Angehende Kreditnehmer hören oftmals den Ratschlag, dass man idealerweise einige Zeit bevor es zu einer Darlehensbeantragung kommt, eine Auskunft bei der Schufa einholt. Doch warum ist das so und muss das wirklich sein?
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Kreditbeantragung
Um einen Kredit von einer Bank zu erhalten, ist unter anderem gemeinhin eine positive Auskunft der Schufa vonnöten.
Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Andernfalls vergeben die Banken kein Darlehen. Dabei variieren die diversen Vorgaben der Banken beispielsweise je nach Art des Kredits und Höhe der Darlehenssumme.
Üblicherweise achten die Kreditinstitute zumeist jedoch vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie ein deutsches Girokonto. Außerdem kann es unter Umständen sein, dass Sicherheiten, wie zum Beispiel Wertpapiere oder eine bereits abbezahlte Immobilie, vorhanden sein müssen.
Doch das ist noch nicht alles, denn üblicherweise setzen die Banken für eine erfolgreiche Kreditvorgabe ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa voraus. Dementsprechend spielt die Auskunftei somit gemeinhin eine sehr wichtige Rolle bei der Vergabe eines Darlehen.
Negative Schufa-Auskunft
Durch eine negative Schufa-Auskunft kann es sich, dass sich das Darlehen verteuert oder das die Bank sogar komplett von einer Kreditvergabe absieht.
Es kommt jedoch durchaus vor, dass die Auskunft der Schufa nicht positiv, sondern negativ ausfällt. Während die Banken bei einer etwas schlechteren Auskunft in der Regel „nur“ die Kreditzinsen anheben, sorgt eine zu negative Schufa-Information jedoch dafür, dass die Kreditinstitute den Darlehenswunsch nicht erfüllen und somit keinen Kredit vergeben.
Vorab informieren?
Um sicherzugehen, dass die Darlehensbeantragung bezüglich der Auskunft der Schufa ohne Schwierigkeiten vonstatten geht, ist die Einholung einer Selbstauskunft eine gute Entscheidung.
Vor der Beantragung eines Kredits ist es jedoch möglich, in Erfahrung zu bringen, welche Informationen in der Schufa abgespeichert sind. Das geschieht im Rahmen einer Selbstauskunft, die von Privatpersonen gemeinhin einmal im Jahr kostenlos durchführbar ist. Auf diese Weise kann sich der Kreditnehmer bereits im Vorfeld ein genaues Bild über die vorhandenen Einträge verschaffen. Da dies jedoch einige Zeit in Anspruch nimmt, sollte es rechtzeitig vor der eigentlichen Kreditbeantragung geschehen.
So ist die Auskunft der Schufa dann keine Überraschung und man kann das Darlehen, gegebenenfalls, in aller Ruhe beantragen.
Einträge Richtigstellen
Sind negative Einträge vorhanden, empfiehlt es sich, bei der Schufa einen Antrag auf Löschung oder Richtigstellung zu stellen.
Es ist allerdings auch möglich, dass sich in der Schufa negative Einträge befinden. In einem solchen Fall ist die Kreditvergabe gefährdet. Doch mit etwas Glück muss das nicht zwangsläufig sein. So besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass die betreffenden Einträge falsch oder veraltet sind. Das kann durchaus vorkommen. Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, die Informationen der Schufa eingehend zu überprüfen.
Stellt der angehende Kreditnehmer fest, dass sich tatsächlich falsche und/oder veraltete Einträge in der Auskunftei befinden, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Richtigstellung beziehungsweise Löschung zu stellen. Dem Antrag sind in der Regel die dementsprechenden Unterlagen beizufügen. Die Schufa geht anschließend dazu über, die betreffenden Sachverhalte zu überprüfen und gegebenenfalls die jeweiligen Einträge abzuändern. Da die Auskunftei ihre Inhalte üblicherweise jedoch nicht sofort, sondern erst in bestimmten Abständen aktualisiert, kann diese einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wie bereits weiter oben erwähnt, sollte die Auskunftseinholung der Schufa somit unbedingt einige Zeit vor der Beantragung des gewünschten Kredits erfolgen. Sonst kann es durchaus geschehen, dass die Bank aufgrund eines falschen oder fehlerhaften Eintrags das Darlehensgesuch ablehnt. Hat die Schufa dann jedoch die Inhalte abgeändert, steht einer Beantragung des gewünschten Kredits dann, gegebenenfalls, nichts mehr im Wege.
