Im Moment sieht es zwar so aus, als ob hierzulande der Coronavirus zumindest etwas auf dem Rückzug ist aber bisher haben verschiedene Virologen vor einer sogenannten zweiten Welle, die im Herbst und Winter eintreffen könnte, eingehend gewarnt. Oftmals war hier sogar die Sprache von einem schlimmeren Ausbruch als bisher. Allerdings scheint sich wohl die Lage gebessert zu haben, denn den aktuellen Meldungen nach, gehen manche Fachleute jetzt anscheinend davon aus, dass die befürchtete zweite Welle in der kalten Jahreszeit unter Umständen vielleicht doch nicht kommt. Allerdings kann derzeit nichts wirklich sicher gesagt werden, da der Virus schlichtweg noch nicht ausreichend erforscht ist. Dementsprechend kann sich die allgemeine Lage in die eine sowie ebenfalls in die andere Richtung hin verändern. Somit ist die Frage, was eine etwaige zweite Welle im Herbst/Winter für den Kredit bedeutet, sicherlich gerechtfertigt.
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Bereits bestehendes Darlehen
Bei bereits bestehenden Krediten ist nicht davon auszugehen, dass eine eventuell aufkommende, zweite Viruswelle etwas ändert. Somit bleibt das Darlehen weiterhin bestehen und die Raten werden weither bezahlt.
Kreditnehmer, die sich um einen bereits bestehenden Kredit sorgen, müssen sich, nach jetzigem Stand, keine Sorgen darum machen. Selbst wenn es zu einer zweiten Corona-Welle kommt, kann davon ausgegangen werden, dass das Darlehen schlichtweg ganz einfach weiterläuft; wie das bisher eben auch der Fall ist.
Die Regierung hat, bei der momentanen Welle, allerdings auch den Weg dafür geebnet, dass bei Zahlungsschwierigkeiten in Bezug auf die monatlichen Raten drei Monate gestundet werden können. Dies war beziehungsweise ist für die Monate April, Mai und Juni diesen Jahres der Fall gewesen.
Allerdings mussten Darlehensnehmer, die eine solche Stundung in Anspruch nehmen wollten, einige Voraussetzungen erfüllen. So musste beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Kreditnehmer aufgrund des Coronavirus im Moment nicht dazu in der Lage ist, die Kreditraten jeden Monat zu begleichen. Als Nachweis konnte etwa ein Schreiben des Arbeitgebers über Kurzarbeit eingereicht werden.
Wichtig ist aber auch, dass es sich hierbei um eine Stundung und nicht etwa um einen Schuldenerlass für den dementsprechenden Zeitraum handelt. In den meisten Fällen hat sich somit ganz einfach die Kreditlaufzeit verlängert.
Ob eine solche Stundungsmöglichkeit auch bei einer etwaigen zweiten Viruswelle vonseiten der Regierung eingeräumt wird, kann im Moment jedoch nicht gesagt werden. Aufgrund dessen ist es ratsam, sich hierauf nicht einfach zu verlassen.
Sollte jedoch eine zweite Coronavirus-Welle aufkommen und der Kreditnehmer die Raten aufgrund dessen nicht mehr bezahlen können, dann empfiehlt es sich, unbedingt mit der Bank zu reden; und zwar am besten rechtzeitig bevor die Ratne nicht mehr beglichen werden können. Oftmals zeigen sich die Kreditinstitute in solchen Situationen kulant, sodass eventuell eine Lösung gefunden wird, die beiden Seiten zusagt.
Kreditaufnahme gewünscht?
Sollte im Herbst oder Winter diesen Jahres eine Kreditaufnahme geplant sein, dann kann im Moment davon ausgegangen werden, dass dies selbst bei einer zweiten Coronavirus-Welle noch möglich ist.
