Selbständige haben es, aufgrund ihrer oftmals unsteten Einkommenslage, in der Regel deutlich schwerer, einen Kredit zu erhalten. Dennoch muss der Darlehenswunsch nicht unbedingt vollständig aufgegeben werden, da es auch bei einer selbständigen Tätigkeiten nicht zwangsläufig unmöglich ist, ein Darlehen aufzunehmen.
Inhalt
Besondere Bedingungen
Spezielle Bedingungen erschweren die Kreditvergabe für Selbständige.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Selbständige müssen hier jedoch mit einigen, besonderen Bedingungen rechnen. So ist es es einem Selbständigen beispielsweise schlichtweg nicht möglich, Lohn- oder Gehaltsnachweise vorzulegen, da diese nicht vorhanden sind. So ist es notwendig, dass der Antragsteller sein Einkommen auf Basis von betriebswirtschaftlichen Auswertungen nachweist. Diese können beispielsweise von einem Steuerberater erstellt werden. Allerdings fordern die Kreditinstitute die Auswertungen gemeinhin rückwirkend für einen längeren Zeitraum ein: oftmals sind es die letzten ein oder auch zwei Jahre.
Außerdem muss bedacht werden, dass die Banken bei einem Selbständigen üblicherweise das Mindesteinkommen höher einschätzen und bestimmte Pauschalen abziehen. Dies ist auch davon abhängig, wie viele Personen in dem betreffenden Haushalt leben. Aufgrund dessen ist es durchaus möglich, dass sich die von der Bank angesetzten Lebenshaltungskosten von selbst berechneten deutlich unterscheiden.
Ein weiterer, wichtiger Punkt bei einer Kreditbeantragung für Selbständige ist, dass die Tätigkeit, der nachgegangen wird, für die Bank nachhaltig sein muss. Des Weiteren vergeben die Kreditinstitute gemeinhin erst dann ein solches Darlehen, wenn die jeweilige selbständige Tätigkeit mittlerweile mindestens seit zwei oder drei Jahren besteht.
Nachweise
Um einen positiven Darlehensbescheid zu erhalten, ist es unabdingbar, die verschiedenen, von der Bank geforderten Nachweise, vorzulegen.
Damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, ist es nicht nur notwendig, die diversen, bankinternen Voraussetzungen zu erfüllen, sondern es muss ebenfalls der Kreditantrag vollständig ausgefüllt werden. Ebenso unabdingbar ist es, die von dem Kreditinstitut geforderten Nachweise vollständig vorzulegen.
Dazu gehört beispielsweise ein ausführlicher Businessplan. Da dessen Aussagekraft für einen positiven Kreditbescheid unerlässlich ist, sollte man sich somit am besten viel Zeit für die Erstellung nehmen.
Wenn eine Bilanzierungspflicht besteht, aber auch, wenn diese nicht vorhanden ist, muss der selbständige Antragsteller die betreffenden Dokumente der Bank vorlegen. Bei beiden Optionen ist es jedoch gemeinhin unerlässlich, die beiden letzten Einkommenssteuerbescheide dem Kreditinstitut zu übergeben. Dies gilt ebenfalls für die BWA des letzten Monats sowie der Auswertung des letzten Jahres bis hin zum 31. Dezember. Wichtig hierbei ist, dass sich die üblicherweise im Anhang befindlichen Salden- und Summenlisten, eigenhändig unterschrieben werden.
Doch das ist noch nicht alles, denn die Kreditinstitute setzen ebenfalls die Vorlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum 31. Dezember oder, anstelle dessen, die Gewinn- und Verlustrechnungen der beiden vorherigen Jahre voraus. Alternativ ist es oftmals jedoch auch machbar, der Bank die Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre vorzulegen.
Zudem gilt es, die persönlichen, privaten Finanzen nachzuweisen: Hierbei ist es gemeinhin notwendig, die fortlaufenden Kontoauszüge von mehreren vorherigen Monaten offen zu legen.
Zusätzlich kann es eventuell der Fall sein, dass die Bank das gewünschte Darlehen lediglich dann gewährt, wenn bereits vorhandene, alte Kredite vollständig zurück bezahlt wurden.
