Bei einer geplanten Darlehensaufnahme ist die Höhe des Zinssatzes oftmals das ausschlaggebende Kriterium für die Annahme eines Kreditangebots. Dabei ist oftmals die Rede von einem „guten Zinssatz“; doch was bedeutet diese Aussage genau?
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Zinsen
Die Erhebung von Zinsen ist bei einer Kreditvergabe vonseiten der Banken üblich. Da Antragsteller generell den Kreditbetrag plus Zinsen zurückerstatten müssen, wird gemeinhin auf ein niedriges Zinsniveau geachtet.
Wer bei einer Bank ein Darlehen aufnimmt, bezahlt nicht nur den aufgenommenen Betrag zurück, sondern begleicht zusätzlich Zinsen. Diese verlangt das Kreditinstitut dafür, dass sie die Summe an den Antragsteller ausgeliehen hat. Dabei achtet die Bank darauf, dass sich das allgemeine Kreditrisiko in Grenzen hält; denn schließlich möchte das Kreditinstitut sein Kapital auch wieder zurück bezahlt bekommen.
Zinsen sorgen somit dafür, dass sich die Geldaufnahme verteuert. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass angehende Kreditnehmer in der Regel sehr darauf achten, ein günstiges Darlehen zu erhalten.
„Guter“ Zinssatz
Für Antragsteller ist ein „guter“ Zinssatz in der Regel gleichbedeutend mit einem niedrigem Zinssatz.
Im allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich bei einem „guten“ Zinssatz um einen Zins auf einem niedrigen Niveau. Aus Sicht des Antragstellers ist der Zinssatz am besten so niedrig wie möglich. Denn umso niedriger der Zins, desto weniger Kapital muss der Antragsteller zusätzlich zu der aufgenommenen Darlehenssumme an die Bank zurück bezahlen.
Kreditangebot: Zinssatz
Der Zinssatz in den öffentlichen Kreditangeboten gilt üblicherweise nur für Antragsteller mit einer sehr guten Kreditwürdigkeit. Ausschlaggebend ist jedoch der im individuellen Kreditvertrag festgehaltene Zinssatz.
Der Finanzmarkt ist hart umkämpft: Die Anzahl an Kreditangeboten ist groß. Dementsprechend variiert auch die Höhe der dargebotenen Zinssätze. Dabei sollte man als potenzieller Antragsteller nicht außer Acht lassen, dass selbst ein augenscheinlich minimaler Zinsunterschied durchaus einen beträchtlichen Unterschied ausmachen kann.
Wer hier die Augen offen hält und Kreditangebote miteinander vergleicht, kann oftmals einen nicht zu verachtenden Betrag an Zinsen einsparen.
Doch was in vielen Fällen nicht bekannt ist, ist die Tatsache, dass der in einem allgemeinen Kreditangebot ausgeschriebene Zinssatz nicht für alle Antragsteller gleichermaßen gilt. Der zumeist in größerer und/oder fetter Schrift geschriebene Zins gilt gemeinhin lediglich für Antragsteller, die eine sehr gute Bonität aufweisen. Sobald die Kreditwürdigkeit jedoch etwas schlechter ausfällt, erhöht sich der Zinssatz: Das Darlehen wird somit teurer. Fällt die Bonität des angehenden Kreditnehmer zu schlecht aus, verweigern die Banken die Darlehensaufnahme sogar komplett.
Dementsprechend ist es wichtig, nicht nur auf den allgemein ausgeschriebenen Zinssatz zu achten. Wesentlich bedeutsamer ist der jeweils individuelle Zinssatz, den die Bank jedem einzelnen Antragsteller persönlich anbietet. Hierbei handelt es sich dann auch um den Zinssatz, der im Kreditvertrag festgehalten ist.
Bonität
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist eine gute Kreditwürdigkeit sowie eine positive Auskunft der Schufa vonnöten. Umso besser der Schufa-Score ausfällt, desto günstiger wirkt sich dies auf das Zinsniveau aus.
Um einen guten Zinssatz zu erhalten, ist somit die Bonität, und damit auch die Einstufung in der Schufa, von hoher Wichtigkeit. Denn nur bei einer positiven Auskunft der Schufa erhält der Antragsteller einen Kredit. Je nachdem, wie es um den eigenen Schufa-Score bestellt ist, steht und fällt dann auch die Kreditwürdigkeit des angehenden Darlehensnehmer.
