Der begriff Anderkonto ist heutzutage nicht mehr jedem geläufig. Diese gehören zu der größeren Gruppe der Treuhandkonten und sind lediglich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.
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Treuhandkonto – Was ist das?
Grob gesagt wird ein Treuhandkonto, wie die Bezeichnung bereits andeutet, von einem Treuhänder „geführt“.
Bei einem Treuhandkonto handelt es sich um ein Konto, beispielsweise um ein Spar- oder Girokonto, dass zwar vom Inhaber des Kontos auf eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung zu führen ist. Dabei kann weder der ursprüngliche Besitzer, noch der Inhaber auf privater Ebene auf das dortige Vermögen zugreifen. Das bedeutet, dass der Inhaber in einem solchen Fall lediglich als Verwalter in Erscheinung tritt und den jeweiligen Zahlungsverkehr einzig und allein zum Wohl des jeweiligen, ursprünglichen sowie ebenfalls zukünftigen Besitzers regelt. Das ist zum Beispiel bei einem Mietkautionskonto der Fall.
Hier wird jedoch noch zwischen offenen sowie verdeckten Treuhandkonten unterschieden. Eine weitere Variante sind Anderkonten, deren Eröffnung jedoch lediglich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist.
Handelt es sich um ein offenes Treuhandkonto, dann ist das daran erkenntlich, dass das Konto immer mit einem dementsprechenden Kennzeichen-Zusatz des jeweiligen Treuhandverhältnisses ausgestattet ist. Dabei findet die Kennzeichnung generell hinter dem Inhaber-Namen statt, wie zum Beispiel Steuerberaterin Marie Rose.
Bei einem verdeckten Treuhandkonto fehlt dagegen dieser Zusatz.
Sinn und Zweck von einem Treuhandkonto ist, dass vor allen bei größeren Geschäften beziehungsweise Transaktionen eine Zwischeninstanz vorhanden ist. So wird bei einer Transaktion, zwischen einem Käufer und einem Verkäufer, der betreffende Geldbetrag von einem dazwischen geschalteten sowie unabhängigen Treuhändler verwaltet, überwacht und ebenfalls ausgeführt. Ein Treuhandkonto dient somit generell der Absicherung: Hier erhält der Käufer auf jeden Fall die Sache, die er bezahlt hat und der Verkäufer den jeweiligen Betrag hierfür; sobald sämtliche Formalitäten, die mit der Transaktion zusammenhängen, geklärt sind.
Eröffnung eines Anderkontos
Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto; nur mit dem Unterschied, dass dessen Eröffnung lediglich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Dazu zählen zum Beispiel Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. Wird das Anderkonto, als Beispiel, von einem Notar eröffnet, dann handelt es sich in diesem Fall um ein sogenanntes Notaranderkonto. Dabei gilt, dass die Bonität des jeweiligen Antragstellers nicht im Vordergrund steht und diesbezüglich somit keine Überprüfung stattfindet. Denn hierbei dreht es sich nicht um die Vergabe eines Kredits, sondern lediglich um die Öffnung und Führung eines Kontos.
Anderkonto: für welchen Zweck?
Wie bereits oben erwähnt, sind Anderkonten bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Dementsprechend wird diese Kontoart auch für die jeweils bestimmten Zwecke verwendet. So sind zum Beispiel Notaranderkonten sehr gefragt; deren Einsatz findet bei Immobiliengeschäften statt.
Ebenso existieren beispielsweise Anderkonten von Steuerberatern sowie Anwälten, die der Verwahrung der jeweiligen Gelder der Mandanten dienen. Ebenso wird ein Anderkonto bei einem Insolvenzverwalter eingesetzt; wobei dies jedoch auf die jeweilige Verfahrensdauer begrenzt ist.
Wann ist ein Anderkonto sinnvoll?
Bei Transaktionen mit größeren Vermögenswerten, wie etwa bei einer Immobilienfinanzierung, bietet sich ein Anderkonto an.
Ein Anderkonto ist nicht immer notwendig; was vor allem für den Einsatz im eigenen, privaten Umfeld gilt. Geht es jedoch um größere Vermögenswerte, dann bietet sich ein solches Konto unbedingt an.
