Im Rahmen eines Kreditvergabe kann es unter Umständen dazu kommen, dass ein Bürge benannt wird. Allerdings stellt sich hier dann zumeist recht schnell die Frage, ob eine Bürgschaft jedem erlaubt ist und welche Voraussetzungen die betreffende Person mitbringen muss.
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Warum einen Bürgen benennen?
Wird von den Banken ein Darlehen vergeben, sind es üblicherweise zwei Gründe, weshalb es zum Einsatz eines Bürgen kommt.
So kann es einerseits der Fall sein, dass der angehende Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, die Voraussetzungen zur Kreditvergabe zu erfüllen. Ein häufiger Grund ist beispielsweise eine mangelnde Bonität. Das Problem hierbei ist, dass die Kreditinstitute dann in der Regel von einer Darlehensvergabe absehen. Ein solventer Bürge bietet jedoch die Möglichkeit, dennoch zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.
Andererseits ist es aber auch möglich, einen Bürgen miteinzubringen, wenn der eigentliche Kreditnehmer durchaus in der Lage ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Da die Bank durch den Bürgen von einer höheren Sicherheit profitiert, erhält der Darlehensnehmer in einer solchen Situation üblicherweise einen günstigeren Zinssatz.
So kann ein Bürge nicht nur dafür sorgen, dass der Antragsteller überhaupt zu dem gewünschten Kredit gelangt, sondern, dass es ebenfalls machbar ist, einiges zu sparen.
Wer darf bürgen?
Eine Bürgschaft ist von nahezu jeder Person aufnehmbar.
Im Grunde ist es jeder Person erlaubt zu bürgen; sofern diese bereits die Volljährigkeit erreicht hat. Minderjährigen ist dagegen weder eine Bürgschaft, noch die Aufnahme eines Darlehens erlaubt. Dies ist auch eine Schutzmaßnahme, damit sich Minderjährige nicht verschulden.
Dementsprechend ist es zum Beispiel möglich, die Eltern, Großeltern, Geschwister oder weitere Verwandte nach einer Bürgschaft zu fragen. Ebenso bieten sich hierfür aber etwa auch gute Bekannte beziehungsweise Freunde an.
Es ist jedoch ratsam, sich selbst vorab gut zu überlegen, wen man um eine Bürgschaft bittet. Immerhin muss die betreffende Person nicht nur die verschiedenen Voraussetzungen erfüllen, sondern es ist hierfür in der Regel auch ein gewisses Vertrauensverhältnis notwendig. Außerdem gilt es zu bedenken, dass Geldangelegenheiten unter Freunden und Verwandten zumeist etwas schwierig sind. So kann es zum Beispiel durchaus zu einem unerwünschten Gefühl der „Abhängigkeit“ kommen und/oder die Bürgschaft führt zu Streitigkeiten. Aus geldlichen Gründen sind schließlich bereits so manche freundschaftlichen Verhältnisse zerbrochen.
Voraussetzungen
Um als Bürge eintreten zu können, ist es unabdingbar, dass dieser seinerseits die diversen Vorgaben der Banken erfüllt.
Da ein Bürge eine weitere Absicherung für die Bank ist, verlangen die Kreditinstitute, dass die betreffende Person verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Sollte es sich wider Erwarten so verhalten, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, die monatlich vereinbarten Raten zu bezahlen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen. In diesem Fall ist es seine Pflicht, für die komplette, restliche Darlehenssumme aufzukommen. Der Bürge haftet dabei immer vollumfänglich.
Zwar können die verschiedenen Voraussetzungen der Banken etwas variieren, jedoch existieren einige Vorgaben, die gemeinhin gleich ausfallen. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, festes Einkommen in einer gewissen Höhe. Volljährige Auszubildende könnten hier beispielsweise bereits nicht infrage kommen, wenn das Einkommen zu gering ausfällt und/oder die Ausbildungszeit vor Laufzeitende des Darlehens endet.
Des Weiteren legen die Banken einen hohen Wert auf eine positive Schufa-Auskunft und eine gute Bonität. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, seinen Darlehensverpflichtungen nachzukommen, muss sichergestellt sein, dass der Bürge über eine ausreichende Bonität verfügt beziehungsweise seinerseits in der Lage ist, die restliche Darlehensschuld zu tilgen.
