Die Baufinanzierung steht, mit dem Bau des Hauses wurde begonnen und plötzlich kommt etwas dazwischen. Es stellt sich heraus, dass die Kreditsumme zu niedrig ist, um die Immobilie fertigzustellen. Doch ist es jetzt noch möglich, etwas daran zu ändern?
Inhalt
Einsparungen vornehmen
Garage, Carport, Wintergarten und Co müssen nicht sofort, sondern können ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden.
Das eigene Traumhaus soll in der Regel perfekt werden: Wenn gebaut wird, ist es üblich, dass nicht nur die Immobilie an sich, sondern ebenfalls deren Ausstattung den persönlichen Wünschen entsprechen sollte. Allerdings kann es beispielsweise bereits aufgrund von sehr kostenintensiven Produkten, wie zum Beispiel ein luxuriöses Badezimmer, ein hochpreisiges Wohnzimmer und eine kostenintensive Küche dazu kommen, dass der Baukredit schlichtweg nicht mehr ausreicht.
Hier bietet es sich oftmals an, zu einem Kompromiss zu greifen: Bevor die Baufinanzierung ins Wanken gerät, kann beispielsweise auch zu einer ebenso Optik ansprechenden aber etwas im Preis gesenkten Einrichtung gegriffen werden.
Eine weitere Einsparmöglichkeit bietet sich zum Beispiel im Außenbereich. Steigen die Baukosten in ungeahnte Höhe, dann können Bauten, wie etwa eine Garage oder ein Carport, in der Regel durchaus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auf diese Weise ist die Fertigstellung des Hauses mit der aufgenommenen Kreditsumme möglich.
Dies gilt ebenso für die Gartengestaltung: Der Ausbau einer Terrasse beziehungsweise einer üppigen Grünanlage, die Erstellung eines Wintergartens und vielleicht sogar die Anlegung eines Teiches oder ein Swimmingpool: Diese und ähnliche Dinge lassen sich ebenfalls wunderbar an einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Reicht die Kreditsumme nicht aus, ist es am besten, zunächst bei derartigen Wünschen etwas zurückzustecken: Auf diese Weise ist es oftmals möglich, die Kosten einzudämmen, sodass die Darlehenssumme doch noch ausreicht.
Unvorhersehbare Ereignisse
Doch auch unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass der aufgenommene Kreditbetrag nicht ausreicht.
Ein Bauvorhaben ist, so umsichtig es auch geplant wurde, immer ein gewisses Risiko. Während es bei persönlichen Wünschen noch möglich ist, etwas zurück zu stecken und/oder einige Dinge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist das bei unvorhersehbaren Ereignissen zumeist nicht machbar.
Dazu gehören zum Beispiel unversicherte Schäden auf der Baustelle, die aufgrund der verschiedensten Umwelteinflüsse aufkommen. Derartiges führt zumeist relativ schnell zu einem Baustopp, der nicht nur den Bau des Hauses verzögert, sondern ebenfalls den eigenen Geldbeutel belastet.
Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Fehlern beim Bau kommt, die dafür sorgen, dass die Darlehenssumme nicht ausreicht und deutlich mehr Kapital benötigt wird.
Es ist jedoch auch möglich, dass sich plötzlich zu spät herausstellt, dass die aufgenommene Darlehenssumme schlichtweg zu niedrig angesetzt wurde und nicht ausreicht. Selbst wenn hier auf diverse Extra-Wünsche verzichtet wird, kann es durchaus geschehen, dass aufgrund der zu niedrigen Darlehenssumme ein Baustopp droht.
Was tun?
Ist die Baufinanzierungssumme zu niedrig, bestehen verschiedene Möglichkeiten.
Sobald sich herausstellt, dass die Kreditsumme wider Erwarten doch nicht ausreicht, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. So ist es als Erstes ratsam, sich gut zu überlegen, ob es nicht möglich ist, einige Einsparungen vorzunehmen. Anschließend sollte, zusammen mit den jeweiligen Handwerken sowie dem Architekten, genau besprochen werden, welche Maßnahmen notwendig sind und mit welchen zusätzlichen Ausgaben zu rechnen ist. Am besten ist es, wenn Kostenvoranschläge eingeholt werden. Dadurch hält man einen Nachweis, eine genauere Zahl, in der Hand und kann dementsprechend auch besser agieren.
