Vor allem im Rahmen eines Immobilienkaufs ist eine gewisse Höhe an Eigenkapital unabdingbar. So vergeben die meisten Banken hier nur dann einen Kredit, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Dabei gilt im Allgemeinen: desto mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto besser ist es. Auf diese Weise ist es nicht nur möglich, die anfallenden Kreditnebenkosten zu begleichen, sonder es verringert sich ebenfalls die Höhe an notwendigem Fremdkapital. So ist es mithilfe von Eigenkapital ebenfalls machbar, Zinsen zu sparen. Es existieren jedoch die verschiedensten Arten von Eigenfinanzierungen beziehungsweise Eigenkapital, die in Bezug auf einen Kredit verwendet werden können. Dazu zählen die unten genannten Optionen.
– Klassisches Eigenkapital: Hierzu gehört Erspartes; allerdings muss es sich nicht zwangsläufig um Bargeld handeln. So gehören beispielsweise Wertpapiere und Tagesgeldkonto dazu. Im Falle von Wertpapieren sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Anleihen in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurden und der gewünschte Kredit jedoch während einer Niedrigzinsphase beantragt wird. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Erträge, die dann aus dem Verkauf der Wertpapiere gewonnen werden, in der Lage sind, einen Teil der anfallenden Zinslast aufzufangen.
– Bausparguthaben: Doch auch das Guthaben aus einem Bausparvertrag zählt zum Eigenkapital. Handelt es sich hierbei jedoch um einen Vertrag, der sich noch in der Ansparphase befindet, dann ist es nicht unbedingt notwendig diesen aufzulösen. Vielmehr besteht hier üblicherweise auch die Option, eine Zwischenfinanzierung in Anspruch zu nehmen.
– Lebensversicherung: Ebenso ist es möglich, eine bereits vorhandene Lebensversicherung zu verkaufen. Allerdings bietet es sich in den meisten Fällen eher an, diese abzutreten. Hier sorgt der Rückkaufswert dafür, dass sich von einer höheren Sicherheit und somit ebenfalls von einer höheren Kreditsumme profitiert wird.
– Arbeitgeberdarlehen: Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um eine Sicherheit im wörtlichen Sinne. Allerdings wird ein Arbeitgeberdarlehen im Rahmen einer Finanzierung üblicherweise dennoch zum Eigenkapital gezählt, da es einen ähnlichen Charakter aufweist. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass zwischen dem Arbeitgeber und -nehmer ein rechtlich gültiger Kreditvertrag abgeschlossen wird. Das ist auch aus steuerrechtlichen Gründen unbedingt empfehlenswert. Der Kontrakt sollte neben der Kredithöhe ebenfalls die Laufzeit sowie die Tilgung und Zinsen aufweisen. Dazu gilt es zu beachten, dass der Zinssatz hier abhängig von dem jeweiligen, durchschnittlichen Pfandbrief ist, wodurch dieser eine bestimmte Höhe nicht unterschreiten darf, denn andernfalls besteht hier ein sogenannter „geldwerter Vorteil“.
– Darlehen von Freunden/Verwandten: Hierbei handelt es sich um ein privates Darlehen, über das die Bank nicht zwangsläufig in Kenntnis gesetzt werden muss. Die Bedingungen eines derartigen Kredits sind zudem vollkommen frei verhandelbar. Allerdings empfiehlt es sich, auch bei einem solchen Kredit einen Darlehensvertrag aufzusetzen. Auf diese Weise ist es bereits im Vorfeld möglich, einigen unter Umständen sonst später aufkommenden Streitigkeiten zuvor zu kommen. In vielen Fällen wird ein solches Darlehen sogar zinslos vergeben, was dem Kreditnehmer natürlich nur zugute kommt, da auf diese Weise einiges gespart wird.
– Eigenleistung: Im Rahmen einer Kreditvergabe erkennen die Kreditinstitute ebenfalls Eigenleistungen in Form von selbst durchgeführten Sanierungs- sowie Renovierungsarbeiten als einen gewissen Ersatz für Eigenkapital an. Ob die Arbeiten eigenständig oder von Freunden beziehungsweise Verwandten durchgeführt werden, ist hier irrelevant. Allerdings kann es durchaus der Fall sein, dass die Bank einen Nachweis darüber verlangt, dass die betreffende Person auch wirklich das jeweilige Handwerk beherrscht. Als Berechnungsgrundlage einer solchen, erbrachten Eigenleistung dient hier der üblicher Stundenlohn von einem Handwerker.