Aber auch auf ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz legen die Banken in der Regel einen hohen Wert.
Was ist ein Nachbürge?
Bei der Vergabe sehr hoher Darlehenssummen ist es zumeist möglich, mehrere Bürgen aufzunehmen.
Es ist jedoch nicht nur machbar, einen einzelnen, sondern mehrere Bürgen zu benennen. Üblich ist eine solche Vorgehensweise gemeinhin jedoch nur dann, wenn es bei der Kreditvergabe um sehr hohe Darlehenssummen geht.
Hier ist der erste Bürge der sogenannte Vorbürge. Kommt der eigentliche Darlehensnehmer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr nach, wendet sich das Kreditinstitut zuerst an die betreffende Person.
Verhält es sich jedoch so, dass auch der Vorbürge die geforderten Zahlungen nicht leisten kann, tritt die Bank auf den ersten Nachbürgen zu. Dieser muss somit für die komplette, restliche Darlehensschuld aufkommen. Das bedeutet: Umso mehr Nachbürgen vorhanden sind, desto höher ist die Absicherung der Bank beziehungsweise die Möglichkeit, trotz des Ausfalls der Zahlungen des Darlehensnehmer, dennoch die ausgeliehene Summe zurück zu erhalten.
Alternative: Kredit von Privat
Ein Kredit von Privat ist in den meisten Fällen kostengünstiger.
Wird ein Bankkredit mithilfe eines Bürgen abgesichert, kommt der Bürge somit generell immer erst dann zum Einsatz, wenn der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Rückzahlung der Monatsraten zu gewährleisten.
Ist es für die gewünschte Kreditvergabe unabdingbar, dass ein Bürge eintritt, kann es unter Umständen auch eine gute Wahl sein, auf ein Bankdarlehen zu verzichten und direkt bei dem Bürgen einen Kredit von Privat aufzunehmen.
Ist die Person in der Lage und willens, die gewünschte Darlehenssumme auszuleihen, bietet sich eine solche Vorgehensweise an. Hier kommt es dann natürlich nicht zu einer Schufa-Abfrage. Die Vergabe des Darlehens erfolgt lediglich auf Grundlage des persönlichen Vertrauens. Außerdem ist es hier üblicherweise der Fall, dass der Verleiher der Kreditsumme lediglich einen geringeren Zinssatz oder sogar überhaupt keine Zinsen verlangt. So ist ein Kredit von Privat zumeist eine unkompliziertere und schneller Möglichkeit, um zu dem gewünschten Betrag zu gelangen.
Allerdings ist es auch bei einer privaten Darlehensvergabe empfehlenswert, diese schriftlich festhalten. Neben der Kredithöhe sollten hier beispielsweise auch die Laufzeit, der etwaige Zinssatz beziehungsweise die Zinsfreiheit, und die monatlichen Raten aufgeschrieben werden. Auf diese Weise sind beide Parteien auf der sprichwörtlich „sicheren Seite“. Sollte es also einmal, wider Erwarten, zu Streitigkeiten kommen, hat hier jeder die dementsprechenden Unterlagen zur Hand und kann sich darauf berufen.
In der Regel sind private Kreditverträge frei zwischen den beiden Parteien vereinbar. Es bietet sich jedoch an, hierfür einen Vorlage zu verwenden, um sicherzustellen, dass nicht versehentlich etwas Wichtiges in Vergessenheit gerät. Im Internet ist es beispielsweise möglich, sich aus einer großen Anzahl an Vorlagen ein passendes Muster auszusuchen. Allerdings sollten auch die Vorlage nicht einfach unterschrieben, sondern ausgefüllt und gegebenenfalls sinnvoll angepasst werden. Unabdingbar ist es natürlich, dass beide Parteien den gemeinsamen Vertrag vor Leistung der Unterschrift gut durchlesen. Sollten hierbei Fragen aufkommen, können diese dann immer noch gestellt und unter Umständen auch noch von der Darlehensvergabe abgesehen werden.