Bei Abschluss eines Kredits befinden sich in den meisten Verträgen gewisse Klauseln bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung. Doch um was genau handelt es sich hierbei und wann ist diese zu bezahlen?
Inhalt
Definition
Banken verlangen eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kredit mit festgelegtem Zinssatz vorzeitig aufgelöst wird.
Bei einigen Kreditarten, wie etwa bei Baufinanzierungen, vergeben die Banken für eine gewisse Zeitspanne einen festen Zinssatz. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine Zinsschwankungen befürchtet werden müssen. Allerdings kommt es vor, dass einige Darlehensnehmer den Kreditvertrag kündigen und das restliche Darlehen auf einmal abbezahlen möchten; und zwar bevor, die vereinbarte Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Die Gründe hierfür sind vielseitig. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass von Berufswegen umgezogen und somit die eigene Immobilie verkauft werden muss. Oder es wird sich vom Partner getrennt und das gemeinsam gekaufte Haus muss anschließend veräußert werden, sodass eine vorzeitige Darlehenstilgung notwendig ist.
Üblicherweise verlangen die Kreditinstitute in solchen und ähnlichen Fällen, also dann, wenn der Kredit vorzeitig als vertraglich vereinbart, abgelöst wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Weitere Bezeichnungen hierfür sind beispielsweise Vorfälligkeitsentgelt oder auch Vorfälligkeitszinsen.
Da das Darlehen zu einem früheren Zeitpunkt als gedacht abgelöst wird, müssen die Banken einen gewissen Zinsverlust hinnehmen: schließlich wurde hier fest mit Zinszahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit gerechnet. Aufgrund dessen verlangen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung: hiermit gleichen die Kreditinstitute den Schaden wieder aus. Dementsprechend beläuft sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Immobiliendarlehen üblicherweise auf die Höhe des tatsächlichen Verlustes.
Allerdings sollten die Bankmitarbeiter angehende Kreditnehmer bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages darauf hinweisen, dass bei einer vorzeitigen Darlehensauflösung eine recht hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist. Der übliche Ablauf sieht dabei wie folgt aus: Zunächst einigt sich der Kreditnehmer mit der Bank über eine frühere Auflösung des Kreditvertrages, sodass die restliche Darlehensschuld in einem einzigen Betrag beglichen werden kann. Anschließend fordert das Kreditinstitut den Darlehensnehmer dazu auf, ebenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Erst wenn der betreffende Betrag ebenfalls vollständig beglichen wurde, gilt der Darlehensvertrag als aufgelöst.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist es den Banken innerhalb von Deutschland erlaubt, zwei verschiedene Methoden anzuwenden.
Es kann jedoch auch sein, dass die Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen so hoch ausfällt, dass sich eine vorzeitige Darlehenstilgung einfach nicht lohnt. Aufgrund dessen sollte man sich unbedingt vorab darüber informieren, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ungefähr ausfällt. Die genaue Berechnung der Gebühr erfolgt dabei immer individuell. Dabei spielt nicht nur die Höhe der restlichen Kreditschuld und -laufzeit, sondern ebenfalls der zu Beginn vereinbarte Nominalzins, die Dauer der Finanzierung sowie das momentane Zinsniveau eine gewichtige Rolle. Hierzulande existieren gleich zwei verschiedene Methoden, nach denen die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden kann:
- Aktiv-Aktiv-Methode: Bei dieser Variante geht das Kreditinstitut davon aus, das die vorzeitige beglichene Darlehenssumme in Form eines neuen Kredits an einen weiteren Kunden vergeben wird. Dabei wird beachtet, dass das neue Darlehen einen niedrigeren Zinssatz aufweist. Die Differenz, die zwischen dem alten und neuen Zinssatz entsteht, ergibt somit die Höhe der zu bezahlenden Vorfälligkeitsentschädigung.
- Aktiv-Passiv-Methode: Hier nimmt das Kreditinstitut an, dass der Betrag, der aus der Auflösung des Kredits stammt, in Aktien investiert wird. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird somit aus der Differenz zwischen dem eigentlichen Darlehenszinssatz und der Rendite der Aktien-Investition errechnet.
