Ein Haus sollte etwa alle zehn bis 15 Jahre einen neuen Anstrich bekommen. Allerdings ist die Fassaden-Erneuerung nicht gerade kostengünstig, sodass hierfür einiges bezahlt werden muss. Da der benötigte Betrag jedoch nicht immer auf dem eigenen Girokonto vorhanden ist beziehungsweise man sein Erspartes vielleicht nicht ausgeben, sondern weiterhin aufbewahren möchte, bietet sich die Aufnahme eines Kredits an.
Inhalt
Notwendige Tätigkeiten
Im Rahmen einer Fassaden-Erneuerung fallen nicht nur die Streicharbeiten an. So gilt es zum Beispiel, die Türen und Fenster mit Schutzfolie abzudecken.
Das Erneuern der Haus-Fassade ist in der Regel aufwändiger, als zumeist gedacht wird. So wird hierfür beispielsweise ein Gerüst benötigt. Für dessen Aufbau kann es wiederum notwendig sein, öffentliche Wege zu sperren, wodurch Behördengänge notwendig werden und gegebenenfalls weitere Kosten aufkommen. Ebenso müssen Türen, Fenster und vieles mehr mit einer Schutzfolie verkleidet werden, um sicherzustellen, dass wirklich nur die Fassade gestrichen wird.
Des Weiteren ist es wichtig, die Hauswand auf etwaige Schäden zu untersuchen. Denn erst wenn diese behoben sind, ist es ratsam, die Fassade zu streichen.
Unter Umständen ist vor den Arbeiten ebenfalls eine gründliche Fassaden-Reinigung notwendig. Das ist etwa dann der Fall, wenn in einem Smog-Gebiet gewohnt wird oder wenn die Fassade von der Witterung her zu sehr verschmutzt ist.
Kosten
Für die Erneuerung der Fassade fallen einige Kosten an. So rechnet man hier etwa für ein Einfamilienhaus mit zwei Stockwerken und einer Fassadenfläche von circa 180 Quadratmetern mit ungefähr 4.200 Euro.
Sobald die Vorarbeiten erledigt sind, wird der neue Anstrich üblicherweise in drei Schritten vorgenommen: So erfolgt zunächst eine Grundierung, dann ein wässriger Voranstrich und zum Schluss ein farbintensiver Schlussanstrich.
Die Kosten für das Streichen der Fassade sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und unterscheiden sich zumeist je nach Region sogar deutlich voneinander. So spielt zum Beispiel die Höhe des Reparaturaufwands, die Größe der zu streichenden Fläche und die Auswahl von Farbe und Design eine gewichtige Rolle.
Bei einem zweistöckigen Einfamilienhaus, dessen Fassade circa 180 Quadratmeter misst, müssen beispielsweise allein für das Gerüst, mit Transport und Aufbau, knapp 1.000 Euro eingerechnet werden. Das Ausbessern von kleineren Schäden kommt, je nach Aufwand, auf etwa 200 Euro, während man für das Abkleben der Fenster circa 150 Euro berechnet. Die Grundierung schlägt mit ungefähr 350 Euro zu Buche und der doppelte Anstrich mit 2.500 Euro. Insgesamt muss hier demnach mit etwa 4.200 Euro gerechnet werden. Allerdings handelt es sich hierbei um grobe Richtwerte, die je nach den örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Wünschen deutlich schwanken.
Kredit
Die Erneuerung der Fassade kann beispielsweise mit einem Renovierungskredit oder gegebenenfalls mit einem Modernisierungskredit finanziert werden. Ebenso bietet sich ein klassischer Ratenkredit an.
Für einen neuen Fassaden-Anstrich bietet sich zum Beispiel ein Renovierungskredit auf ideale Weise an. Hierbei handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen, dass lediglich für das mit der Bank abgesprochene Vorhaben genutzt werden darf. Zudem gilt der Renovierungskredit immer nur für eine bestimmte Immobilie.
Zweckgebundene Kredite bieten den Vorteil, dass sie, eben aufgrund der Zweckgebundenheit, von den Banken mit einem günstigeren Zinssatz offeriert werden.