Sicherheiten
Das Einbringen von Sicherheiten kann für eine erfolgreiche Darlehensvergabe sorgen.
Die Vorlage von Sicherheiten erhöht im Allgemeinen die Chance auf eine erfolgreiche Kreditvergabe. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen.
Aber auch das Hinzuziehen eines solventen zweiten Kreditnehmers oder eines Bürgen wirkt sich gemeinhin äußerst positiv auf die Darlehensbeantragung aus. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer seinerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe oftmals nichts mehr im Wege.
Allerdings muss sich der zweite Darlehensnehmer/der Bürge vollkommen im Klaren darüber sein, welche Verpflichtungen er mit einem solchen Vertragsverhältnis eingeht: Denn sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/zweiten Kreditnehmer zu. Sofern nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart wurde, muss die betreffende Person für die komplette, restliche Darlehenssumme aufkommen; dabei wird gemeinhin in vollem Umfang gehaftet.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer bieten sich die verschiedensten Personen an. So kann es sich hierbei beispielsweise um die Eltern oder auch um Geschwister handeln. Selbst Arbeitskollegen beziehungsweise gute Freunde sind einsetzbar.
Schufa
Durch eine Selbstauskunft bei der Schufa lassen sich die dortigen Einträge überprüfen und gegebenenfalls richtigstellen.
Doch auch eine positive Auskunft der Schufa ist für eine erfolgreiche Kreditvergabe notwendig. Sollte es möglich sein, dann ist es empfehlenswert, einige Monate vor der gewünschten Kreditbeantragung eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Denn es kann durchaus vorkommen, dass sich in der Schufa veraltete oder auch nur teilweise richtige Informationen befinden. Sind derartige Einträge tatsächlich vorhanden, ist es möglich, eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung zu beantragen. Hier sind gemeinhin jedoch die dementsprechenden Nachweise beizufügen. Ist die Schufa-Auskunft wieder bereinigt, kann das benötigte Darlehen beantragt werden.
Sollten sich in der Schufa jedoch negative Einträge befinden, dann ist es auch hier möglich, einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer miteinzubringen. Oftmals steht einer erfolgreichen Kreditvergabe dann nichts mehr im Wege.
Angebote vergleichen
Ebenso ist es ratsam, bei verschiedenen Banken Kreditangebote einzuholen. Da die jeweiligen internen Richtlinien der Kreditinstitute variieren, kann es durchaus sein, dass eine Bank den gewünschten Kredit ablehnt, es bei einem anderen Kreditinstitut jedoch zu einem positiven Darlehensbescheid kommt.
Zudem sollten neben den Zinssätzen ebenfalls die diversen Sonderleistungen der Banken, wie etwa kostenfreie Sondertilgungen und variable Tilgung, beachtet werden.
Fazit
Als Selbständiger ist es zwar durchaus schwieriger, einen Kredit zu erhalten; gänzlich unmöglich ist es jedoch nicht.
Wichtig hierbei ist, dass neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kreditvertrag ebenfalls sämtliche Nachweise vorgelegt werden, die die Bank verlangt. Eine gute Vorbereitung macht nicht nur einen guten Eindruck, sondern zeigt dem Kreditinstitut ebenfalls auf, dass sich der Antragsteller eingehende Gedanken über die Darlehensaufnahme und dessen Rückzahlung gemacht hat.
Zudem erhöht das Einbringen von Sicherheiten die Wahrscheinlichkeit einer positiven Kreditvergabe. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Bausparverträge ebenso handeln, wie um einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer.
Ebenso empfiehlt es sich, rechtzeitig vor der Kreditaufnahme eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Es ist durchaus möglich, dass sich dort veraltete oder auch teilweise falsche Einträge befinden, die einen positiven Darlehensbescheid unmöglich machen. Ist das der Fall, kann ein Antrag auf Löschung beziehungsweise Richtigstellung abgegeben werde. Diesem sind jedoch gemeinhin die dementsprechenden Nachweise beizufügen.
Weiterhin bietet es sich an, bei unterschiedlichen Banken Darlehensanfragen zu stellen. So ist es durchaus möglich, dass die eine Bank den Darlehenswunsch verneint, während die Kreditvergabe bei einem anderen Kreditinstitut kein Problem darstellt.