Bei einigen Kreditinstituten sind sie eine Selbstverständlichkeit, bei wiederum anderen Banken muss nachgefragt werden: Zusatzvereinbarungen sind nicht immer in einem Darlehensvertrag enthalten, bieten dem Kreditnehmer zumeist einige Vorteile. Aufgrund dessen lohnt es sich hier durchaus, wenn vor Kreditabschluss diesbezüglich einmal nachgehakt wird.
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Sondertilgungen
Sondertilgungen sind nicht automatisch ein fester Bestandteil von Kreditverträgen. Am besten fragt man direkt bei Beantragung des Darlehens nach, ob ein- oder mehrmals im Jahr kostenfreie Sondertilgungen möglich sind.
Eine nicht zu verachtende Zusatzvereinbarung ist die Möglichkeit von Sondertilgungen. Hier ist es, je nach Bank, entweder einmal oder auch mehrmals im Jahr möglich, eine gewisse Summe zusätzlich zu der monatlichen Rate einzubezahlen. Diese Vorgehensweise birgt gleich zwei Vorteile: So verringert sich einerseits die Darlehenssumme schneller und andererseits spart man Zinsen.
Sondertilgungen können beispielsweise dann getätigt werden, wenn eine gewisse Summe geerbt wurde, der Arbeitgeber Weihnachtsgeld ausgezahlt hat, ein Bausparvertrag beziehungsweise eine Lebensversicherung ausbezahlt wurde oder Ähnliches. Natürlich ist es aber auch machbar, jeden Monat einen bestimmten Betrag zurück zu legen und diesen anschließend einzubezahlen.
Wurden im Kreditvertrag kostenfreie Sondertilgungen vereinbart, ist es ohne Weiteres möglich, diese in der jeweiligen Höhe zu tätigen. Steht diesbezüglich jedoch nichts im Kontrakt und möchte man dennoch eine solche Zahlung leisten, ist das entweder überhaupt nicht oder nur gegen eine gewisse Gebühr möglich. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird von den Banken aufgrund der durch die Sondertilgung entgangenen Zinseinnahmen verlangt. In einem solchen Fall sollte vorab gut nachgerechnet werden, ob sich die Sondertilgung trotz zu entrichtender Vorfälligkeitsentschädigung lohnt oder vielleicht eher doch nicht.
Um hier keine Gebühren entrichten zu müssen, ist es somit deutlich besser, hier vorab vorzusorgen und direkt bei der Kreditbeantragung nach der Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen zu fragen.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung kommt beispielsweise bei Tod oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers zum Tragen. Am besten wird hier individuell nachgeprüft, ob sich eine solche Versicherung lohnt.
Den Abschluss einer Restschuldversicherung bieten zwar einige Banken bereits von selbst an, bei anderen Kreditinstituten muss jedoch diesbezüglich nachgehakt werden. Die Restschuldversicherung tritt etwa bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers ein. So muss man sich im Falle des plötzlichen Verlusts der Arbeitsstelle nicht auch noch Gedanken um die Bezahlung der Ratenverpflichtung Gedanken machen. Sollte der Darlehensnehmer leider versterben, kommt bei den Hinterbliebenen zur Trauer nicht auch noch die finanzielle Sorge dazu.
Allerdings sollte hier am besten im Einzelfall entschieden werden, ob man eine solche Versicherung benötigt oder nicht. Für einen Single, der lediglich eine kleinere Darlehenssumme aufnimmt und diese in niedrigen monatlichen Raten abbezahlt, macht eine solche Versicherung sicherlich nur bedingt Sinn. Ein Familienvater mit mehreren Kindern, der zum Beispiel eine relativ hohe Haus-Rate abbezahlt ist hiermit dagegen sicherlich gut beraten.
In jedem Fall muss bei Abschluss einer Restschuldversicherung unbedingt daran gedacht werden, dass hier, zusätzlich zu den monatlichen Darlehensraten, ebenfalls die Beträge der Versicherung fortlaufend zu bezahlen sind. Dementsprechend ist hier eine höhere finanzielle Belastung gegeben.
Unter Umständen kann es sogar sein, dass die Banken bei der Kreditvergabe auf den Abschluss einer solchen Versicherung bestehen. In diesem Fall hat man dann kaum eine Wahl: Entweder, die Restschuldversicherung wird abgeschlossen oder der Kredit abgelehnt. Zu den Gründen hierfür können beispielsweise mangelnde Sicherheiten zählen.
