Irgendwann ist es einmal wieder soweit: Ein neues Auto muss gekauft werden. Da die Kosten für einen Wagen allerdings oftmals das eigene Budget sprengen, wird hier gemeinhin zu einem Kredit gegriffen. Bevor jedoch ein Darlehen aufgenommen wird, sollte man sich unbedingt Gedanken über die maximal mögliche Kreditrate machen. Denn schließlich möchte ein Darlehen immer pünktlich zurück bezahlt werden.
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Autokredit
Ein Autokredit ist zweckgebunden, sodass die Darlehenssumme nur zum Wagenkauf, und somit für nichts anderes, verwendet werden darf.
Autokredite werden von einer Vielzahl an Banken angeboten. Ein solches Darlehen wird vor allem bei einem Neuwagen oder beim Kauf eines hochpreisigen Gebrauchtfahrzeugs angenommen. Wer dagegen einen Gebrauchtwagen zu einem mittleren oder günstigen Preis sucht, der liegt sicherlich bei einem klassischen Ratenkredit richtig.
Bei einem Autokredit handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass der von der Bank eingeräumte Kreditbetrag lediglich zum Kauf des gewünschten Fahrzeugs verwendet werden darf. Die Bank fordert hier auch dementsprechende Nachweise. Dazu kommt, dass der Wagen gemeinhin als Sicherheit dient. Das bedeutet, dass zunächst die Bank, und nicht der Kreditnehmer, den Fahrzeugbrief als Sicherheit erhält. Somit ist hier als Erstes das Kreditinstitut der Eigentümer des Wagens und der Darlehensnehmer der Besitzer. Sobald der Kreditnehmer jedoch die letzte Rate des Darlehen beglichen hat, erhält er den Fahrzeugbrief zurück und wird damit auch zum Fahrzeugeigentümer.
Die Rückzahlung eines Autokredits erfolgt gemeinhin in monatlich gleichbleibenden Raten. So profitiert der Darlehensnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit.
Allerdings muss man sich vor Abschluss des Kredits darüber bewusst sein, dass die Rückzahlung des Kredits in der Regel mehrere Monate bis hin zu vielen Jahren in Anspruch nimmt. Aufgrund dessen wird am besten vorab gut überlegt, ob man eine solche Verpflichtung eingehen möchte.
Eine Alternative hierzu ist beispielsweise ein günstigeres Auto, das mithilfe eines klassischen Ratenkredits finanziert wird. Durch die niedrigere Kreditsumme ist das Darlehen dann schneller abbezahlt und die finanzielle Bindung dauert nicht ganz so lange an.
Maximale Ratenhöhe berechnen
Mithilfe eines Haushaltsplans lässt sich ganz einfach berechnen, welche Ratenhöhe jeden Monat maximal zur Tilgung des Autokredits gestemmt werden kann.
Da die Raten für eine sehr lange Zeit kontinuierlich beglichen werden müssen, ist es somit notwendig, die beständige Bezahlung sicherzustellen. Aufgrund dessen bietet es sich auch an, vorab nachzurechnen, wie hoch die Monatsrate maximal ausfallen darf.
Hierzu wird am besten ein Haushaltsplan erstellt: In einem solchen Plan werden zunächst sämtliche Einnahmen aufgelistet, die jeden Monat regelmäßig anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Einnahmen des Vollzeitjobs und das Gehalt des Nebenjobs. Im Anschluss daran wird mit den Ausgaben ebenso vorgegangen, nur das hier ebenfalls die unregelmäßigen Ausgaben aufgelistet werden. Hierzu zählen unter anderem Miet- und Nebenkosten, Stromzahlungen sowie Kosten für Bekleidung und Lebensmittel. Außerdem müssen hier beispielsweise auch etwaige höhere Versicherungskosten, Benzin und Ähnliches für das neue Auto bedacht werden.
Danach müssen nur noch die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Bei der Summe handelt es sich um den Betrag, der dem Kreditnehmer jeden Tag verlässlich zur freien Verfügung steht. Davon wird dann auch die monatliche Darlehensrate beglichen.
Allerdings sollte nicht der komplette Betrag zur Tilgung der Kreditraten verwendet werden. Wesentlich besser ist es, hiervon jeden Monat eine gewisse Summe zurück zu legen, damit beispielsweise auch bei einem finanziellen Notfall ausreichend Kapital vorhanden ist. So kann es zum Beispiel immer einmal wieder vorkommen, dass ein Handwerker benötigt oder das ein Großelektrogerät funktionsuntüchtig und somit ein Neukauf notwendig wird. Ist jedoch ein gewisser finanzieller Puffer vorhanden, dann können derartige Rechnungen bezahlt werden und zwar ohne, dass deshalb die Tilgung des Kredits in Gefahr gerät.
Zudem bietet es sich an, den Haushaltsplan zur Kreditbeantragung bei der Bank mitzunehmen. Denn einerseits ist der Antragsteller sowieso dazu verpflichtet, seine jeweiligen Einnahmen und Ausgaben anzugeben und andererseits sorgt es für einen guten Eindruck, wenn man sich bereits im Vorfeld ausgiebig Gedanken über die Rückzahlung der Darlehensschuld macht.
Darlehensvoraussetzungen
Banken vergeben auch ein Autodarlehen nur dann, wenn der Antragsteller die üblichen Kreditvoraussetzungen erfüllt. Ist ihm das nicht möglich, kann jedoch oftmals ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen.
Damit die Bank einen Autokredit vergibt, ist es jedoch nicht nur notwendig, die monatlichen Raten tilgen zu können beziehungsweise dazu in der Lage zu sein, ein sicheres, regelmäßiges Einkommen nachzuweisen, sondern es ist gemeinhin ebenfalls wichtig, eine gute Bonität zu besitzen.
Die genauen Vorgaben der Kreditinstitute können zwar je nach Bank durchaus variieren aber im Allgemeinen wird beispielsweise auch ein hoher Wert auf eine positive Auskunft der Schufa gelegt. Des Weiteren gilt ein deutsches Girokonto und ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland zumeist ebenfalls als ein „Muss“.
Sollte es dem Antragsteller jedoch nicht möglich sein, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann muss man sich jedoch noch nicht zwangsläufig vom Traum eines neuen Autos verabschieden. So ist es in der Regel durch das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer doch noch machbar, zu dem gewünschten Autokredit zu gelangen.
Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Kreditvorgaben der Bank zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Vergabe des Autodarlehen zumeist kaum mehr etwas im Wege.
Als Bürge/zweiter Kreditnehmer können im Grunde die verschiedensten Personen fungieren. So ist es zum Beispiel denkbar, die eigenen Eltern oder Geschwister hiernach zu fragen. Als Alternative kann aber auch ein guter Freund als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer eingesetzt werden.
Es empfiehlt sich jedoch, hierfür eine Person auszuwählen, mit der man sich gut bis sehr gut versteht. Denn sollte es, wider Erwarten, einmal zu einem finanziellen Notfall kommen, dann sollte das bisher gute Verhältnis nicht hierunter leiden.
Zudem muss der Bürge/zweite Kreditnehmer unbedingt eingehend darüber aufgeklärt werden, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Sollte es irgendwann einmal dazu kommen, dass der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, für die restliche, noch offene Kreditschuld aufzukommen. Sofern nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart wurde, besteht hier zudem eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, sich eine Bürgschaft oder zweiter Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld sehr gut zu überlegen.