Um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, nehmen die meisten Menschen ein Darlehen auf. Hierfür wird zwar oftmals zu einem Immobilienkredit gegriffen, doch es besteht oftmals auch die Möglichkeit, eine Familienhypothek aufzunehmen.
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Familienhypothek
Bei einer Familienhypothek handelt es sich im Regelfall jedoch nicht um eine Finanzierung von einem Kreditinstitut, sondern vielmehr um ein Darlehen, dass von einer Privatperson beziehungsweise einem Angehörigen des angehenden Kreditnehmers vergeben wird. Dabei ist das Wort „Familie“ nicht allzu wörtlich zu nehmen, denn neben Verwandten, wie etwa Großeltern oder Geschwister, ist es hier beispielsweise ebenfalls möglich, das gewünschte Darlehen von einem guten Bekannten beziehungsweise einem Freund aufzunehmen.
Dementsprechend zählt eine Familienhypothek somit zu den Privatkrediten. Hier ist also nicht nur der Darlehensnehmer, sondern ebenfalls der Kreditgeber eine private Person. Allerdings sollte auch, wenn die Bank bei der Vergabe eines solchen Darlehens keine Rolle spielt, einiges beachtet werden.
Eine günstige Alternative
Die Aufnahme einer Familienhypothek ist üblicherweise eine sehr günstige Alternative zu einem Immobilienkredit bei einer Bank, die vielfältige Vorteile bietet.
Zunächst einmal muss jedoch ein Familienmitglied oder Freund gefunden werden, der gewillt ist, ein solches Darlehen zu vergeben. Dieses sollte, auch wenn es sich hierbei um eine Privatangelegenheit handelt, dennoch unbedingt schriftlich festgehalten werden. In der Ausarbeitung des Darlehensvertrages sind beide Parteien vollkommen frei.
Eine Familienhypothek ist oftmals eine deutlich günstigere Variante zu einer Immobilienfinanzierung. So wird ein solches Darlehen oftmals sogar zinsfrei oder zumindest doch mit einem niedrigeren Zinssatz vergeben, als die Banken gemeinhin anbieten. Das kommt daher, dass hier von dem Kreditgeber üblicherweise weder Sicherheitsabsicht, noch eine Gewinnabsicht, hinter dem Verleih der Darlehenssumme steht. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Verwandten beziehungsweise Freund, der mithilfe seines Geldes dem Darlehensnehmer die Finanzierung seines Eigenheims ermöglicht.
Doch nicht nur die günstigeren Zinssätze sprechen für die Aufnahme einer Familienhypothek. So bleiben beispielsweise auch die Tilgungsoptionen ganz allein den beiden Vertragspartnern überlassen. Dementsprechend sind hier viele Varianten denkbar. Vielleicht wird bei einer Familienhypothek eine gleichbleibende, monatliche Ratenzahlung, wie etwa bei einer Immobilienfinanzierung, vereinbart oder die Begleichung des Darlehens findet etwa lediglich alle zwei Monate in unterschiedlicher Ratenhöhe statt. Denkbar ist beispielsweise aber auch eine viertel-, halbjährliche oder auch jährliche Zahlweise. Selbst flexible Raten sind hier machbar.
Dazu kommt, dass bei einer Familienhypothek üblicherweise auch Sondertilgungen möglich sind, die gebührenfrei durchgeführt werden können. Auf diese Weise ist es für den Darlehensnehmer machbar, das Darlehen schneller zurück zu bezahlen und der Kreditgeber freut sich gemeinhin darüber, dass er ebenfalls schneller wieder zu seinem Geld kommt.
Ein weiterer Pluspunkt einer Familienhypothek ist, dass hier weder eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird, noch erfolgt eine Eintragung in der Auskunftei.
Auf diese Weise leidet auch die Bonität des Kreditnehmers nicht. So wirkt sich eine Familienhypothek, aufgrund der vielen Vorteile, gemeinhin sehr positiv aus.
Darlehenssumme = Eigenkapital?
Die Darlehenssumme aus einer Familienhypothek wird bei den Banken als Eigenkapital angesehen.
Was bei der Aufnahme einer Familienhypothek gemeinhin nicht bedacht wird, ist die Tatsache, dass es durchaus möglich ist, die betreffende Darlehenssumme als Eigenkapital anzurechnen. Wird neben der Hypothek kein weiterer Kredit aufgenommen, ist dies zwar in der Regel nicht weiter von Bedeutung, doch ganz anders sieht es dagegen aus, wenn der Darlehensnehmer zusätzlich noch einen Immobilienkredit bei einer Bank aufnimmt.
