Sofern das gewünschte Darlehen nicht ohnehin zu Zweit aufgenommen wird, denken viele Antragsteller oftmals nicht daran, einen zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen, obwohl dies sehr vorteilhaft sein kann. Zudem ist es in einigen Fällen sogar so, dass die Bank auf einen zweiten Darlehensnehmer besteht. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, ob der zweite Darlehensnehmer ebenfalls verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss oder ob dies lediglich für den ersten Darlehensnehmer gilt.
Inhalt
Warum einen zweiten Kreditnehmer hinzuziehen?
In verschiedenen Situationen kann ein zweiter Kreditnehmer benannt werden.
Manchmal kommt es vor, dass die Bank für eine erfolgreiche Kreditvergabe den Einsatz eines zweiten Darlehensnehmer verlangt. Das ist oftmals dann der Fall, wenn beispielsweise das Einkommen des eigentlichen Kreditnehmers zu gering ausfällt oder wenn keine gute Bonität vorhanden ist. Sollte sich keine Person finden, die als zweiter Kreditnehmer den Darlehensvertrag mit unterschreibt, erfolgt hier dann auch keine Kreditvergabe.
Ebenso kann es vorkommen, dass die Bank bei einer größeren Kreditsumme ebenfalls auf einen zweiten Darlehensnehmer besteht.
Aber auch, wenn die Kreditvergabe an sich kein Problem ist, kann es sich durchaus lohnen, einen zweiten Darlehensnehmer zu benennen. Wie in den beiden anderen, oben genannten Fällen, ist es auch hier so, dass das Kreditinstitut durch einen zweiten Darlehensnehmer von einer höheren Sicherheit profitiert. Dies wirkt sich wiederum ebenfalls positiv auf den eigentlichen Kreditnehmer aus. So kommt es hier, je nach Bank, beispielsweise dazu, dass der Darlehensnehmer nicht nur von einer höheren Kreditwahrscheinlichkeit profitiert, sondern das die Bank ebenfalls einen günstigeren Zinssatz vergibt.
Selbst längere Darlehenslaufzeiten sowie höhere Kreditbeträge sind durch das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers möglich. Dementsprechend ist es durchaus lohnenswert, eine weitere Person den gewünschten Kreditvertrag mit unterschreiben zu lassen.
Voraussetzungen
Nicht nur der eigentliche Kreditnehmer, sondern ebenfalls der zweite Darlehensnehmer muss verschiedene Vorgaben der Kreditinstitute erfüllen.
Allerdings achten die Banken nicht nur bei dem eigentlichen Darlehensnehmer, sondern ebenfalls bei dem zweiten Kreditnehmer darauf, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die betreffende Person volljährig sein muss. In diesem Punkt werden von den Banken auch keine Ausnahmen gemacht beziehungsweise gibt es kein Entgegenkommen: An Minderjährige werden generell weder Kredite vergeben, noch ist es ihnen möglich, als Bürge oder zweiter Kreditnehmer „einzuspringen“.
Doch es gibt ebenfalls noch weitere Voraussetzungen, die für einen zweiten Kreditnehmer unabdingbar sind. Dazu gehört zum Beispiel ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Wer im Ausland wohnt, macht sich demnach am besten auf die Suche nach einer Bank vor Ort. Aber auch ein deutsches Girokonto wird gemeinhin verlangt.
Des Weiteren ist ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe ein absolutes „Muss“. Dazu gehört ebenfalls ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Für zweite Kreditnehmer, die sich jedoch noch in der Probezeit befinden, wird es oftmals sehr schwer, dass die Banken sie anerkennen. In der Regel wird der zweite Kreditnehmer hier dann nicht anerkannt.
Sollte es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln, ist es oftmals so, dass das Kreditinstitut darauf achtet, wann dieses endet. Üblicherweise sollte das Darlehen bis zu diesem Datum bereits abbezahlt sein. Sollte es sich hier um eine kurze Überschneidung handeln, sind einige Banken oftmals kulant und genehmigen den zweiten Kreditnehmer beziehungsweise den Darlehensvertrag. Verhält es sich jedoch so, dass die Darlehenslaufzeit deutlich über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus laufen würden, dann lehnen die Banken gemeinhin ab.
Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Bonität des zweiten Darlehensnehmer. Damit die betreffende Person von den Banken akzeptiert wird, muss diese kein Grund zur Beanstandung geben. Dies gilt ebenfalls für die Auskunft der Schufa: Für eine erfolgreiche Kreditvergabe beziehungsweise die Genehmigung, die jeweilige Person als zweiten Kreditnehmer den Darlehensvertrag mit unterschreiben zu lassen, ist es eine positive Schufa-Auskunft unabdingbar.
Angehende Kreditnehmer, die sich nicht sicher sind, wie es um ihre Schufa bestellt ist, können bei der Auskunftei eine Selbstauskunft einholen. So kann einfach und schnell festgestellt werden, ob es hier gegebenenfalls zu Beanstandungen der Banken kommt. Allerdings sollte man ebenfalls bedenken, dass auch die Schufa nicht zwangsläufig fehlerfrei ist. So ist es zum Beispiel möglich, dass sich dort zum Beispiel veraltete oder auch teilweise falsche Einträge befinden. Derartige Informationen können jedoch dafür sorgen, dass die Bank den Einsatz als zweiten Kreditnehmer ablehnt. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, bei Vorhandensein derartiger Einträge, eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung der jeweiligen Informationen zu beantragen. Dies ist gemeinhin mit den dazugehörigen Nachweisen möglich.
Wer bietet sich als zweiter Kreditnehmer an?
Wie bereits oben erwähnt, muss die betreffende Person die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Ist das der Fall, kann im Grunde genommen jede beliebige Person als zweiter Darlehensnehmer eingesetzt werden.
Üblich ist beispielsweise bei Ehepaaren, dass der jeweilige Ehepartner mit unterschreibt. Ebenso gut kann aber auch ein Elternteil den Darlehensvertrag mit unterzeichnen. Doch auch Geschwister, weitere Verwandte, Bekannte und Freunde bieten sich hierfür an.
Allerdings sollte man ebenfalls beachten, dass ein solches Vertragsverhältnis das jeweilige Verhältnis untereinander eventuell belasten kann. Dementsprechend sollte die Auswahl des zweiten Darlehensnehmer mit bedacht erfolgen.
Was muss der zweite Kreditnehmer beachten?
Als zweiter Darlehensnehmer sollte man sich unbedingt im Klaren darüber sein, dass die Bank zur Bezahlung der Kreditschuld nicht nur auf den ersten Kreditnehmer zugreifen kann. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut ebenso dazu berechtigt ist, gegebenenfalls die monatlichen Raten des Kredits von dem zweiten Darlehensnehmer einzuziehen.
Vereinbaren beispielsweise beide Kreditnehmer, dass der erste Darlehensnehmer allein die Raten begleicht, spielt das für die Bank keine Rolle; solange die Bezahlung regelmäßig eingeht.
Sollte es jedoch zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, sodass der erste Kreditnehmer die Monatsraten nicht mehr begleicht, dann tritt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer zu und verlangt von ihm die Aufnahme der Zahlungen. Dabei haftet nicht nur der erste, sondern ebenfalls der zweite Kreditnehmer im vollem Umfang für die Darlehensschuld.
Dementsprechend sollte sich der angehende, zweite Kreditnehmer hierüber voll und ganz im Klaren sein. Im Idealfall überlegt sich der zweite Darlehensnehmer, noch bevor er den Vertrag mit unterschreibt, ob er im „Fall des Falles“ dazu in der Lage und Willens ist, die betreffende Kreditschuld zu begleichen. Sollten die etwaigen Ratenzahlungen jedoch dazu führen, dass der zweite Darlehensnehmer selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte jedoch unbedingt von einer Unterschrift abgesehen werden. Hier ist es dann ratsam, dass der erste Kreditnehmer eine andere Person als zweiten Darlehensnehmer auswählt. Dies ist ebenfalls in seinem Interesse, denn nur ein solventer zweiter Kreditnehmer kann dafür sorgen, dass die Kreditschuld weiter beglichen wird und es zu keinen Schwierigkeiten kommt.