In vielen Situationen kann es vorkommen, dass ein Verbraucher einen Kredit benötigt. Natürlich muss durch das kreditgewährende Bankinstitut geprüft werden, ob und in welcher Höhe dem jeweiligen Verbraucher ein Kredit gewährt werden kann. Die Kreditwürdigkeitsprüfung beginnt in aller Regel damit, dass die letzten drei Gehaltsnachweise des zukünftigen Kreditnehmers vorgelegt werden müssen. Anhand des Gehalts kann gesehen werden, in welcher Höhe die Gewährung eines Kredits überhaupt in Betracht kommt. Positiv wirkt sich bei der Kreditwürdigkeitsprüfung auch aus, wenn der Kreditnehmer bereits länger beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist.
Es wird auch nachgefragt, ob innerhalb der letzten drei Jahre der Wohnsitz gewechselt wurde. Dies hat insofern einen Sinn, weil dann negative Einträge in der Schuldnerkartei des Amtsgerichts an einem anderen Wohnsitz ersichtlich würden. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung spielen auch die Schufa und ähnliche Dienstleister eine entscheidende Rolle. Anhand deren Auskünfte kann beurteilt werden, inwieweit der Schuldner kreditwürdig ist.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung befasst sich neben dem Einkommen des Schuldners auch mit dessen laufenden monatlichen Ausgaben. Wenn der Schuldner bereits Ausgaben in einer Höhe hat, die wenig Geld für den Lebensunterhalt belassen, wird es schwierig sein, die Raten für einen weiteren Kredit zurückzuführen.
Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsüberprüfung kann allerdings in Betracht gezogen werden, eine Umschuldung vorzunehmen. Dies erscheint aber nur dann sinnvoll, wenn der neu aufzunehmende Kredit bessere Konditionen als die bisherigen aufweist.