Vorzeitige Darlehenskündigung: Wann die Bank zustimmen muss
Unter bestimmten Umständen sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, einer vorzeitigen Kreditkündigung zuzustimmen.
Nicht in jedem Fall ist es den Kreditnehmern möglich, den aufgenommenen Kredit vorzeitig zu kündigen, sodass man hier auf die Kulanz der Kreditinstitute vertrauen muss.
Doch es gibt auch Ausnahmen, denn in einigen Fällen sind die Banken sogar dazu verpflichtet, die vorzeitige Darlehenskündigung während der fest vereinbarten Zinsbindungsfrist und somit ebenfalls der früheren Rückzahlung zuzustimmen.
Dazu gehören diese Varianten:
- Sollte das Kreditinstitut einer gewünschten Erhöhung der Darlehenssumme nicht stattgeben, obwohl hierfür wichtige Gründe vorliegen, sodass der Darlehensnehmer dazu gezwungen wird, bei einer weiteren Bank einen neuen, zusätzlichen Kredit aufzunehmen, ist es möglich, das Darlehen früher aufzulösen und zu begleichen. Zu den wichtigen Gründen, zählt zum Beispiel eine notwendige Immobilien-Modernisierung oder auch ein Anbau am Haus.
- Verhält es sich so, dass das Darlehen für eine Baufinanzierung aufgenommen wurde, es jetzt aber aus wichtigen Gründen notwendig ist, das Haus zu veräußern, ist die Bank ebenfalls dazu verpflichtet, die Vertragsauflösung zu genehmigen. Zu den sogenannten zwingenden Gründen, die zu einem Verkauf der Immobilie führen können, gehört zum Beispiel die Scheidung eines Ehepaares, welches das Haus zusammen gekauft hat. Aber auch ein beruflich bedingter Umzug ins Ausland oder in eine andere Stadt zählt zu den zwingenden Gründen.
Tipp:
Sofern es aus privater und finanzieller Sicht möglich sein, ist es jedoch ratsam, zunächst Erkundigungen darüber einzuholen, wann der passende Zeitpunkt für die Veräußerung der Immobilie ist. Handelt es sich beispielsweise um ein Darlehen mit einer langen Laufzeit, dann ist es in manchen Fällen durchaus lohnenswert, zehn Jahre abzuwarten, bevor der Darlehensvertrag gekündigt wird. Denn dann muss in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden.
Vorzeitige Darlehenskündigung: fällt immer eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
In insgesamt drei Fällen ist es möglich, einen Kredit vorzeitig zu kündigen, ohne das hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen eine frühzeitige Kündigung der Baufinanzierung möglich ist, ohne dass der Kreditnehmer hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muss. Das ist, wie bereits oben erwähnt, dann der Fall, wenn es sich um einen Darlehensvertrag handelt, der bereits älter als zehn Jahre ist. Sollte es also möglich sein, mit dem Verkauf des Hauses noch so lange zu warten, bis mindestens zehn Jahre seit Finanzierungsbeginn vergangen sind, dann kann die Vorfälligkeitsentschädigung gespart werden. Wird die Immobilie veräußert und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den laufenden Darlehensvertrag zu übernehmen, dann wird ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Das gilt ebenfalls dann, wenn der Darlehensnehmer entdeckt, dass die Widerrufsbelehrung, die zu jedem Darlehensvertrag gehören, Fehler aufweisen: auch dann ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten.
Fazit
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird gemeinhin bei einer vorzeitigen Darlehensauflösung fällig.
Allerdings ist diese nicht zwangsläufig immer zu entrichten: So existieren zum Beispiel Gründe, bei denen die Bank einer vorzeitigen Kündigung zustimmen muss. Dazu zählt etwa ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt. Außerdem gibt es Fälle, bei denen keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden muss, wie etwa, wenn es sich um einen Kreditvertrag handelt, der bereits älter als zehn Jahre ist. Die Höhe der Gebühr kann zudem nicht pauschal angegeben werden, da sie immer individuell berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Die Berechnung selbst kann von den Banken mithilfe zweier unterschiedlicher Methoden durchgeführt werden.
Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten, empfiehlt es sich, vorab Erkundigungen einzuholen und nachzurechnen, ob sich dann eine vorzeitige Kreditauflösung überhaupt lohnt.