Wer einen Privatkredit beantragt, sollte sich gut vorbereiten. So ist einerseits die Chance höher, das gewünschte Darlehen zu behalten und andererseits wird der Kreditantrag schneller von der Bank bearbeitet, wenn sofort alle benötigten Unterlagen vorliegen. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass das Kreditinstitut je nach Personengruppe und Darlehenshöhe unterschiedliche Dokumente benötigt. Zudem ist es ebenfalls möglich, dass die benötigten Papiere je nach Kreditinstitut etwas variieren.
Inhalt
Privatpersonen
Um einen Privatkredit zu beantragen, werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt.
Üblicherweise verlangen die Banken von Privatpersonen die aktuellen Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und die Vorlage der Kontoauszüge der letzten vier Wochen. Ebenso kann es vorkommen, dass zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages benötigt wird.
Sind weitere regelmäßige Einnahmen vorhanden, wie etwa Kindergeld, Mieteinnahmen, Renten oder Ähnliches, dann müssen hier ebenfalls dementsprechende Nachweise vorgelegt werden. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Beamten oder um einen Beamten oder um einen Rentner, dann wird üblicherweise die letzte Änderungsmitteilung bezüglich des Einkommens verlangt. Außerdem ist hier der Kontoauszug des letzten Monats einzureichen.
Bestehen bereits finanzielle Verpflichtungen, wie zum Beispiel ein vorhandener Kredit oder eine Bürgschaft, dann sind diese ebenfalls anzugeben sowie dementsprechende Nachweise zu zeigen.
Notwendig ist jedoch auch die Vorlage Vorlage des gültigen Personalausweises beziehungsweise eine beidseitige Kopie davon. Des Weiteren verlangen die Banken in den meisten Fällen eine unterzeichnete Selbstauskunft.
Außerdem ist ein Bonitätsnachweis erforderlich, den jedoch der Antragsteller nicht selbst erbringt. Vielmehr fordert die Bank, üblicherweise bei der Schufa, eine dementsprechende Auskunft an.
Freiberufler/Selbständige
Bei Freiberuflern beziehungsweise Selbständigen sieht das dagegen, aufgrund ihrer Einkommensart, anders aus.
Hier verlangen die Kreditinstitute aktuelle Einkommensnachweise. Daraus sollte am besten ein regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe ersichtlich sein. Oftmals ist es jedoch auch möglich, eine Verlust-/Gewinnrechnung beziehungsweise eine Überschussrechnung abzugeben.
Außerdem ist es oftmals notwendig, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz auch als „BWA“ bezeichnet, vorzulegen. Diese gibt die verschiedensten Informationen bezüglich der derzeitigen Kosten- und Erlössituation in Bezug auf das laufende Wirtschaftsjahr und spiegelt die derzeitige Ertragslage wider.
Des Weiteren kann es notwendig werden, Umsatzsteuervoranmeldungen offen zu legen.
Etwaige Unterlagen
Je nach Bank ist es möglich, dass unter Umständen zusätzliche Dokumente benötigt werden.
Wie bereits oben erwähnt, variieren jedoch je nach Bank die verschiedenen Vorgaben und Richtlinien einer Kreditvergabe. So ist es durchaus möglich, dass ein Kreditinstitut bei der Vergabe eines Privatdarlehens noch weitere Unterlagen verlangt.
Dazu kann zum Beispiel eine Lohnsteuerkarte ebenso gehören, wie die verschiedensten Versicherungsnachweise. Ebenso ist es möglich, dass die Bank die Beglaubigung einiger Dokumente wünscht.
Des Weiteren kann es sein, dass der Mietvertrag vorgezeigt und Angaben zu dem jeweiligen Mietverhältnis gemacht werden sollen. Dazu gehört zum Beispiel, wie lange man bereits in der derzeitigen Wohnung wohnt. Ebenso ist unter Umständen die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durchaus möglich.
Außerdem setzen einige Banken einen Nachweis über diverses Guthaben, wie etwa Bausparguthaben, voraus.
