Während der Ausbildung einen Kredit zu bekommen, ist in der Regel nicht leicht. Dem Wunsch nach einem Darlehen stehen hier zumeist einige Faktoren gegenüber, die in der Regel zumeist eher gegen einen Kredit sprechen; wie etwa ein zu geringes Einkommen oder auch die vertragliche Probezeit. Dennoch ist es nicht gänzlich unmöglich, als Auszubildender ein Darlehen zu erhalten.
Inhalt
Kreditart
Für Auszubildende wird ein klassischer Ratenkredit, gegebenenfalls mit speziellen Konditionen, offeriert.
Einige Banken bieten einen speziellen Kredit für Auszubildende an. Bei einem solchen Darlehen werden in der Regel niedrige Darlehenssummen und Zinssätze vergeben. Zudem verhält es sich oftmals so, dass eine recht kurze Laufzeit vorgegeben wird.
Davon jedoch einmal abgesehen, handelt es sich hierbei üblicherweise um einen herkömmlichen Ratenkredit. Bei Banken, die also keinen speziellen Ausbildenden-Kredit anbieten, kann es sich somit dennoch lohnen, nach einem klassischen Ratendarlehen zu fragen.
Der Kredit selbst wird dann ganz einfach in monatlich gleichbleibende Raten zurückbezahlt. Sobald die letzte Darlehensrate beglichen wurde, ist das Darlehen somit komplett beglichen.
Da es sich hierbei nicht um einen zweckgebundenen Kredit handelt, wird das Darlehen von den Banken somit zur freien Verfügung ausgegeben. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Kreditsumme für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke genutzt werden kann.
So ist es hiermit etwa ebenso möglich, neue Möbel für die erste eigene Wohnung zu erstehen, wie ein Auto zu kaufen oder auch die Ausbildung damit zu finanzieren.
Je nach Bank profitiert der Auszubildende zudem von verschiedenen Sonderleistungen, wie etwa die Möglichkeit von Sondertilgungen und das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall. Dementsprechend lohnt es sich, auch nach diesen und ähnlichen Leistungen Ausschau zu halten.
Voraussetzung
Um den gewünschten Kredit zu erhalten, gilt es, diverse Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie bei einem herkömmlichen Kreditnehmer, müssen ebenfalls Auszubildende die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen, damit die Banken ein Darlehen vergeben. Dazu zählt bei einem Auszubildenden- beziehungsweise Ratenkredit folgendes:
Volljährigkeit:
Üblicherweise verlangen die Banken, dass der Antragsteller zumindest das 18. Lebensjahr vollendet beziehungsweise die Volljährigkeit erreicht hat. An Minderjährige werden in der Regel keine Kredite vergeben.
Wohnsitz:
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb von Deutschland innen hat.
Regelmäßiges, sicheres Einkommen:
Ebenso muss ein regelmäßiges, sicheres Einkommen vorhanden sein. Hierbei muss es sich jedoch nicht nur zwangsläufig um das Gehalt handeln, sondern es können ebenfalls Zinsen aus Vermögen oder auch verschiedene Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung vorhanden sein. Des Weiteren zählen sogenannte „geldwerte Sachbezüge“ dazu. Dabei kann es sich beispielsweise um ein mietfreies Wohnen handeln.
Letzteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Auszubildende noch bei den Eltern wohnt und keine Miete bezahlt. Die oben genannten, anderweitigen Einnahmen, mit Ausnahme des Gehaltes, sind bei Auszubildenden zwar relativ selten, können aber durchaus vorhanden sein.
So ist es etwa möglich, dass zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft bereits Miet-Einnahmen vorhanden sind. Oder die Eltern haben bereits vor vielen Jahren Geld angelegt, sodass hier dementsprechende Zinseinnahmen des betreffenden Vermögens vorhanden sind. Wichtig hierbei ist, dass, weder Wohn-, noch Pflegegeld, Kapitalvermögen oder Kinderzulagen unter einem Betrag von 7.600 Euro zum Einkommen zählen.
Auch bei einem Auszubildenden achten die Banken bei der Vergabe eines Kredits auf eine ausreichende Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft.
