Durch einen Online-Kredit einer Direktbank können sich Verbraucher so einfach wie noch nie Geld bei einer Bank leihen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken oder eine wichtige Anschaffung zu finanzieren. Nachdem der Verbraucher durch einen gründlichen Kreditvergleich das günstigste Angebot gefunden und den Kreditantrag ausgefüllt an die Bank zurückgeschickt hat, steht der Auszahlung der gewünschten Darlehenssumme nichts mehr im Wege. Aber Vorsicht: Unter gewissen Umständen können beide Vertragsparteien, also Gläubiger und Schuldner, auch nach der Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten und diesen für ungültig erklären. Möchte der Schuldner das Darlehen nach Vertragsschluss beenden, spricht man von einem Widerruf – verweigert die Bank die Auszahlung der Geldsumme trotz vorheriger Zusage, wird das juristisch als Rücktritt bezeichnet.
Den Rücktritt muss die Bank dem Kunden schriftlich erklären – da es sich hierbei jedoch um eine einseitige Willenserklärung handelt, muss die Erklärung dem Kunden nicht zugehen, um wirksam zu werden. Willkürlich darf die Bank jedoch nicht vom Kreditvertrag mit einem Kunden zurücktreten – hierfür müssen sogenannte „gewichtige Gründe“ vorliegen. Zu diesen Gründen zählt beispielsweise, wenn sich die finanzielle Situation des Kunden nach Abschluss des Vertrages entscheidend ändert: Sollte der Schuldner entweder arbeitslos oder arbeitsunfähig werden, kann die Bank davon ausgehen, dass der Verbraucher nicht in der Lage sein wird, das Darlehen wie vereinbart zu tilgen. In diesem Fall behält die Bank sich das Recht vor, auch nach der Unterzeichnung vom Kreditvertrag zurückzutreten. Viele Geldinstitute treten zudem vom Vertrag zurück, wenn die Ratenzahlung zur Tilgung des Darlehens mehrfach ausbleibt. Die einzelnen Bedingungen für einen wirksamen Rücktritt der Bank, können Verbraucher den Vertragsbedingungen der einzelnen Kreditanstalten entnehmen.
Für die Bank liegt zudem ein gewichtiger Grund vor, um vom Kreditvertrag nachträglich zurückzutreten, wenn der Kunde im Darlehensantrag falsche Angaben gemacht hat: Sollte der Kunde im Antrag bestehende Verbindlichkeiten verschwiegen haben oder ein falsches Einkommen angegeben haben, dessen Unkorrektheit die Bank durch eine Schufa-Abfrage ermittelt, hat die Bank einen triftigen Grund vom Vertrag zurückzutreten. Daher sollten Verbraucher im Darlehensantrag niemals falsche Angaben machen – die Bank prüft sämtliche Informationen nach und „bestraft“ falsche Angaben mit einem Rücktritt vom Darlehensvertrag.