Die Kreditwürdigkeit ist unter anderem ausschlaggebend dafür, ob ein Antragsteller das von ihm gewünschte Darlehen erhält oder nicht. Jedoch stellen sich viele angehende Kreditnehmer die Frage, wie die Banken die persönliche Kreditwürdigkeit eines Antragstellers überprüfen.
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Kreditwürdigkeit: Arten
Die Banken teilen die Kreditwürdigkeit in einen persönlichen und einen wirtschaftlichen Teil auf.
Die Kreditwürdigkeit an sich besteht generell aus zwei verschiedenen Teilen: So ist für die Kreditinstitute einerseits wichtig zu erfahren, ob der angehende Darlehensnehmer überhaupt dazu in der Lage ist, den Darlehensbetrag wieder zurück zu bezahlen. Andererseits ist es für die Banken ebenso von hoher Wichtigkeit herauszufinden, wie es um die Zahlungswilligkeit des Antragstellers bestimmt ist.
Um die Kreditwürdigkeit einer Person herauszufinden, wird diese zunächst einmal in zwei unterschiedliche „Bereiche“ aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um die wirtschaftliche sowie ebenfalls um die persönliche Kreditwürdigkeit. Bei zuletzt genanntem dreht sich alles um die Zahlungswilligkeit sowie ebenfalls die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Um diesen Attribute auf den Grund zu gehen, werden von den Banken unterschiedliche Qualifikationen durchleuchtet.
Dazu gehört zum Beispiel die fachliche Kompetenz des Antragstellers und in welchem Beruf er tätig ist. Zu dem Punkt Zuverlässigkeit gehört dagegen beispielsweise, ob bereits in der Vergangenheit Kredite aufgenommen und vertragsgemäß beglichen wurden.
In Bezug auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit sieht es jedoch etwas anders aus: Hier setzen sich die Banken gemeinhin mit der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und den dementsprechenden, aktuellen Fakten auseinander. Hier werden üblicherweise auch Bilanzen sowie ebenfalls verschiedene, weitere Einkommensnachweise hinzugezogen. In der Regel kommt der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit jedoch eine gewisse höhere Bedeutung zu. Das kommt daher, dass ein Antragsteller zwar durchaus sehr zuverlässig sein kann aber eben dennoch ein sicheres, festes Einkommen in einer bestimmten Höhe benötigt.
Auskunft über die Bonität
Banken vergeben ohne eine Auskunft der Schufa keinen Kredit.
Bevor die Banken ein Darlehen vergeben, wird gemeinhin eine Schufa-Auskunft eingeholt. Die Auskunftei hat es sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedensten Daten zu sammeln und zu analysieren. Das hieraus resultierende Ergebnis wird anschließend veräußert. Dies ist die Haupteinnahmequelle der Schufa.
Allerdings bestehen neben einer Schufa-Auskunft noch weitere Möglichkeiten, um zu Auskünften zu gelangen. So ist es zum Beispiel machbar, Insolvenzbekanntmachungen durchzugehen, um zu erkunden, ob der betreffende Schuldner zahlungsunfähig ist. Handelt es sich um eine private Person ist es dagegen möglich, Einkommensnachweise sowie Informationen zu vorhandenen Ausgaben und Familien- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnisse einzufordern.
Sollte es sich im Rahmen einer Kreditbeantragung herausstellen, dass sich in der Schufa eine negative Eintragung befindet, dann lehnen die Banken in der Regel den gewünschten Kredit ab. Des Weiteren setzen die Kreditinstitute Einsicht in sämtliche, vorhandenen wirtschaftlichen Verhältnisse voraus. Dazu gehören zum Beispiel ebenfalls diverse Wertanlagen, wie etwa Tagesgeldkonten und Bausparverträge. Bezahlt der Antragsteller bestehende Darlehen ab, so müssen diese ebenfalls bei der Bank angegeben werden.
Die Bearbeitung des Kreditantrags erfolgt generell erst dann, wenn die Auskunft der Schufa vorliegt, der Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweiligen, im Vertrag verlangten, Dokumenten versehen wurde. Des Weiteren trägt der Gesamteindruck, den ein angehender Kreditnehmer macht, oftmals ebenfalls in einem geringen Maße zur Kreditentscheidung bei.
