Wer einen Kredit aufnimmt, muss die betreffende Summe anschließend wieder an die Bank zurückbezahlen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine monatlich gleichbleibende Rate, die der Kreditnehmer so lange an das Kreditinstitut zurück bezahlt, bis die Darlehensschuld vollständig beglichen ist. Doch es gibt auch Ausnahmen. Eine davon ist der Dispositionskredit: Hier geht die Tilgung der Darlehenssumme, sowie die Rückzahlung der Zinsen, etwas anders vonstatten.
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Gebilligte Konto-Überziehung
Nimmt der Kreditnehmer den Dispo in Anspruch, wird der von der Bank erweiterte Verfügungsrahmen genutzt.
Der Dispositionskredit, im Allgemeinen kurz Dispo genannt, ist kein Kredit im herkömmlichen Sinn: Während die Bank dem Darlehensnehmer bei anderen Kreditarten die im Vertrag vereinbarte Darlehenssumme überweist, erhält der Kreditnehmer bei einem Dispo einen erweiterten Verfügungsrahmen. Das bedeutet, dass es sich hierbei um eine von der Bank gebilligte Konto-Überziehung handelt. Dementsprechend befindet sich das Girokonto, bei Nutzung des Dispo, nicht mehr im Haben-, sondern im Soll-Bereich.
Zweckungebunden
Da der Dispositionskredit nicht zweckgebunden ist, bleibt es dem Darlehensnehmer überlassen, wie er den frei verfügbaren Betrag verwendet.
Bei einem Dispositionskredit handelt es sich üblicherweise um ein zweckungebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass die Einräumung des Dispo nicht an einen bestimmten Verwendungszweck geknüpft ist. Der Kreditnehmer kann somit frei über die betreffende Summe verfügen und profitiert dementsprechend von einer hohen Flexibilität.
Die Bank fordert diesbezüglich auch keine Nachweise an.
So ist es mithilfe des Dispositionskredits beispielsweise machbar, die Werkstatt-Rechnung für das Auto oder die zu hoch ausgefallene Strom- beziehungsweise Handyrechnung zu bezahlen. Alternativ lassen sich hiermit aber auch die ein oder anderen Wünsche erfüllen, wie etwa eine neue Hobby-Ausrüstung oder einen Städtetrip über das Wochenende. Ebenso gut lassen sich aber verschiedene Ausgaben kombinieren, wie etwa die Bestellung eines neuen Computers mit dem Kauf neuer Auto-Sitzbezüge.
Verfügungsrahmen: Höhe
In den meisten Fällen vergeben die Banken einen Dispositionskredit in Höhe von maximal drei Nettomonatsgehältern.
Die Höhe des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens ist je nach Kreditinstitut individuell geregelt. Allerdings wird in der Regel ein Dispo von maximal bis zu drei Nettomonatsgehältern gewährt. Es ist also durchaus möglich, dass sich der Rahmen des eigenen Dispositionskredits von beispielsweise dem der Ehefrau oder des besten Freundes unterscheidet.
Ebenso ist es natürlich auch machbar, mit der Bank einen geringeren Dispo zu vereinbaren. Ein höherer Verfügungsrahmen ist dagegen zumeist sehr schwierig.
Beantragung
Einen Dispositionskredit erhalten Antragsteller üblicherweise einfacher als eine andere Kreditart.
Die Beantragung eines Dispositionskredits verläuft in der Regel unkomplizierter als bei diversen anderen Darlehensraten. Allerdings achten die Banken auch hier darauf, dass der Antragsteller verschiedene Vorgaben erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Aber auch eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa sind gemeinhin ein „Muss“. Die jeweils genauen Voraussetzungen, die bei den einzelnen Banken gelten, teilen die Kreditinstitute den Antragstellern mit.
Zinsen
Das Zinsniveau bei einem Dispositionskredit fällt in der Regel höher aus als bei anderen Darlehen. Außerdem bucht die Bank die jeweils anfallenden Zinsbeträge automatisch ab.
Der Dispositionskredit nimmt auch in Bezug auf die Zahlung der anfallenden Zinsbeträge eine Sonderstellung ein. So begleicht der Kreditnehmer hier lediglich Zinsen für den Betrag, der sich auch tatsächlich im Soll-Bereich befindet und nicht auf die maximal mögliche Summe.
