Die Beantragung eines Anschaffungsdarlehen ermöglicht es dem angehenden Darlehensnehmer, sich für einen kurzen, mittel- oder auch langfristigen Zeitraum einen bestimmten Betrag von der Bank zu leihen. Allerdings sollte man hier als Kreditnehmer einiges beachten.
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Anschaffungsdarlehen
Das Anschaffungsdarlehen bietet sich zur Erfüllung der unterschiedlichsten Wünsche an.
Ein Anschaffungsdarlehen wird von den Banken mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen offeriert. So kann es zum Beispiel sein, dass der Kredit auch als Konsumenten- oder Privatdarlehen bezeichnet wird. Hinten den verschiedenen Namen versteckt sich jedoch üblicherweise immer ein klassischer Ratenkredit.
Bei einem Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen, dass von den Banken zur freien Verwendung offeriert wird. So ist dem Kreditnehmer möglich, die Darlehenssumme je nach persönlichem Wunsch zu verwenden. Die Bank fordert hier auch keine Nachweise an.
Dementsprechend profitiert man von einem Anschaffungsdarlehen von einer sehr hohen Flexibilität und kann sich hiermit durchaus auch den ein oder anderen Wunsch erfüllen. So ist es etwa machbar, mithilfe des Ratenkredits neue Möbel zu finanzieren oder sich endlich die lang ersehnte Weltreise zu gönnen. Vielleicht möchte man aber auch einen neuen, großen Fernseher oder einen aktuellen PC anschaffen. Selbst Ausgaben für einen Umzug oder für ein Hobby sind durch die Aufnahme eines Anschaffungsdarlehen bezahlbar.
Was beachten?
Bei der Aufnahme eines Anschaffungsdarlehen gilt es, am besten bereits vorab die verschiedensten Dinge zu beachten.
Aufgrund des sehr breit gefächerten Verwendungszwecks sowie der Möglichkeit, sich mit einem solchen Darlehen schnell und einfach die verschiedensten Wünsche zu erfüllen, besteht hier natürlich ein großer Reiz vorschnell zu handeln.
Jedoch sollte hierbei immer bedacht werden, dass es sich auch bei einem Anschaffungsdarlehen um einen Kredit handelt, der unter Umständen eine recht lange Zeit kontinuierlich abbezahlt werden muss. So ist es generell ratsam, sich vorab gut zu überlegen, ob die Kreditaufnahme sinnvoll ist oder ob der ein oder andere Wünsche vielleicht doch besser wartet, bis man sich gewünschte Summe erspart hat.
Steht fest, dass man das Anschaffungsdarlehen definitiv aufnehmen möchte, ist es unbedingt ratsam, sich Gedanken über die Kredithöhe, Laufzeit und die monatlichen Raten zu machen. Die Darlehenshöhe fällt am besten so aus, dass der Betrag gut ausreicht, um die jeweils anfallenden Kosten komplett abdecken zu können. Es ist jedoch davon abzuraten, den Kredit deutlich zu hoch anzusetzen, denn hierfür müssen nur unnötig Zinsen bezahlt werden.
Laufzeit und monatliche Ratenhöhe hängen generell voneinander ab. In der Regel ist es hier auch machbar, mit den Banken in einem gewissen Umfang zu verhandeln. Idealerweise wird vorab ein Haushaltsplan erstellt, in dem die diversen regelmäßigen Einnahmen den regelmäßigen sowie unregelmäßigen Kosten gegenüber gestellt werden. Bei dem Betrag, der hier übrig bleibt, handelt es sich um die Summe, die jeden Monat zur freien Verfügung offen steht und von der die Monatsrate zu bezahlen sind. So ist es möglich, hier auf „Nummer Sicher“ zu gehen, damit die Rückzahlung des Darlehen auf jeden Fall gewährleistet ist.
Es ist jedoch nicht empfehlenswert, den kompletten Betrag zur Darlehenstilgung zu verwenden. Wesentlich besser ist es, hier einen gewissen, finanziellen Puffer offen zu lassen, sodass man auch für etwaige Notsituationen gerüstet ist. Schließlich kann es zum Beispiel schnell einmal geschehen, dass für den Wagen ein Satz neuer Reifen notwendig ist oder eine neue Spülmaschine benötigt wird.