Verhält es sich zum Beispiel so, dass ein Antragsteller für den Kauf eines Hauses eine Summe von 300.000 Euro benötigt und er 150.000 Euro durch eine Familienhypothek finanziert, dann wird dieser Betrag von der Bank tatsächlich als Eigenkapital angerechnet. Diese führt wiederum dazu, dass weiteren 150.000 Euro, die von der Bank als Kredit aufgenommen werden, oftmals zu einem sehr guten Zinssatz erhältlich sind.
Durch das Immobiliendarlehen der Bank erfolgt üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine Familienhypothek wird hier jedoch nicht eingetragen; zudem gilt die Kreditsumme, wie bereits oben erwähnt als Eigenkapital. Dadurch ist es ebenfalls möglich, dass das Immobiliendarlehen bei der Grundbucheintrag erstrangig behandelt wird. So ergeben sich hier auch die günstigen Kreditkonditionen.
Vertrag schriftlich aufsetzen
Das Aufsetzen eines schriftlichen Vertrages ist auch bei einer Familienhypothek unbedingt ratsam.
Eine Familienhypothek sollte jedoch immer schriftlich festgehalten werden. Auf diese Weise kommt es eher weniger zu Streitigkeiten oder gar zu Zerwürfnissen. In einem solchen Vertrag sollten neben dem Darlehensbetrag ebenfalls die Namen sowie die Adressen des Kreditgebers und -nehmers aufgelistet werden.
Ebenso sollte Erwähnung finden, ob die Familienhypothek zinsfrei vergeben oder ob ein bestimmter Zinssatz festgehalten wird. Bei Letzterem ist die Angabe der genauen Höhe und gegebenenfalls die Zinsfestschreibungsdauer notwendig. Idealerweise erfolgt hier die Festlegung eines bestimmten Zinssatzes für die komplette Darlehenslaufzeit. So wird eine Erhöhung ausgeschlossen, die unter Umständen zu Unstimmigkeiten führen kann.
Des Weiteren ist es ebenfalls ratsam, die Darlehenslaufzeit sowie die genauen Rückzahlungsmodalitäten festzulegen. Aber auch etwaige Sondertilgungsvereinbarungen gehören in einen solchen Vertrag hinein.
Der Darlehensdauer kommt hier eine besondere Bedeutung zu: wird in dem Vertrag zur Familienhypothek keine genaue Kreditlaufzeit angegeben, ist es dem Darlehensgeber vonseiten des Gesetzes her möglich, das Darlehen zu jeder beliebigen Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Eine solche Kündigung stellt die meisten Darlehensnehmer jedoch vor nicht zu verachtende finanzielle Schwierigkeiten. Aufgrund dessen sollte hier unbedingt auf die Festlegung einer bestimmten Darlehensdauer bestanden werden.
Außerdem ist es ebenfalls machbar, die verschiedensten individuellen Vereinbarungen in dem Kontrakt zu vereinbaren. So ist es beispielsweise auch denkbar, eine Aussetzung der vereinbarten Raten für einen bestimmten Zeitraum hier festzulegen.
Variante: Familienhypotheken von Banken
Wer von einer privaten Kreditaufnahme absehen möchte, kann unter Umständen auch eine Familienhypothek einer Bank aufnehmen; einige Kreditinstitute bieten diese an.
Der Begriff Familienhypothek wird manchmal jedoch zusätzlich auch von den Banken genutzt. Hierbei handelt es sich, wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, um Darlehen, die sich vor allem an Familien mit Kindern richten. Üblicherweise müssen die Kinder hier jedoch zumeist unter 18 Jahre alt sein und einen Anspruch auf Kindergeld besitzen.
Dazu kommt, dass eine Familienhypothek von den Banken in der Regel nur dann vergeben wird, wenn der Kreditnehmer die Immobilie selbst bewohnt. Profitabel ist eine solche Hypothek oftmals deshalb, da die Banken diese oftmals günstiger anbieten als eine herkömmliche Immobilienfinanzierung. Und sollte sich noch einmal Nachwuchs ankündigen, dann ist es bei einer Familienhypothek während der Elternzeit auch möglich, eine Tilgungspause einzulegen.
Außerdem sind für jedes Kind Förderungsmöglichkeiten vorhanden und auch kostenfreie Sondertilgungen werden im Regelfall von den Banken offeriert. Selbst weitere Sonderleistungen sind hier durchaus möglich.