Schufafreie Kredite
Ausländische Banken bieten zum Teil schufafreie Darlehen an. Diese sind jedoch recht kostenintensiv und es ist eine gute bis sehr gute Kreditwürdigkeit vonnöten.
Eine Alternative zu herkömmlichen Darlehen sind sogenannte schufafreie Darlehen. Diese Kredite sind gemeinhin jedoch nicht bei den Banken hierzulande erhältlich. So bieten Kredite ohne Schufa ausländische Kreditinstitute, wie etwa aus der Schweiz oder Liechtenstein, an. Aufgrund dessen tragen die Darlehen oftmals auch die Bezeichnung „Schweizer Kredite“.
Wie die Bezeichnung bereits verrät, kommen diese Darlehen tatsächlich ohne Schufa-Auskunft aus. Das jedoch bedeutet nicht gleichzeitig auch, dass den Banken die Bonität ihrer angehenden Kreditnehmer gleichgültig ist. Ganz im Gegenteil, denn Darlehen ohne Schufa vergeben die Banken lediglich an Antragsteller mit einer guten bis sehr guten Bonität. Wer im Allgemeinen also Schwierigkeiten mit seiner Kreditwürdigkeit hat, wird zumeist ebenfalls kein Darlehen ohne Schufa erhalten.
Allerdings hat ein schufafreier Kredit seinen Preis: So fallen die Zinsen hierfür in der Regel recht hoch aus. Ein herkömmliches Darlehen mit Schufa-Auskunft ist somit üblicherweise die günstigere Variante. Dazu kommt, dass die Banken bei einem Schweizer Kredit zumeist keine allzu hohen Darlehenssummen vergeben. Ist ein höherer Kreditbetrag notwendig, ist somit ein Darlehen mit Schufa-Auskunft zu beantragen.
Darlehensantrag abgelehnt?
Mithilfe eines solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer ist gemeinhin doch noch eine erfolgreiche Darlehensvergabe möglich.
Hat die Bank den Darlehensantrag, beispielsweise aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft abgelehnt, ist es unter Umständen trotzdem möglich, die gewünschte Darlehenssumme zu erhalten. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge hinzugezogen wird. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen.
Als zweiter Kreditnehmer beziehungsweise Bürge bieten sich die verschiedensten Personen an. So kann es sich zum Beispiel um die Eltern ebenso handeln, wie um Geschwister oder andere Verwandte. Aber auch Arbeitskollegen oder Freunde sind im Allgemeinen als zweiter Darlehensnehmer oder Bürge einsetzbar.
Allerdings muss sich die Person vollkommen darüber im Klaren sein, was für eine finanzielle Verpflichtung hiermit auf sich genommen wird. Denn sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer, aus welchen Gründen auch immer, zu irgendeinem Zeitpunkt nicht möglich sein, die gemeinhin monatlich anfallenden Darlehensraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise zweiten Kreditnehmer zu. Das bedeutet, dass es dann an der jeweiligen Person liegt, die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme zu begleichen. Aufgrund dessen möchte die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft immer gut überlegt sein.
Des Weiteren empfiehlt es sich, sofern möglich, einen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen auszuwählen, zudem im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Handelt es sich hierbei dagegen beispielsweise um den ohnehin ungeliebten Schwiegervater, wird das familiäre Verhältnis durch die Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft in der Regel eher noch stärker belastet, als es ohnehin bereits der Fall ist.