Kreditsicherheiten dienen der Bank bei einer Darlehensvergabe als zusätzliche Absicherung gegenüber einem unerwarteten Zahlungsausfall des Kreditnehmers. Dabei kommen jedoch unterschiedliche Arten von Sicherheiten infrage. Ausschlaggebend hierfür ist beispielsweise die Art des Darlehens sowie die Höhe der Kreditsumme.
Inhalt
Sachsicherheiten
Banken unterscheiden verschiedene Arten von Sicherheiten. Dazu gehören zum Beispiel auch Pfandrechte.
Die Absicherung eines Kredits kann durch drei unterschiedliche Arten erfolgen. Hierbei handelt es sich um Sachsicherheiten, die ebenfalls als Realsicherheiten bezeichnet werden, sowie um Personensicherheiten und Forderungsabtretungen.
Unter Sachsicherheiten versteht man die Abtretung von Besitzrechten, an unterschiedlichen Gegenständen, die einen gewissen Wert aufweisen. Hierzu zählen zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge sowie Wertpapiere. Ist es dem Darlehensnehmer nicht mehr möglich, seinen Kreditverpflichtungen nachzukommen, besitzt die Bank das Recht, die jeweilige Sicherheit entweder zu veräußern oder zwangszuverkaufen.
Ebenso fallen Pfandrechte zu den Sachsicherheiten. Hier wird nach den Rechten an unbeweglichen sowie beweglichen Sachen unterschieden.
Unbewegliche Dinge
Die Absicherung durch Pfandrechte an unbeweglichen Sachen ist bei den Banken im Allgemeinen sehr gefragt, da es sich hier um wertstabile Dinge handelt.
Zu den typischen Beispielen für Darlehensabsicherungen durch unbewegliche Dinge gehören etwa Hypotheken und Grundschulden, die die Banken auf Immobilien und Grundstücke aufnehmen.
Da es sich hierbei um Sicherheiten handelt, bei denen einerseits die Wertermittlung recht einfach ist und andererseits der Wert selbst stabil bleibt, sind sie bei den Banken gemeinhin sehr beliebt.
Sobald der Kreditnehmer die aufgenommene Kreditsumme beglichen hat, erfolgt die Löschung aus dem Grundbuch. Dagegen bleibt eine Grundschuld in der Regel dort bestehen; sofern der Kreditnehmer die Immobilie nicht irgendwann veräußert. Vorteilhaft hierbei ist, dass eine einmal im Grundbuch eingetragene Grundschuld bei Bedarf später für eine neuerliche Darlehensaufnahme verwendbar ist.
Bewegliche Dinge
Eine Darlehensabsicherung an beweglichen Sachen wird von den Banken eher selten vorgekommen. Eine Ausnahme nimmt hier die Sicherungsübereignung ein.
Während die Kreditabsicherung durch unbewegliche Dinge sehr häufig ist, kommen Darlehensabsicherungen durch bewegliche Sachen dagegen eher seltener vor. Dazu gehören diverse Vermögensgegenstände, bei denen es sich weder um ein Grundstück handelt, noch um Dinge, die mit einem solchen fest verbunden sind. Hier sind lediglich bewegliche sowie dementsprechend wertvolle Sachen einsetzbar, wie beispielsweise Wertpapiere, Antiquitäten und Schmuck.
Die sogenannte Sicherungsübereignung wird hier jedoch als Sonderfall dazu gezählt. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer das jeweils bewegliche, verpfändete Vermögen weiterhin besitzen darf. Der Inhaber der Sache ist jedoch die Bank. Üblich ist ein solches Vorgehen zum Beispiel beim Autokredit.
Personensicherheiten
Banken unterscheiden zwei unterschiedliche Arten von Bürgschaften: die Ausfallbürgschaft sowie die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bei einer Personensicherheit handelt es sich um eine Bürgschaft. Sollte es dazu kommen, dass der Kreditnehmer seinen Darlehensverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, tritt die Bank an den Bürgen heran. Als Bürge sind im Allgemeinen die verschiedensten Personen einsetzbar, wie etwa Eltern, Geschwister oder gute Freunde.
Unabdingbar ist jedoch, dass der Bürge über eine gute Kreditwürdigkeit verfügt und die verschiedenen, weiteren Darlehensvoraussetzungen der Bank erfüllt.