Das kommt daher, dass es zwar möglich ist, den eingeräumten Verfügungsrahmen komplett zu nutzen, ein „Muss“ ist es jedoch nicht. So ist es auch machbar, lediglich einen Teil der von der Bank eingeräumten Summe abzuheben.
Die hohe Flexibilität, von der der Kreditnehmer bei einem Dispositionskredit profitiert, hat allerdings ihren Preis: Die Zinsen, die für den jeweils genutzten Teil des Verfügungsrahmen anfallen, sind im Vergleich zu anderen Kreditarten in der Regel deutlich höher. Zudem bucht die Bank diese in der Regel vierteljährlich von dem betreffenden Konto ab. Es ist also durchaus möglich, dass das Konto durch die Zinsabbuchung in den Soll-Bereich „abrutscht“. Nutzt der Kreditnehmer den Dispo nicht, fallen dafür jedoch auch keine Zinsen an.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Dispositionskredits ist äußerst unkompliziert. Somit kann man diese nach den jeweils individuellen, finanziellen Möglichkeiten ausrichten.
Sofern der Kreditnehmer mit der Bank nichts anderes vereinbart und sich beispielsweise in der Bonität nichts deutlich verändert hat, bleibt ein einmal eingerichteter Dispositionskredit in der Regel fortlaufend bestehen. Das bedeutet, dass selbst bei einer vollständigen Rückzahlung der im Soll befindlichen Summe, der von der Bank eingeräumte Verfügungsrahmen weiterhin vorhanden bleibt. Dementsprechend kann der Kreditnehmer ihn entweder unberührt lassen oder ihn bei Bedarf erneut verwenden. Eine neuerliche Beantragung, wie das bei anderen Darlehensarten üblich ist, ist hier nicht notwendig.
Wie der Darlehensnehmer die Rückzahlung des Dispo gestaltet, bleibt üblicherweise vollkommen ihm selbst überlassen. So muss man die Tilgung zum Beispiel nicht sofort beginnen, sondern kann damit gemeinhin auch erst zu einem späteren Zeitpunkt starten, an dem die eigene finanzielle Lage dies zulässt. Ebenso ist beispielsweise keine regelmäßige Rate vonnöten: Kreditnehmer, die ihren Dispo tilgen möchten, belassen je nach Wunsch denselben oder auch abwechselnde Beträge auf dem Konto. Außerdem ist ebenfalls nicht notwendig, den Dispo bis zu einem bestimmten Datum auszugleichen.
Vereinbarte Rückzahlung
Oftmals besteht die Option, dass die Bank jeden Monat einen gewissen Betrag automatisch einbehält und damit den Dispositionskredit nach und nach „automatisch“ verringert.
Viele Banken bieten ihren Kunden aber auch die Möglichkeit an, den Dispo mit ihrer Hilfe wieder in den Haben-Bereich zu führen. Die übliche Vorgehensweise ist dann beispielsweise die, dass die Banken den ursprünglich vereinbarten Verfügungsrahmen jeden Monat um einen gewissen Betrag automatisch verringert.
In der Regel erfolgt dies, sobald sich das monatliche Gehalt auf dem Konto befindet. Um welchen Betrag es sich hierbei genau handelt, wird individuell mit dem Kreditinstitut abgesprochen; zumeist sind aber auch kleinere Summen möglich. Es muss also beispielsweise nicht zwangsläufig monatlich ein hoher Betrag vereinbart werden.
Auf diese Weise gerät einerseits die Rückzahlung des Dispo nicht in Vergessenheit und andererseits wird der Dispo nach und nach abgetragen. Dadurch fallen dann natürlich auch weniger Zinsen an. Dieses Vorgehen hat sich mittlerweile bei recht vielen Kreditnehmern bewährt. Zu beachten ist jedoch, dass auf diese Weise der vereinbarte Verfügungsrahmen aufgehoben wird. Das bedeutet, dass sich nach vollständiger Tilgung des Dispo, sowie Bezahlung der anfallenden Zinsen, das Konto wieder im Haben-Bereich befindet und anschließend im Regelfall keine weitere Überziehung mehr möglich ist. Wer einen neuerlichen Dispositionskredit benötigt, muss diesen dann wieder beantragen. Allerdings kann man auch hier unter Umständen abweichende Vereinbarungen mit der Bank treffen.