Doch auch der Abschluss einer Restschuldversicherung wird von einigen Banken verlangt. Eine solche Versicherung springt zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers ein und übernimmt die monatliche Ratenzahlung des Kredits. So kommen in einem solchen Fall zu den familiären Sorgen nicht auch noch finanzielle Probleme hinzu.
Die betreffende Bank wird den Antragsteller natürlich eingehend darüber informieren, welche Unterlagen benötigt werden, sodass es auch möglich ist, diese umgehend zu beschaffen.
Weitere Kriterien
Bei der Beantragung eines Privatkredits achten die Banken jedoch üblicherweise jedoch ebenfalls auf weitere Dinge.
Dazu gehört zum Beispiel die bereits bestehende geschäftliche Beziehung zu dem jeweiligen Kunden. Verhält es sich etwa so, dass das Kreditinstitut bisher ehe eine schlechte Beziehung zu dem Antragsteller hat, kann es durchaus der Fall sein, dass die Bank eher daran denkt, die Vergabe des Privatdarlehens abzulehnen.
Zudem ist es unabdingbar, alle von dem Kreditinstitut geforderten Unterlagen komplett einzureichen. Denn die Bank wird die Bearbeitung des Kreditantrags nur dann fortsetzen, wenn sämtliche geforderten Papiere vorhanden sind. Das bedeutet aber auch, dass bei einer schnellen Vorlage aller Dokumente eine zügige Kreditbearbeitung erfolgt.
Außerdem sollten alle Dokumente der Bank in einem einwandfreien Zustand übergeben werden und beispielsweise weder Flecken noch Knicke, Risse oder Ähnliches aufweisen.
Voraussetzungen
Die Erfüllung der von der Bank festgelegten Voraussetzungen ist für eine erfolgreiche Kreditbeantragung notwendig.
Zusätzlich zur Vorlage der verschiedenen Dokumente verlangen die Banken für die Vergabe eines Privatdarlehens ebenfalls die Erfüllung diverser Voraussetzungen.
Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Doch auch eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft sind unabdingbar. Des Weiteren setzen die Kreditinstitute üblicherweise einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto voraus.
Voraussetzungen nicht erfüllbar?
Ist es nicht möglich, die vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen, kann ein Bürge oder ein zweiter Kreditnehmer weiterhelfen.
Ist es nicht möglich, eine oder auch mehrere der von den Banken festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen, ist es in der Regel schwer, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen. In der Regel gehen die Banken hier dazu über, den Darlehenswunsch abzulehnen.
Allerdings muss das Kreditvorhaben jedoch auch bei einem solchen Fall nicht unbedingt komplett aufgegeben werden. Denn in der Regel ist es mithilfe eines Bürgen oder eines zweiten Kreditnehmers dennoch möglich, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person dann ihrerseits die diversen Voraussetzungen erfüllt.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer bieten sich die verschiedensten Personen an. So kann es sich hierbei etwa um die Eltern, Geschwister, weitere Verwandte oder auch um Freunde handeln. Jedoch muss sich die betreffende Person hier voll und ganz bewusst darüber sein, dass sie bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Kreditnehmers im vollem Umfang für die restlichen Kreditschulden haftet. Das bedeutet, dass der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer die komplette, noch vorhandene Darlehensschuld aus eigener Tasche bezahlen muss.
Des Weiteren sollte immer auch bedacht werden, dass es durchaus auch zu familiären beziehungsweise freundschaftlichen Spannungen kommen kann, wenn eine Bürgschaft aufgenommen wird oder ein zweiter Darlehensnehmer dazu kommt. Es muss zwar nicht unbedingt der Fall sein, dass es zu Streitigkeiten kommt aber leider geschieht dies öfters als gemeinhin gedacht wird. Auf diese Weise sind bereits so manche freundschaftlichen Bande zerbrochen. Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, vorab gut abzuwägen, ob der Privatkredit unbedingt benötigt wird und ob man wirklich einen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen hinzuziehen möchte. Sollte dies jedoch kein Problem darstellen, sollte der Kreditaufnahme im Grunde genommen kaum mehr etwas im Wege stehen.