Die Kreditinstitute differenzieren zwei unterschiedlichen Bürgschaftsarten: die selbstschuldnerische Bürgschaft sowie die Ausfallbürgschaft. Bei zuletzt genanntem ist die Bank dazu verpflichtet, zunächst eine gerichtliche Klärung der Gegebenheiten mit dem Darlehensnehmer abzuwarten. Erst wenn diese ohne Erfolg beendet wird, ist es dem Kreditinstitut erlaubt, den Bürgen in die Pflicht zu nehmen. Die Bank kann somit auf dessen Vermögen zugreifen. Die Ausfallbürgschaft wird von den Kreditinstituten häufiger eingesetzt als die selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier erhält die Bank sofort Zugriff auf das Vermögen oder Einkommen des im Kreditvertrag genannten Bürgen.
Bei der Auswahl eines geeigneten Bürgen ist im Idealfall jedoch auch die persönliche Seite zu beachten. Falls möglich, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, einen Bürgen auszuwählen, mit dem man sich im Allgemeinen gut oder sehr gut versteht. Da es bei finanziellen Angelegenheiten oftmals zu Streitigkeiten kommt, ist es somit beispielsweise eher nicht ratsam, die ungeliebte Schwiegermutter nach einer Bürgschaft zu fragen. Das würde das ohnehin bereits angespannte Verhältnis sicherlich noch mehr belasten; was sich wiederum bestimmt negativ auf den allgemeinen Familienfrieden auswirkt.
Forderungsabtretung
Bei der Forderungsabtretung sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Von der Gehalts- und Lohnabtretung bis hin zum Abschluss einer Risikolebens-, beziehungsweise Restschuldversicherung.
Im Rahmen der Forderungsabtretung bestehen unterschiedliche Optionen. Oftmals vereinbaren hier Kreditnehmer und Bank bei einem Zahlungsausfall eine Gehalts- beziehungsweise Lohnabtretung.
Kommt es also dazu, dass der Darlehensnehmer die im Kreditvertrag genannten, monatlichen Ratenzahlungen nicht mehr leisten kann, tritt er Anteile daran an das Kreditinstitut ab. Dabei gilt jedoch generell, dass die Pfändungsgrenze einzuhalten ist.
Bei vielen Kreditinstituten ist es zudem gang und gäbe, dass bei hohen Darlehensbeträgen der Abschluss einer Risikolebensversicherung notwendig ist. Kommt es während der Vertragslaufzeit zum Todesfall, übernimmt die Versicherung anschließend die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme. Ebenso bieten die Banken bei dementsprechenden Kreditbeträgen die Aufnahme einer Restschuldversicherung an. Hier tritt die Versicherung ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitslos oder berufsunfähig wird.
Welche Sicherheit?
Die Kreditinstitute informieren angehende Darlehensnehmer eingehend darüber, welche Sicherheiten für das jeweils individuelle Anliegen infrage kommen.
Welche Sicherheiten eine Bank verlangt oder ein Darlehensnehmer anbieten kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen beispielsweise die jeweiligen Richtlinien der Kreditinstitute, Art und Höhe des Darlehen sowie die Bonität des Kreditnehmers.
Bei Aufnahme eines Autokredits wird beispielsweise typischerweise der Fahrzeugbrief als Sicherheit von der Bank einbehalten. Sobald der Darlehensnehmer die Kreditschuld vollständig beglichen hat, erhält er diesen wieder von dem Kreditinstitut zurück. Die Banken klären die Kreditnehmer eingehend darüber auf, welche Sicherheiten für die jeweils individuelle Darlehensvergabe infrage kommen.
Fazit
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es notwendig, dass der Darlehensnehmer die jeweiligen Kreditvorgaben erfüllt. Dazu gehört unter Umständen auch das Einbringen von Sicherheiten. Diese sind allerdings nicht bei jedem Kredit notwendig. Verlangen die Banken Sicherheiten, kann es sich um Personen-, oder Sachsicherheiten beziehungsweise Forderungsabtretungen handeln. Welche Sicherheiten für welches Darlehen infrage kommen, ist von diversen Faktoren abhängig. So erfolgt beispielsweise bei einem Immobilienkredit in der Regel die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch des Hauses beziehungsweise der Eigentumswohnung.
Die Kreditinstitute erläutern den Antragstellern im Rahmen der Darlehensvergabe welche Sicherheiten jeweils infrage kommen. Zusätzlich ist natürlich auch vonseiten des Kreditnehmers möglich, der Bank etwaig vorhandene Sicherheiten anzubieten. Auf diese Weise profitiert das Kreditinstitut von einer höheren Darlehensabsicherung. Dies kann unter Umständen sogar zu einigen Vergünstigungen führen. Dazu gehört zum Beispiel ein niedrigerer Zinssatz oder eine längere Kreditlaufzeit.