Bei einem Immobilienkauf, als Beispiel, wechseln in der Regel große Summen den Besitzer. Zudem dreht es sich hier um eine Übertragung von Besitz, die via Grundbuch-Eintragung erfolgt und durchaus etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann, als das bei verschiedenen, anderen Transaktionen der Fall ist. Hier sind mehrere Tage beispielsweise ebenso möglich, wie etwa eine Dauer von bis zu einem Jahr. Hat sich der Käufer für die jeweilige Immobilie entschieden, ist es ihm möglich, die hierfür notwendigen Vorgänge anzustoßen. Das bedeutet, dass er den Kaufbetrag, dessen Finanzierung in der Regel mithilfe eines Immobiliendarlehens erfolgt, auf ein Notaranderkonten einzahlt. Im Anschluss daran ist es wiederum dem Notar möglich, den Betrag an den Verkäufer zu überweisen. Dies erfolgt jedoch nur dann, wenn die Grundbucheintragung durchgeführt wurde und der Käufer somit definitiv der neue Besitzer der Immobilie ist. So geht man hier, sozusagen, auf „Nummer Sicher“.
Würde dagegen eine direkte Überweisung an den Verkäufer erfolgen, sind etwaige Fehler nicht auszuschließen; was jedoch dazu führen kann, dass die Kaufsumme zunächst einmal weg ist.
Anderkonto: Gebühren
Bei einem Anderkonto fallen Gebühren an; ebenso werden jedoch auch Habenzinsen berechnet.
Bei einem Anderkonto muss mit Gebühren gerechnet werden. Diese sind jedoch genau in dementsprechenden, hierfür bestimmten Verordnungen geregelt. Allerdings handelt es sich hierbei beispielsweise nicht um ein monatliches Entgelt, sondern vielmehr um einen einmaligen Preis, der durchaus auch als Honorar für den jeweiligen Verwalter gesehen werden kann. Die Erhebung des jeweiligen Betrages erfolgt mithilfe von niedrigen Prozentsätzen, die von der eingezahlten Summe erhoben werden. Dabei gilt generell, dass lediglich dann eine Bezahlung erfolgt, wenn es auch wirklich zu Auszahlungen kommt, die an den betreffenden Empfänger gehen, beziehungsweise, wenn Rückzahlungen für den Einzahler aufkommen.
Bei der Einrichtung des Kontos oder bei einer erstmaligen Einzahlung des jeweiligen Vermögens, ist dagegen nichts zu bezahlen.
Bei einem Anderkonto kommt es zudem zu Habenzinsen, was beispielsweise einem Sparbuch sehr ähnlich ist. Sollzinsen, wie das etwa bei klassischen Ratenkrediten der Fall ist, werden dagegen nicht erhoben.
Vorteile
Ein Anderkonto bietet verschiedene Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel eine hohe Sicherheit für Käufer sowie Verkäufer bei der Abwicklung der verschiedensten Geschäfte. Außerdem werden hier hohe Geldbeträge von einer dritten Person sicher aufbewahrt.
Des Weiteren sorgt ein Anderkonto nicht nur für eine pünktliche, sondern ebenfalls für eine gewährleistete Zahlung; sofern die Erfüllung sämtlicher Konditionen gegeben ist.
Dazu kommt, dass im Rahmen von Verkäufen eine vorzeitige Übergabe des Besitzes auch dann möglich ist, wenn noch keine Auszahlung an den Empfänger erfolgte.
Die Verwaltung des Anderkontos liegt in den Händen eines Experten, dem im Normalfall keine Fehler unterlaufen und der auf ein unabhängiges Handeln, zugunsten der jeweils beiden Beteiligten, Wert legt.
Veruntreuung
Ein Treuhänder wird das ihm anvertraute Anderkonto im Regelfall nicht veruntreuen, da er sonst auf internationaler Ebene von der Polizei gesucht wird.
In der Praxis geschieht es recht selten, dass ein Treuhänder die ihm anvertrauten Gelder veruntreut, sich also auf privatem Wege an den jeweiligen Beträgen selbst bedient. Die Strafen für eine Veruntreuung fallen nicht gering aus: So wird beispielsweise ein Treuhänder, der der Veruntreuung angeklagt ist, mithilfe eines international ausgestelltem Haftbefehl gesucht.
Des Weiteren existiert beispielsweise bei Notaranderkonten ein Notarversicherungsfonds, der eigens von der Notarkammer eingerichtet wurde, damit für einen derartigen, unwahrscheinlichen Notfall vorgesorgt ist. Veruntreute Anderkonten sind jedoch eine absolute Seltenheit, sodass diesbezüglich keine Zweifel aufkommen müssen.