– Weiteres: Zum Eigenkapital und damit auch zu den Eigenfinanzierungsarten zählen zum Beispiel ebenfalls bereits fällige sowie durchführbare Forderungen gegen Dritte, Schenkungen und Vorauserbschaften. Aber auch Darlehen sowie Zuschüsse, die aus einer öffentlichen Förderung, wie etwa der KfW-Bank und der Landesförderung stammen, gehören zum Eigenkapital.
Inhalt
Fremdkapital
Sozusagen als „Gegenspieler“ zum Eigenkapital, existiert jedoch auch Fremdkapital. Hierbei handelt es sich generell um sämtliche finanziellen Mittel, die dem eigentlichen Kreditnehmer von einer dritten Person bereit gestellt werden.
Bei den Dritten kann es sich entweder um private Personen oder aber auch um Unternehmen handeln. Dabei wird jedoch generell zwischen lang-, mittel- und kurzfristigen Fremdkapital differenziert. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung wird hier jedoch üblicherweise von langfristigem Fremdkapital vorausgegangen. Der Hintergrund dafür ist, dass es sich bei einer solchen Finanzierung in der Regel um einen sehr langen Zeitraum handelt. Üblich sind hier etwa zwischen zehn bis 20 Jahre, bis der jeweilige Kredit vollständig an die Bank zurück bezahlt wird.
Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital
Mithilfe einer 110 Prozent Finanzierung ist es durchaus möglich, auch ohne Eigenkapital eine Immobilie zu erstehen.
Üblicherweise setzen die Banken bei der Vergabe eines Immobilienkredits einen gewissen Eigenanteil voraus. Mit dem vorhandenen Kapital werden dann zumindest die Kaufnebenkosten, wie etwa der Notar und die Eintragung im Grundbuchamt, beglichen.
Allerdings offerieren einige Banken ihren Kunden ebenfalls die Möglichkeit einer sogenannten 110 Prozent Finanzierung. In deren Rahmen übernimmt das Kreditinstitut nicht nur die reine Kaufsumme der Wohnung oder des Hauses, sondern hier werden ebenfalls die vollständigen Kaufnebenkosten mithilfe des Darlehens abgedeckt.
Die Inanspruchnahme einer 110 Prozent Finanzierung möchte jedoch gut überlegt sein, da diese in der Regel, aufgrund des fehlenden Eigenkapitals, zumeist kostenintensiver ausfällt. Das bedeutet, dass die Banken üblicherweise einen höheren Zinssatz vergeben, um so das höhere Risiko aufzufangen.
Dazu kommt, dass bei einer derartigen, auch als Vollfinanzierung bezeichneten Finanzierungsart, der Kreditnehmer üblicherweise eine sehr gute Bonität und eine einwandfreie Schufa-Auskunft vorweisen können muss.
Allerdings kann eine 110 Prozent Finanzierung durchaus auch eine gute Option darstellen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das persönliche Traumhaus gerade jetzt zum Verkauf angeboten wird und es somit schlichtweg nicht machbar ist, abzuwarten, bis ausreichend Eigenkapital vorhanden ist und/oder dieses zur freien Verfügung bereit steht.
Aber auch Personen mit einem gewissen, regelmäßigen und sicheren Geldeingang jeden Monat können durchaus eine derartige Finanzierung in Anspruch nehmen. So kann es zum Beispiel durchaus der Fall sein, dass zwar kein Eigenkapital vorhanden ist, dafür aber die monatlichen Einnahmen hoch genug ausfallen, um damit ohne Weiteres die Kreditraten bezahlen zu können. So ist es mithilfe der 110 Prozent Finanzierung dennoch machbar, zu den eigenen vier Wänden zu gelangen.
Fazit
Es zählt also nicht nur Bargeld zum Eigenkapital, sondern unter anderem ebenfalls Bausparguthaben, Lebensversicherungen und Kredite, die von Freunden oder Bekannten vergeben werden.
Mithilfe der Eigenfinanzierung werden beim Kauf einer Immobilie zumindest die Nebenkosten gedeckt. Natürlich ist es hier aber auch machbar, eine größere Summe an Eigenkapital aufzubringen.
Als Alternative hierzu ist es jedoch auch machbar, mithilfe einer 110 Prozent Finanzierung einen Immobilienkauf komplett ohne Eigenkapital durchzuführen.