Eine Kreditvergabe kann im Allgemeinen mit oder ohne Bürge durchgeführt werden. Allerdings stellt sich hier oftmals recht schnell die Frage, was eigentlich ein Bürge von einer solchen Verpflichtung hat?
Inhalt
Bürge: wann notwendig?
Ist der Antragsteller nicht dazu in der Lage, die diversen Vorgaben der Banken für eine erfolgreiche Darlehensvergabe zu erfüllen, dann kann gemeinhin ein Bürge weiterhelfen.
Bei einer Kreditbeantragung muss der Darlehensnehmer die verschiedenen Voraussetzungen erfüllen, die das Kreditinstitut für eine erfolgreiche Darlehensvergabe vorgibt. Die jeweiligen Vorgaben können jedoch, beispielsweise je nach Bank, Art und Höhe des Kredits sowie Bonität des Antragstellers, variieren. Üblicherweise wird hier jedoch vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe, eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität geachtet. Ebenso legen die Kreditinstitute gemeinhin einen hohen Wert auf einen festen, deutschen Wohnsitz sowie auf ein deutsches Girokonto. Zudem kann es möglich sein, dass die Bank auf Sicherheiten, wie etwa einen Bausparvertrag oder eine Kapitallebensversicherung, besteht.
Ist es dem Antragsteller jedoch nicht möglich, die diversen Voraussetzungen zu erfüllen, dann sieht das Kreditinstitut gemeinhin von einer Darlehensvergabe ab. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig auch das Ende des gewünschten Kredits bedeuten, denn mithilfe eines Bürgen ist es oftmals doch noch machbar, das Darlehen zu erhalten. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person dazu in der Lage ist, die jeweiligen Vorgaben zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe zumeist kaum mehr etwas im Wege.
Bürge: wann hilfreich?
Durch einen Bürgen erhält der Antragsteller oftmals verschiedene Vergünstigungen.
Aber auch wenn ein Bürge nicht zwangsläufig für eine erfolgreiche Kreditvergabe benötigt wird, kann es sich unter Umständen dennoch sehr positiv auswirken, wenn man eine dementsprechende Person hinzuzieht.
Durch einen Bürgen profitieren die Banken von einer höheren Kreditsicherheit. Davon kann zumeist ebenfalls der Antragsteller profitieren: Durch das Hinzuziehen eines Bürgen werden dem Antragsteller oftmals verschiedene Vergünstigungen angeboten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen niedrigeren Zinssatz oder eine längere Darlehenslaufzeit handeln. Dementsprechend kann es sich auch ohne Notwendigkeit lohnen, bei der Kreditvergabe einen Bürgen miteinzubringen.
Wer kann bürgen?
Bürgen können die verschiedensten Personen; sofern sie die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllen.
Als Bürge bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel durchaus machbar, hiernach die Eltern oder Schwiegereltern zu fragen. Ebenso gut können Bruder beziehungsweise Schwester oder auch andere Verwandte „einspringen“. Selbst Arbeitskollegen oder Freunde können als Bürge eingesetzt werden. Unabdingbar hierbei ist jedoch, wie bereits oben erwähnt, dass die betreffende Person dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen.
Zudem ist es im Allgemeinen ratsam, als Bürge eine Person auszuwählen, mit der man sich gut bis sehr gut versteht. So ist es beispielsweise auch bei einem finanziellen Notfall in der Regel noch gut möglich, sich zu besprechen und eine Lösung zu finden. Bei einem schon vorab eher schwierigem Verhältnis kommt es zumeist schneller zu Streitigkeiten und/oder gar vollständigen Zerwürfnissen.
Verpflichtung
Ist es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich, die Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu.
Mit einer Bürgschaft geht ein Bürge eine nicht zu verachtende Verpflichtung ein. Sofern keine anderen Klauseln im Vertrag vereinbart wurden, muss der Bürge, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Kreditnehmers, für die komplette, restliche Darlehenssumme aufkommen. Zudem besteht hier gemeinhin eine vollumfängliche Haftung.
