, fristlose Kündigung hingewiesen hat. Ebenso ist es notwendig, dass die Bank bei der Mahnung dem Darlehensnehmer einen gewissen, ausreichenden Zeitraum für die Tilgung des Kreditbetrags einräumt. So bekommt der Kreditnehmer hier noch einmal die Chance, die betreffende Summe zu bezahlen.
Ist es jedoch so, dass der Darlehensnehmer auch diese Frist verstreichen lässt, die Verbindlichkeiten nicht begleicht und sich außerdem auch im Allgemeinen gegenüber der Bank nicht als Gesprächsbereit zeigt, dann ist es das Recht des Kreditinstituts, das betreffende Darlehen zu kündigen. Das jedoch bedeutet wiederum, dass der offene Darlehensbetrag von dem Kreditnehmer sofort beglichen werden muss.
Gut zu wissen hierbei ist, dass der Darlehensnehmer die Schulden jedoch lediglich in einem kleineren Umfang zurück bezahlen muss. So gilt dies hier lediglich für die Darlehensvaluta in der Höhe, die zum Kündigungszeitpunkt vorhanden ist. Dementsprechend sind hier keine zukünftigen, vorausberechneten Zinsen sowie etwaige, laufzeitabhängige Kosten zu begleichen. Laut § 498 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch, gilt dies jedoch nicht für einmalige Kosten, die von der Darlehenslaufzeit unabhängig sind.
Des Weiteren ist die Bank bei einer Darlehenskündigung dazu verpflichtet, eine gestaffelte Abrechnung zu erstellen, die eine aus finanzmathematischer Sicht genaue Rückrechnung beinhaltet.
Kreditkündigung und Schufa
Fristlose Kreditkündigungen wirken sich immer sehr schlecht auf die Schufa aus.
Eine Kreditkündigung stellt den Darlehensnehmer somit vor schwerwiegende Probleme, denn die sofortige Darlehensrückzahlung in einer Summe ist oftmals nicht oder nur sehr schwer zu bewältigen. Doch das ist noch nicht alles, denn eine Kreditkündigung wirkt sich ebenfalls sehr negativ auf die Schufa des Darlehensnehmers aus. Somit ist es auch aus diesem Grund heraus unbedingt empfehlenswert, eine fristlose Kündigung eines Darlehens zu vermeiden.
Sollte es aber, warum auch immer, zu Zahlungsschwierigkeiten vonseiten des Kreditnehmers kommen, dann ist es immer ratsam, so schnell wie möglich, einen Banktermin zu vereinbaren, das Problem anzusprechen und gemeinsam mit dem Kreditinstitut nach einer Lösung zu suchen. Oftmals ist es auf diese Weise doch noch möglich, eine fristlose Darlehenskündigung zu verhindern.
So ist es zum Beispiel bei einer Verringerung des eigenen Einkommens etwa machbar, die Tilgungsrate, die jeden Monat beglichen wird, niedriger anzusetzen oder diese sogar so lange vollständig auszusetzen, bis der Darlehensnehmer wieder ein höheres Einkommen erhält. Dementsprechend kann, bei einer rechtzeitigen Reaktion des Kreditnehmers, oftmals bestehende Kredit doch noch gerettet werden.
Ist dies jedoch nicht mehr möglich, bietet es sich an, nach einem Kredit ohne Schufa Ausschau zu halten. Erfüllt der Kreditnehmer die hierfür notwendigen Voraussetzungen, dann ist es mithilfe eines schufafreien Darlehens zumeist möglich, die ausstehenden Kreditraten zu begleichen, sodass es zu keiner fristlosen Kündigung kommt. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass anschließend jeden Monat zwei Darlehensraten zu begleichen sind: Zum einen die Rate des „alten“ Kredits und zum anderen die Rate des schufafreien Darlehens.
Zu den typischen Voraussetzungen, die der Antragsteller für einen schufafreien Kredit erfüllen muss, gehört zum Beispiel ein festes, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe und eine gute Bonität.
Dazu kommt, dass Kredite ohne Schufa üblicherweise mit einem hohen Zinssatz ausgestattet sind. Der Hintergrund hierfür ist, dass die jeweiligen Banken das höhere Risiko durch die fehlende Auskunft der Schufa durch höhere Zinsen „ausgleichen“. Dafür jedoch ist es dem Kreditnehmer möglich, eine fristlose Kreditkündigung des „alten“ Darlehens zu vermeiden.
Ein weiterer Vorteil des schufafreien Kredits ist zudem, dass hier nicht nur keine Schufa-Auskunft eingeholt wird, sondern das ebenfalls keine Eintragung in der Auskunftei stattfindet. Dementsprechend erfährt die Bank, bei der der „alte“ Kredit läuft, nichts von dem schufafreien Darlehen. So wirkt sich dieses auch nicht negativ auf die eigene Bonität aus.
Darlehenskündigung und Kreditart
Eine fristlose Darlehenskündigung vonseiten der Bank ist generell bei jeder Art von Darlehen möglich. Dies gilt zum Beispiel ebenfalls für einen Dispositionskredit, einen klassischen Ratenkredit oder auch für ein Immobiliendarlehen. Vor allem bei zuletzt genanntem kann sich dies besonders negativ auswirken, da hier üblicherweise die finanzierte Immobilie als Sicherheit dient. Das bedeutet, dass die Bank somit gegebenenfalls das Recht besitzt, auf die betreffende Immobilie zuzugreifen und eine Zwangsversteigerung anzuberaumen. So würde es hier zum Verlust des Eigenheims kommen.
Fazit
Die Bank hat zwar das Recht, einen bestehenden Kredit fristlos zu kündigen, jedoch muss sich der Darlehensnehmer hierfür mit wenigstens zwei monatlichen Tilgungsraten im Rückstand befinden. Außerdem darf die fristlose Kündigung erst nach einem Mahnverfahren und dem Hinweis einer solchen Kündigung erfolgen.
Es ist jedoch unbedingt ratsam, nicht erst abzuwarten, bis sich die persönliche, finanzielle Lage weiter verschlechtert beziehungsweise das Darlehen in den Rückstand gerät, sondern es ist wesentlich besser, dass sich der Kreditnehmer bei derartigen Schwierigkeiten sofort mit der Bank in Verbindung setzt.
Durch ein Gespräch mit dem Kreditinstitut ist es oftmals durchaus noch möglich, eine drohende, fristlose Kündigung vonseiten der Bank zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch eine Verringerung der Tilgungsrate geschehen.
Alternativ oder als „letzter Ausweg“ ist es unter Umständen jedoch auch möglich, ein schufafreies Darlehen aufzunehmen. Mit der jeweiligen Kreditsumme ist es machbar, die offenstehenden Raten zu begleichen, sodass die fristlose Kündigung abgewendet werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei schufafreien Krediten weder eine Auskunft, noch eine Eintragung bei der Schufa erfolgt. So wirkt sich ein derartiges Darlehen nicht auf die eigene Bonität aus und auch die kreditgebende Bank erfährt hiervon nichts. Allerdings sollte hierbei bedacht werden, dass schufafreie Darlehen gemeinhin sehr kostenintensiv sind beziehungsweise hohe Zinssätze aufweisen.