Es kann jedoch auch der Fall sein, dass es bei den Darlehenssorgen aufgrund des Coronavirus nicht um einen bereits bestehenden Kredit geht, sondern, dass erst geplant ist, im Herbst oder Winter ein Darlehen aufzunehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn zu diesem Zeitpunkt der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung angedacht ist. Vielleicht wird aber auch ein neues Auto benötigt oder der Darlehensnehmer wollte sich während dieser Jahreszeiten mit neuen Möbeln eindecken, wie etwa eine neue Küche beziehungsweise ein neues Schlafzimmer finanzieren. Eventuell gilt es sogar, ein Kinderzimmer einzurichten, da sich Nachwuchs angekündigt hat.
Da eine Kreditaufnahme auch während der letzten Zeit möglich gewesen ist, kann derzeit durchaus davon ausgegangen werden, dass sich dies auch bei einer etwaigen, zweiten Welle so verhält. Allerdings kann es unter Umständen sein, dass vielleicht nicht jede Filiale geöffnet haben wird, sodass eventuell eine andere Filiale aufgesucht werden muss, was sich bisher, in der Coronazeit, der Fall gewesen ist.
Zudem kann sicherlich davon ausgegangen werden, dass bei einem erneuten Ausbruch des Virus die Banken wieder vermehrt darauf setzen, die verschiedensten Gespräche über das Telefon, den E-Mail-Verkehr und Ähnliches abzuwickeln. Also, dass so viele Dinge wie möglich ohne direkten Kontakt erledigt werden. Dies dient jedoch nicht nur dem Schutz der Bankmitarbeiter, sondern auch dem der Kunden.
Dementsprechend wurde, bei einem dringenden, persönlichen Gespräch, gemeinhin auch darauf geachtet, dass hierfür Termine vergeben wurden und das sich nicht allzu viele Menschen in der Bank aufhielten. Dies gilt aber auch derzeit noch. Des Weiteren ist es ebenfalls noch sehr wichtig, den Mindestabstand einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Hust-/Niesetiquette zu beachten. Diese Dinge werden sicherlich auch noch eine recht lange Zeit zu beachten sein.
Wer bei einer etwaigen, zweiten Coronavirus-Welle noch mehr auf Sicherheit gehen möchte, der beantragt den gewünschten Kredit am besten über das Internet. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass auch bei einem Onlinedarlehen eine Legitimation notwendig ist. Je nach Bank stellen die Kreditinstitute ihren Kunden entweder das PostIdent- und/oder das VideoIdent-Verfahren zur Verfügung. Während bei zuerst genanntem, zur Durchführung der Legitimation, eine Postfiliale aufgesucht werden muss, kann das VideoIdent-Verfahren vollständig zu Hause durchgeführt werden. Dazu ist jedoch neben einem Computer mit Mikrofon und Internetverbindung ebenfalls eine Webcam vonnöten. Die Legitimation findet dann mithilfe einer gesicherten Verbindung statt.
Somit kann derzeit getrost davon ausgegangen werden, dass selbst bei Auftritt einer zweiten Coronavirus-Welle, die Beantragung des benötigten Darlehen möglich ist. Jedoch sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten, dass es zur Aufnahme eines Kredits unabdingbar ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen.
Diese können zwar je nach Bank etwas variieren aber in der Regel muss der Darlehensnehmer zum Beispiel dazu in der Lage sein, ein regelmäßiges, sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe nachzuweisen. Außerdem ist eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa ebenfalls unabdingbar. Doch auch auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie auf ein deutsches Girokonto legen die Banken gemeinhin einen sehr großen Wert. Des Weiteren kann es, beispielsweise je nach Art und Höhe des gewünschten Kredits, möglich sein, dass die Bank Sicherheiten verlangt. Dazu zählen unter anderem Wertanlagen, wie etwa eine Kapitallebensversicherung und ein Bausparvertrag. Aber auch bereits abbezahlte Immobilien sind bei den Banken im Allgemeinen gern gesehene Sicherheiten.
Ebenso wird von den Kreditinstituten in der Regel ein zweiter Kreditnehmer oder ein Bürge als Sicherheit akzeptiert. Allerdings ist es hierfür unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Bankvorgaben erfüllt.