Sollte nicht bereits das komplette Ersparte in den Baufinanzierungskredit geflossen sein, dann bietet es sich an, zunächst einmal gut nachzurechnen, ob es nicht vielleicht doch möglich ist, die zusätzliche Ausgaben damit zu stemmen. Eventuell kann zumindest ein Teil der benötigten Summe durch das Eigenkapital gedeckt werden.
Ist dies nicht oder lediglich teilweise möglich, dann kann beispielsweise auch auf einen privaten Kredit zurück gegriffen werden. So kommt es etwa immer wieder vor, dass sich Gelder von den Eltern, Großeltern, Geschwistern oder Freunde ausgeliehen werden, um die anfallenden Kosten zu decken. Ein solches privates Darlehen birg beispielsweise den Vorteil, dass die Bank hiervon nichts erfahren muss. Zudem erfolgt weder eine Schufa-Abfrage, noch eine Eintragung in der Auskunftei. Außerdem werden private Darlehen oftmals zu einem sehr günstigen Zinssatz vergeben oder der Kreditgeber verlangt sogar überhaupt keine Zinsen. Des Weiteren ist man in der Vertragsgestaltung frei und somit höchst flexibel. Dementsprechend können unter anderem Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten frei verhandelt werden. Ob hier beispielsweise eine monatliche oder gar jährliche beziehungsweise anders geartete Zahlweise vereinbart wird, ist lediglich für den privaten Kreditnehmer und -geber relevant.
Ist dies jedoch nicht möglich oder wird ein privates Darlehen schlichtweg nicht gewünscht, dann sollte rechtzeitig ein Termin mit der Bank vereinbart werden. Wenn die Baufinanzierungssumme nicht ausreicht, ist es in der Regel zwar nicht machbar, den vorhandenen Kredit aufzustocken, jedoch kann eine sogenannte Nachfinanzierung beantragt werden.
Allerdings birgt eine Nachfinanzierung für die Banken ein höheres Risiko. So ist in der Regel, aufgrund des Baukredits, bereits eine Grundschuld im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Eine weitere Eintragung würde im Grundbuch an zweiter Stelle und somit nachrangig stehen. Sollte der Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu tilgen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen und eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Erlös kommt jedoch zunächst dem Gläubiger zugute, der an erster Stelle im Grundbuch steht. Erst wenn diese Schuld getilgt ist, wird der Rest des Erlöses an den zweiten Gläubiger, der nachrangig um Grundbuch steht, übergeben. Allerdings besteht hier immer auch das Risiko, dass der Erlös nicht hoch genug ausfällt, um den ersten Gläubiger komplett und zusätzlich den zweiten Gläubiger auszubezahlen. Dementsprechend muss die Bank auch damit rechnen, dass sie bei Eintragung einer weiterer Schuld, selbst im Falle einer Zwangsversteigerung, leer ausgeht.
Dazu kommt, dass sich die Banken an die Beleihungsgrenze einer Immobilie halten. Diese Grenzen ist zugleich auch die maximale Darlehenssumme, die die Kreditinstitute vergeben. Bei einer Baufinanzierung beträgt die Beleihung üblicherweise etwa 60 bis 80 Prozent.
So ist es unter Umständen durchaus möglich, dass bei einer bereits recht hohen ersten Darlehenssumme oder auch einer Vollfinanzierung, eine Nachfinanzierung recht schwierig werden kann.
Sollte die Bank, die bereits den Baufinanzierungskredit vergeben hat, einer Nachfinanzierung ablehnend gegenüberstehen, ist es jedoch durchaus auch machbar, diesbezüglich bei weiteren Kreditinstituten nachzufragen.
Beachtet werden muss hierbei jedoch unbedingt,dass eine Nachfinanzierung, aufgrund des höheren Risikos, von den Banken mit einem höheren Zinssatz vergeben wird. So fällt dieses Darlehen gemeinhin kostenintensiver aus als der erste Baufinanzierungskredit. Des Weiteren darf hierbei keinesfalls in Vergessenheit geraten, dass es sich bei einem Nachfinanzierungsdarlehen um einen zweiten Kredit handelt. Dementsprechend müssen dann jeden Monat verlässlich die Raten von zwei Darlehen abbezahlt werden.