Der Ablauf einer Baufinanzierung ist vielen Bauherren absolut unklar. Dies ist auch kein Wunder, denn eine Baufinanzierung ist definitiv nichts Alltägliches und mit viel spezifischem Fachwissen verbunden. Doch was verbirgt sich hinter solchen Begriffen wie einer Hypothek? Die Bezeichnung Hypothek wird umgangssprachlich für eine Baufinanzierung bzw. ein Baudarlehen verwendet. Die Hypothek an sich ist eigentlich eine dingliche Belastung im Grundbuch des beliehenen Objektes. Bei Aufnahme von einem Baudarlehen bei einer Bank benötigt die Bank eine Sicherheit, die die Rückzahlung der Baufinanzierung gewährleistet. Hierfür wird die zu finanzierende Immobilie von der Bank bewertet und dann mit einem Grundpfandrecht belastet.
In diesem Fall wird auch davon gesprochen, dass die Immobilie beliehen wurde. Bei den Grundpfandrechten unterscheidet man im Wesentlichen zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek. Der Unterschied zwischen den beiden liegt darin, dass die Grundschuld vom Bestand einer Forderung völlig unabhängig ist. Eine Hypothek passt sich aber automatisch (bei einer Verwertung) der Höhe der bestehenden Forderung an. Die meisten Kreditinstitute arbeiten in Deutschland heutzutage mit Grundschulden, hohen Zinsen, die vollstreckbar eingetragen werden. Die Hypotheken bei der Baufinanzierung sind in Deutschland weniger verbreitet. Das Grundpfandrecht wird in Abt.III des Grundbuches eingetragen und stellt dort einen dringlichen Anspruch dar, der gegen jeden Eigentümer des Objektes durchgesetzt werden kann. Die Immobilie gehört aber nicht der Bank, wie oft behauptet wird. Der rechtmäßige Eigentümer ist meistens der Kreditnehmer.
Wenn ein Objekt über mehrere Banken finanziert wurde, so kommt es oft dazu, dass im Grundbuch mehrere Grundpfandrechte (nicht zwingend Hypotheken) eingetragen sind. Entscheidend ist dann die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen. Bei Umschuldung einer Baufinanzierung werden die Grundpfandrechte von einer Bank auf die andere Bank übertragen. Die Änderungen im Grundbuch sind dann erforderlich. Im Zuge der Umschuldung erstatten manche Banken die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Grundschuldübertragung. Die meisten Baudarlehen werden in Deutschland grundpfandrechtlich abgesichert. Nach Rückzahlung der Immobilienfinanzierung kann der Kreditnehmer die Löschung der Grundschuld vom Kreditgeber verlangen.