Wichtig ist jedoch auch, daran zu denken, dass es für die erfolgreiche Vergabe des Anschaffungsdarlehens notwendig ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. So achten diese zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft. Aber auch ein deutscher Wohnsitz sowie ebenfalls ein deutsches Girokonto sind in der Regel ein „Muss“.
Tipp: Ist ausreichend Zeit vorhanden, bevor der Kredit aufgenommen werden soll, bietet es sich an, rechtzeitig eine Selbstauskunft bei der Schufa zu ordern. Denn es ist durchaus möglich, dass sich in der Schufa veraltete oder auch teilweise falsche Einträge befinden, die jedoch zu einer Darlehensabsage führen können. Sind derartige Informationen vorhanden, ist es möglich, deren Löschung zu beantragen. Üblicherweise müssen hierfür jedoch die dementsprechenden Nachweise beigefügt werden.
Voraussetzungen nicht erfüllbar?
Selbst wenn es nicht möglich ist, die verschiedenen Voraussetzungen zu erfüllen, ist es in der Regel mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers dennoch machbar, das gewünschte Anschaffungsdarlehen zu erhalten.
Allerdings kommt es immer einmal wieder vor, dass es den Antragstellern nicht möglich ist, eine oder auch mehrere der Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. In einem solchen Fall neigen die Kreditinstitute im Allgemeine eher dazu, das gewünschte Darlehen nicht zu gewähren.
Dennoch ist es nicht zwangsläufig unbedingt notwendig, von einem Anschaffungsdarlehen abzusehen. Ist es beispielsweise möglich, einen Bürgen oder einen zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen, der seinerseits die diversen Voraussetzungen erfüllt, dann stehen die Chancen auf eine Darlehensvergabe in der Regel gut. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Banken in einem solchen Fall von einer höheren Sicherheit profitieren. Denn ist es dem ursprünglichen Kreditnehmer auf einmal nicht mehr möglich, die monatlichen Darlehensraten zu bezahlen, muss der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer für ihn einspringen. Somit bezahlt dann die betreffende Person vollständig die restliche, bestehende Darlehensschuld. Jedoch sollte sich der Bürge/zweite Kreditnehmer natürlich absolut darüber im Klaren sein, dass er im sprichwörtlichen „Fall des Falles“ für die bestehenden Schulden vollumfänglich aufkommen muss.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer kommen die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel ebenso möglich, den Ehepartner hier einzusetzen, wie die verschiedensten Verwandten. Alternativ dazu bietet es sich jedoch auch an, eine guten Freund darum zu bitten.
Dazu kommt, dass man es sich gut überlegen sollte, ob ein zweiter Kreditnehmer oder ein Bürge wirklich eine gute Wahl ist. Denn oftmals belastet ein solches Abkommen das freundschaftliche Verhältnis doch stärker, als vorab gedacht wird. Auf diese Weise sind leider bereits schon so manche Freundschaften zerbrochen.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung übernimmt etwa bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Darlehensnehmer die anfallenden Monatsraten.
Während bei einigen Banken der Abschluss einer Restschuldversicherung optional ist, setzen wiederum andere Kreditinstitute diesen Voraus, damit eine erfolgreiche Kreditvergabe stattfindet. Das kann jedoch beispielsweise ebenfalls mit dem Alter des Antragstellers zusammenhängen.
Eine solche Versicherung tritt zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Darlehensnehmer ein und bezahlt, wie die Bezeichnung bereits andeutet, die weiteren Monatsraten. So ist beispielsweise auch die Familie abgesichert, wenn dem Darlehensnehmer etwas zustoßen sollte.
Jedoch muss hier unbedingt beachtet werden, dass die Beiträge zur Restschuldversicherung zusätzlich zu den monatlichen Kreditraten zu bezahlen sind. Dementsprechend muss hier regelmäßig eine zusätzliche finanzielle Belastung gestemmt werden.