Sollte sich jedoch herausstellen, dass es nicht mit einem Anstrich getan ist, sondern dass beispielsweise ebenfalls eine neue Dämmung/Isolierung notwendig ist, dann kommt hierfür eher ein Modernisierungskredit infrage. Auch hierbei handelt es sich um einen zweckgebundenen Kredit.
Zudem ist es bei einem Modernisierungskredit unter Umständen ebenfalls möglich, Förderungen zu erhalten. So bietet zum Beispiel die KfW-Bank zinsgünstige Darlehen an, wenn mit den vorgesehenen Arbeiten etwa die Energieeffizienz des Hauses verbessert oder ein altersgerechter Umbau durchgeführt wird.
Sollte solche oder ähnliche Arbeiten notwendig sein, ist es in der Regel immer besser, diese sofort, also zusammen mit dem Fassaden-Anstrich, durchzuführen. Ein solches Vorgehen ist nicht nur für die Instandhaltung des Hauses, sondern ebenfalls für den eigenen Geldbeutel von Vorteil. Denn so muss anstelle von zwei Darlehen lediglich ein Kredit beantragt werden. Dementsprechend bezahlt man dann auch nur eine Rate ab. Außerdem ist es unter Umständen auch möglich, dass ein zweiter Kredit beziehungsweise eine Nachfinanzierung nicht oder schwierig durchzusetzen ist.
Als Alternative hierzu bietet sich jedoch auch ein klassischer Ratenkredit an. Ein solches Darlehen ist nicht zweckgebunden, sondern wird von den Banken zur freien Verfügung vergeben. Hier muss zwar in der Regel mit einem etwas höheren Zinssatz gerechnet werden, dafür ist man hier deutlich flexibler. Wer neben der Fassaden-Erneuerung beispielsweise auch gleich neue Gartenmöbel erstehen möchte, der liegt hiermit richtig.
Raten- sowie Modernisierungskredit und klassischer Ratenkredit werden üblicherweise in monatlich gleichbleibenden Raten zurückbezahlt. Zudem ist es machbar, nicht nur die Darlehenssumme, sondern ebenfalls die Laufzeit und somit auch die Höhe der monatlichen Raten in einem gewissen Maß mit der Bank abzusprechen.
Somit sind die Darlehen gut planbar und sorgen nicht für etwaige, unangenehme Überraschungen.
Voraussetzungen
Zur Erhaltung des Darlehens müssen Kreditnehmer die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Ist das nicht möglich, kann ein Bürge oder ein zweiter Kreditnehmer hilfreich sein.
Um jedoch einen Kredit zum Streichen der Hausfassade zu erhalten, ist es notwendig, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie eine gute Bonität. Doch auch auf eine positive Schufa-Auskunft wird hier in der Regel ein hoher Wert gelegt. Des Weiteren wird üblicherweise auch ein deutsches Girokonto sowie ein deutscher Wohnsitz verlangt. Ebenso ist die Vollendung des 18. Lebensjahres hierfür notwendig. Minderjährige erhalten in der Regel keinen Kredit.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die verschiedenen Kreditvoraussetzungen nicht erfüllt werden können. In diesem Fall muss jedoch nicht zwangsläufig von dem Streichen der Hausfassade abgesehen werden. Denn mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers ist es in der Regel dennoch machbar, das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer dann seinerseits die diversen Voraussetzungen erfüllt. Ist das der Fall, sollte die Darlehensvergabe kein Problem mehr darstellen.
Des Weiteren sollte der Bürge/der zweite Kreditnehmer sich voll und ganz darüber im Klaren sein, dass er hier eine gewichtige, vertragliche Bindung eingeht. Das bedeutet, dass die Person, bei einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmer für den kompletten restlichen Kreditbetrag aufkommen muss. Somit wird dann die vollständige Rückzahlung übernommen.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer bieten sich zum Beispiel die Eltern, Großeltern oder auch Freunde an. Ebenso gut ist es etwa möglich, hierfür weitere Verwandte, wie etwa die Geschwister oder erwachsenen Kinder, einzusetzen. Selbst Freunde können beispielsweise als Bürge oder zweiter Kreditnehmer dienen.