Alternativ hierzu ist es jedoch auch noch möglich, nach einer anderen Bank Ausschau zu halten, die gegebenenfalls auf den Abschluss der Versicherung verzichtet.
Spätere Zahlung der ersten Rate
Einige Kreditinstitute bieten bereits von sich aus eine spätere Bezahlung der ersten Monatsrate an. Ist das jedoch nicht der Fall, kann diesbezüglich nachgefragt werden.
Bei Abschluss eines Darlehensvertrags ist es eigentlich üblich, dass die erste Kredit-Rate sofort beglichen werden muss. Einige Banken sind jedoch dazu übergegangen, die Zahlung der ersten Rate etwas weiter nach hinten zu verschieben, sodass der Kreditnehmer erst ab einem späteren Zeitpunkt mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen kann.
Wer einen Kredit benötigt aber nicht sofort die ersten Rate begleichen möchte, der kann die Bank getrost einmal auf diese Möglichkeit ansprechen oder gezielt nach einem Angebot suchen, dass diese Sondervereinbarung bereits inkludiert.
Aussetzen einer Rate
Ist im Kreditvertrag enthalten, dass in einem finanziellen Notfall eine Monats-Rate der Darlehenstilgung ausgesetzt werden kann, stellt das oftmals eine erhebliche Erleichterung für den Kreditnehmer dar.
Ist im Kreditvertrag bereits verankert, dass es bei Bedarf gegebenenfalls möglich ist, eine Rate auszusetzen, kann das im Notfall für den Kreditnehmer eine deutliche Erleichterung sein. So ist es zum Beispiel möglich, dass das Auto plötzlich streikt und eine kostspielige Reparatur ansteht. Oder der Kühlschrank quittiert auf einmal seinen Dienst und es muss schnell für Ersatz gesorgt werden. In diesen und ähnlichen Fällen ist die Möglichkeit, eine Rate aussetzen zu können, oftmals eine absolute Erleichterung. So kann in aller Ruhe das neue Gerät erstanden beziehungsweise das Auto repariert werden und den folgenden Monat zahlt man wie gehabt das Darlehen weiter ab. So kommt es hier nicht zu einem finanziellen Engpass.
Tilgungsänderung
Eine Tilgungsänderung bietet bei veränderten Lebensverhältnissen eine höhere Flexibilität.
Die Höhe der Tilgung muss nicht zwangsläufig immer gleich bleiben. Wurde vertraglich die Option zur Tilgungsänderung vereinbart, dann ist es dem Kreditnehmer machbar, die Tilgung dementsprechend nach unten oder auch nach oben hin zu verändern.
Verhält es sich beispielsweise so, dass man in den Genuss einer Gehaltserhöhung gekommen ist, dann bietet es sich an, die Tilgung zu erhöhen. Kündigt sich dagegen Nachwuchs an, kann es besser sein, die Tilgungshöhe niedriger anzusetzen. Hier wird dann die Laufzeit sowie die monatliche Ratenhöhe dementsprechend angepasst.
Dementsprechend bietet eine Tilgungsänderung die Möglichkeit, die Höhe der Tilgung je nach Lebenssituation anzupassen.
Fazit
Es lohnt sich, nach Banken beziehungsweise Kreditangeboten Ausschau zu halten, die Zusatzvereinbarungen anbieten. Hiermit ist es oftmals möglich, einiges zu sparen beziehungsweise sich Erleichterung zu verschaffen.
Somit empfiehlt es sich, bei der Beantragung eines Kredits auf die diversen, genannten Zusatzvereinbarungen zu achten. So ist es hiermit zum Beispiel möglich, einiges zu sparen oder der Kredit kann auf diese Weise an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden. Dementsprechend ist hier oftmals eine deutlich höhere Flexibilität gegeben, sodass es je nach Bedarf möglich ist, zu reagieren.
Während bei einigen Banken die verschiedenen Zusatzvereinbarungen bereits eine Selbstverständlichkeit sind, muss bei anderen Kreditinstituten danach gefragt werden oder diese werden sogar überhaupt nicht offeriert. Wer hier Acht gibt und gut vergleicht, profitiert somit von den diversen Optionen.