Dementsprechend sollte man sich die Aufnahme einer Bürgschaft am besten bereits im Vorfeld sehr gut überlegen. Idealerweise wird ein solches Vertragsverhältnis lediglich dann eingegangen, wenn es für den Bürgen tatsächlich kein Problem darstellt, im Notfall den Kredit zu tilgen. Denn nur so kann vermieden werden, dass der Bürge seinerseits in eine schwierige, finanzielle Lage gerät.
Was hat ein Bürge davon?
Finanziell profitiert ein Bürge nicht von einer Bürgschaft. Auf persönlicher Ebene steigt wahrscheinlich das Ansehen, dass man beim Kreditnehmer genießt.
Aus rein finanzieller Sicht gesehen, hat ein Bürge nichts von einer Bürgschaft. So geht die betreffende Person hier durchaus ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein, das jedoch zu keinem finanziellen Vorteil führt. Bürgschaften werden beispielsweise oftmals von den Eltern für ihr Kind übernommen, um dem Nachwuchs so etwa beim Hauskauf, der Finanzierung neuer Möbel oder Ähnlichem zu unterstützen.
Aus persönlicher Sicht kann sich der Bürge aller Wahrscheinlichkeit nach über die Dankbarkeit des Kreditnehmers freuen. Immerhin ist es durch die Bürgschaft oftmals möglich, den gewünschten Kredit und/oder Vergünstigungen zu erhalten.
Dementsprechend ist eine Bürgschaft somit durchaus ein risikoreiches Unterfangen für den Bürgen, der sich dessen unbedingt bewusst sein muss. Üblicherweise klären die Banken die betreffende Person jedoch eingehend über deren Verpflichtungen auf, sodass es sich der Bürge, auch direkt beim Termin mit der Bank, auf Wunsch noch einmal anders überlegen kann.
Generell gilt jedoch, dass der Bürge immer nur dann zum Einsatz kommt, wenn der Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen. Tilgt der Darlehensnehmer die Kreditschuld ordnungsgemäß, also wie im Darlehensvertrag vereinbart, dann ist kein Einsatz vonseiten des Bürgen notwendig. Sobald der Kredit vollständig zurück bezahlt wurde, erlischt ebenfalls die Bürgschaft.
Wichtig hierbei ist, dass eine Bürgschaft immer nur für den jeweiligen Vertrag gilt. Tilgt ein Kreditnehmer beispielsweise zwei Darlehen, deren monatliche Raten er plötzlich nicht mehr begleichen kann, dann muss der Bürge nur bei dem Kredit einspringen, für den er gebürgt hat. Das zweite Darlehen spielt für den Bürgen dann keine Rolle: hier ist er zu nichts verpflichtet.
Fazit
Ist es für den Antragsteller bei einer Kreditaufnahme nicht machbar, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann kann mithilfe eines Bürgen zumeist dennoch das gewünschte Darlehen zustande kommen.
Doch auch wenn es dem Kreditnehmer möglich ist, die diversen Vorgaben zu erfüllen, und ein Bürge somit nicht zwingend notwendig wäre, kann eine Bürgschaft Vorteile bringen: So bieten die Banken hier oftmals einige Vergünstigungen an.
Als Bürge auftreten kann im Grunde jede Person, die den jeweiligen Kreditvoraussetzungen entspricht.
Eine Bürgschaft ist jedoch ein recht einseitiges Geschäft, denn der Bürge erhält hiermit keinen finanziellen Vorteil. Dafür geht er eine nicht zu verachtende Verpflichtung ein; denn sollte der Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Raten des Kredits zu tilgen, dann kommt die Bank auf den Bürgen zu. Die betreffende Person muss dann, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, für die komplette, restliche Darlehenssumme aufkommen. Aber auch die gemeinhin vollumfängliche Haftung sollte hier nicht in Vergessenheit geraten.
Persönlich gesehen steigt der Bürge vielleicht im Ansehen des Kreditnehmers, da er für ihn diese Verpflichtung eingegangen ist.