Überstandene Probezeit:
Ist die Probezeit überstanden und fällt die Darlehenslaufzeit nicht länger aus als der Ausbildungsvertrag, stehen die Chancen für eine Kreditvergabe recht gut. Das gilt ebenfalls dann, wenn bereits eine feste, schriftliche Zusage vorhanden ist, dass man nach der Ausbildung übernommen wird. In diesem Fall ist es zumeist sogar möglich, dass die Kreditlaufzeit unter Umständen länger ausfallen kann, als der Ausbildungsvertrag läuft.
Was tun, bei Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen?
Gegebenenfalls bietet sich ebenfalls ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer an.
Ist beispielsweise keine positive Schufa-Auskunft beziehungsweise keine ausreichende Bonität oder auch kein Wohnsitz innerhalb von Deutschland vorhanden, dann vergeben die Banken in der Regel keinen Kredit.
Ebenso verhält es sich, wenn der Auszubildende noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat, über kein ausreichend hohes Einkommen verfügt oder die Probezeit noch nicht überstanden hat.
In einigen Fällen ist es jedoch trotzdem möglich, einen Kredit zu erhalten. So bietet es sich beispielsweise an, einen Kreditnehmer oder auch einen Bürgen hinzuzuziehen. Allerdings muss in einem solchen Fall dann die jeweilige Person die diversen Bank-Voraussetzungen erfüllen. Zudem muss der Bürge oder zweite Kreditnehmer sich absolut im Klaren darüber sein, dass sich im Falle eines Zahlungsausfalls die Bank schadlos an ihm hält. Das bedeutet, dass er für die komplette Darlehenssumme aufkommen, sprich den restlichen Kreditbetrag vollständig zurück bezahlen muss.
Als Kreditnehmer oder Bürge bieten sich zum Beispiel die Eltern oder auch Großeltern an. So kann etwa bei einer unzureichenden Bonität oder auch bei Minderjährigkeit dennoch eine erfolgreiche Kreditvergabe erfolgen.
Dispositionskredit
Auch bei Verwendung eines Dispositionskredits müssen bei Minderjährigen die Eltern zustimmen und notfalls für die Rückzahlung aufkommen.
Bei Nutzung eines Girokontos ist oftmals die Möglichkeit gegeben, einen Dispositionskredit zu nutzen. Auszubildende unter 18 Jahre benötigen hierfür jedoch die Genehmigung der Eltern. Dementsprechend richtet sich hier der erlaubte Überziehungsrahmen nach dem, was die Erziehungsberechtigten mit der Bank vereinbaren. Zudem gilt auch hier, dass im Notfall die Eltern für den Ausgleich des Dispositionskredits aufkommen müssen.
Allerdings ist ein klassischer Ratenkredit in der Regel die bessere Wahl zur Nutzung eines Dispositionskredits. Der Hintergrund hierfür ist, dass bei einem Dispo ein deutlich höherer Zinssatz verlangt wird, als das bei einem Ratenkredit der Fall ist. Aufgrund dessen ist ein herkömmlicher Ratenkredit zumeist die deutlich günstigere Variante.
Fazit
Für Auszubildende werden Ratendarlehen angeboten, die die Banken bei Erfüllung der diversen Voraussetzungen auszahlen.
Auszubildende können durchaus einen Kredit erhalten; sofern sie die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein sicheres, festes Einkommen sowie ebenfalls eine gute Bonität und die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ist es dem Auszubildenden jedoch nicht möglich, die vorgegebenen Voraussetzungen zu erfüllen, dann ist es unter Umständen mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers dennoch machbar, zu einem Darlehen zu gelangen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die diversen Voraussetzungen erfüllt. Als Kreditart kommt hier ein Auszubildendenkredit beziehungsweise Ratenkredit infrage. Von der Nutzung eines Dispositionskredits sollte jedoch abgesehen werden, da hierfür in der Regel ein deutlich höherer Zinssatz anfällt.
Aufgrund der übersichtlichen Rückzahlung in gleichbleibenden, monatlichen Raten, handelt es sich hierbei um einen genau planbaren Kredit, der mit keinen negativen Überraschungen aufwartet. Da ein Ratendarlehen nicht zweckgebunden ist, bietet es sich für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke, wie etwa den Kauf neuer Möbel, an.