Angehende Antragsteller, die sich nicht sicher sind, wie es um ihre Schufa-Auskunft bestellt ist, können einen Selbstauskunft beantragen. Diese ist gemeinhin einmal im Jahr kostenfrei möglich. Zudem ist es ratsam, die Einträge in der Schufa jeweils auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Denn es kann durchaus vorkommen, dass sich in der Auskunftei zum Teil alte oder falsche Einträge befinden. Ist das der Fall, ist es möglich, bei der Schufa einen Antrag auf Richtigstellung beziehungsweise Löschung der betreffenden Einträge zu beantragen. Üblicherweise sind hier auch gleich die dementsprechenden Nachweise beizufügen. Die Auskunftei überprüft anschließend den Antrag und stellt, gegebenenfalls, die betreffenden Daten richtig oder löscht die jeweiligen Einträge. Allerdings aktualisiert die Schufa die Einträge in der Regel nicht sofort, sondern lediglich in einem gewissen Turnus. Dementsprechend ist es hier ratsam, vorab nachzufragen, wann die Daten geändert sind. Im Idealfall erfolgt die Beantragung des gewünschten Kredits erst danach. Immerhin können falsche oder veraltete Einträge unter Umständen zu einer Darlehensablehnung führen.
Sollzinssatz
Im Sollzinssatz sind keinerlei weitere Faktoren berücksichtigen. Hiermit stellen die Banken lediglich die reine Darlehensverzinsung dar.
Doch Zinssatz ist nicht gleich Zinssatz: So geben die Banken gemeinhin den Sollzinssatz sowie ebenfalls den Effektivzinssatz an.
Bei dem Sollzinssatz handelt es sich um den Zinssatz, der die reine Kreditverzinsung darstellt. Das bedeutet, dass hier keinerlei weitere Faktoren, wie beispielsweise Vermittlungsgebühren, Verrechnungsmethode der Darlehenslaufzeit oder die Kosten für gewisse Zahlungsweisen enthalten sind. Die Höhe des Sollzinssatzes ist immer von verschiedenen Dingen abhängig. Dabei orientiert er sich zum Beispiel an den Leitzinsen, die die Nationalbank/die Europäische Zentralbank herausgibt. Wie bereits oben erwähnt, hängt die Höhe des Zinssatzes aber auch von der Bonität des Antragstellers ab.
Unter einem „gebundenen Sollzins“ versteht man einen Zinssatz, der über die komplette Darlehenslaufzeit gleich bleibt. In diesem Fall profitiert der Kreditnehmer von einer sehr hohen Planungssicherheit und muss nicht befürchten, dass sich die Zinsen während der Laufzeit erhöhen.
Effektivzinssatz
Der Effektivzinssatz enthält sämtliche Darlehenskosten.
Im Gegensatz zum Sollzinssatz gibt der Effektivzinssatz die gesamten Kosten an, die pro Jahr für den gewünschten Kredit anfallen. Dessen Berechnung ist in der Verbraucherkreditrichtlinie der EU festgelegt.
Der Effektivzinssatz enthält den Sollzins sowie die diversen, weiteren Faktoren, die pro Jahr für das Darlehen anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Vermittlungsgebühren. Um verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen, bietet sich somit eher der Effektivzinssatz als der Sollzinssatz an.
Handelt es sich um einen Kredit mit einem variablen Zinssatz, dann wird dies in der Regel als „anfänglicher Effektivzinssatz“ bezeichnet. Das bedeutet, dass sich der Effektivzinssatz während der Kreditlaufzeit ein- oder sogar mehrmals ändert.
Wie hoch der Effektivzinssatz tatsächlich ausfällt, ist von der Höhe des Sollzins, der etwaigen Dauer der Zinsfestschreibung, der Höhe der Tilgung sowie dem Auszahlungskurs abhängig.
Weitere Kosten
Der Effektivzinssatz enthält keine Kosten aus Zusatzleistungen, die der Antragsteller annehmen kann.
Unter Umständen enthält der Effektivzinssatz allerdings doch nicht sämtliche Kosten, die für die Darlehens-Inanspruchnahme aufkommen. Denn etwaige Zusatzleistungen, die Antragsteller annehmen oder auch ablehnen können, sind hier nicht enthalten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für eine Restschuldversicherung. Aber auch eventuelle Bereitstellungszinsen, Schätz- sowie Sondertilgungskosten sind nicht im Effektivzinssatz enthalten.
Die diversen Zusatzleistungen sorgen somit für höhere Kreditkosten.