Negativer Schufa-Eintrag?
Bei einem negativen Eintrag in der Schufa wird das gewünschte Darlehen in der Regel von den Banken abgelehnt. Allerdings ist es auch hier eventuell doch noch möglich, zu einem Kredit zu gelangen.
Damit die Banken das gewünschte Darlehen vergeben, ist somit unter anderem eine gute Bonität sowie ebenfalls eine positive Auskunft der Schufa vonnöten. Allerdings ist es durchaus auch möglich, dass bei einem Antragsteller ein negativer Eintrag vorhanden ist, sodass, wie bereits oben erwähnt, von den Banken üblicherweise der Darlehenswunsch abgelehnt wird.
Allerdings muss es nicht zwangsläufig dabei bleiben. In einem solchen Fall kann es sich beispielsweise lohnen, eine Selbstauskunft bei der Schufa zu beantragen. Denn auch die Auskunftei ist nicht fehlerlos: So kann es zum Beispiel durchaus einmal der Fall sein, dass sich in der Schufa ein fehlerhafter oder veralteter Eintrag befindet, der zu der Darlehensabsage geführt hat.
Ist ein solcher Hinweis tatsächlich vorhanden, ist es dem Antragsteller möglich, die Löschung des betreffenden Eintrags zu beantragen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Schufa hierfür üblicherweise dementsprechende Nachweise anfordert.
Sobald der negative Eintrag gelöscht und somit der Grund für die Kreditablehnung entfernt wurde, ist es möglich, erneut das gewünschte Darlehen zu beantragen.
Jedoch ist es ebenfalls möglich, dass sich der negative Eintrag bewahrheitet beziehungsweise, dass dieser seine Richtigkeit hat. In einem solchen Fall bleibt es üblicherweise bei der Kreditablehnung. Allerdings besteht hier die Option, einen solventen Bürgen oder auch einen zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen, der seinerseits in der Lage ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Dazu gehört neben der positiven Schufa-Auskunft und einer guten Bonität ebenfalls ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe. Des Weiteren achten die Banken gemeinhin ebenfalls darauf, dass ein deutsches Girokonto und ein deutscher Wohnsitz vorhanden ist.
Durch den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer profitieren die Banken von einer höhere Sicherheit, was in der Regel auch dazu führt, dass die Kreditinstituten ihren Darlehensnehmern einen günstigeren Zinssatz anbieten. So ist es auf diese Weise oftmals zusätzlich machbar, einiges zu sparen.
Jedoch muss muss sich der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge voll und ganz darüber bewusst sein, dass die Bank auf ihn zutritt, sollte der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, seinen Darlehensverpflichtungen nachzukommen. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits für die Bezahlung der restlichen Kreditschuld aufkommen muss. Dementsprechend ist es immer ratsam, sich vorab gut zu überlegen, ob man wirklich eine Bürgschaft aufnehmen oder als zweiter Darlehensnehmer „einspringen“ möchte.
Alternativ hierzu ist es bei einer negativen Schufa-Auskunft aber bei einer guten Bonität ebenfalls machbar, einen schufafreien Kredit zu beantragen. Wie die Bezeichnung bereits aussagt, wird hier von den Banken keine Schufa-Auskunft eingeholt. Allerdings ist eine gute bis sehr gute Bonität bei einem solchen Darlehen unabdingbar. Dementsprechend wird hier beispielsweise besonders auf ein dementsprechendes Einkommen geachtet.
Des Weiteren sollte sich der angehende Darlehensnehmer hier vollkommen im Klaren darüber sein, dass schufafreie Kredite üblicherweise kostenintensiver ausfallen als herkömmliche Darlehen, bei denen eine Schufa-Abfrage erfolgt. Der Grund hierfür ist das höhere Risiko, dass die Banken eingehen. Für Antragsteller, die jedoch dringend ein Darlehen benötigen und über ein dementsprechendes Einkommen verfügen, kann ein schufafreier Kredit somit unter Umständen dennoch eine gute Wahl sein.
Außerdem erfolgt bei einem schufafreien Darlehen auch kein Eintrag in der Auskunftei, sodass die persönliche Bonität hierunter üblicherweise nicht leidet.