Der Kontokorrentkredit wird in Verbindung mit einem Girokonto vergeben. Dabei handelt es sich um einen Kreditrahmen, den der Kontoinhaber im Falle eines finanziellen Engpasses nutzen kann. Wenn ein Konto über einen Kontokorrentkredit verfügt, kann der Kontoinhaber somit nicht nur über das Guthaben verfügen, sondern auch darüber hinaus. Dies ist besonders praktisch, wenn kurzfristig Geld benötigt wird.
Der Kontokorrentkredit wird in der Regel nur dann gewährt, wenn der Kontoinhaber über eine entsprechende Bonität verfügt. Das heißt, dass der Kunde bestimmte Voraussetzungen als potentieller Schuldner erfüllen muss. Dazu zählt zum Beispiel ein regelmäßiges Einkommen in entsprechender Höhe. Außerdem wird der Kontokorrentkredit meist nur dann gewährt, wenn keine negativen Voreinträge die Schufaauskunft der betreffenden Person belasten. Viele Banken gewähren einen Kontokorrentkredit in der Höhe des zwei- bis dreifachen monatlichen Nettogehalts des Kontoinhabers. Je nach Bank und bei entsprechender Vereinbarung sind auch Kontokorrentkredite bis zum sechsfachen des Monatsnettoeinkommens denkbar.
Die Rückzahlung des Kontokorrentkredits ist nicht geregelt. Grundsätzlich dient der Kontokorrentkredit zur Finanzierung kurzfristiger Verbindlichkeiten und sollte demnach zeitnah getilgt werden. Allerdings ist eine Tilgung nur dann zwingend notwendig, wenn die Bank den Kontokorrentkredit kündigt. Aber schon aufgrund der hohen Zinsen für Kontokorrentkredite sollte man als Kontoinhaber bemüht sein, den Kontokorrentkredit nur kurzfristig zu beanspruchen. Immerhin liegen die jährlichen Effektivzinsen für Kontokorrentkredite meist im zweistelligen Prozentbereich und damit deutlich über den Zinsen für Raten- und Konsumentenkredite.