Als allgemeine Darlehensbedingungen werden meistens vorformulierte Vertragsbestimmungen bezeichnet. Diese werden automatisch als Bestandteil eines Darlehensvertrages verwendet, wobei sie für alle Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens gelten. Sonderregelungen müssen immer schriftlich, gesondert festgehalten werden. In den allgemeinen Darlehensregeln werden die von vornherein grundlegend die rechtliche Beziehung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber geregelt. Darin sind auch die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten. Als Beispiel: Sollte der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug geraten, sind die zu erwartenden Folgen schriftlich in den allgemeinen Darlehensbedingungen festgehalten.
Um einen Darlehensvertrag bei einer Bank abschließen zu können, müssen die Allgemeinen Darlehensbedingungen vom Kunden anerkannt werden. Gesetzliche Grundlage ist hierbei das AGB-Gesetz. Werden die Darlehensbedingungen nicht anerkannt, weil etwa aus Kundensicht verbraucherunfreundliche Bedingungen enthalten sind, kann auch der Darlehensabschluss in aller Regel nicht erfolgen. In den meisten Fällen sind die Darlehensbedingungen aber durchaus kundenfreundlich verfasst und können daher bedenkenlos akzeptiert werden.
Inhalt
Allgemeine Darlehensbedingungen – Rechtsbasis AGB
Grundsätzlich gelten für die Allgemeinen Darlehensbedingungen die gleichen rechtlichen Reglungen wie für die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sind die AGB ein Bestandteil des Kaufvertrages oder eines anderen Vertrages zwischen Unternehmern und Verbrauchern, so sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen Teil vom Darlehensvertrag. Wie alle Bedingungen in einem Kreditvertrag müssen sie zudem dem Kreditgesetz und dem Vertragsrecht entsprechen. Enthalten die Allgemeinen Darlehensbedingungen rechtsungültige Klauseln, sind diese für das gesamte Kreditverhältnis zwischen Finanzierer und Kreditnehmer unwirksam.
Auch für die Allgemeinen Darlehensbedingungen gilt gleichermaßen wie für die AGB, das individuelle Vereinbarungen zwischen einem Kreditgeber und dem Kreditnehmer sie mit Rechtsvorrang ersetzen. Bei Banken und Bausparkassen werden generell die Allgemeinen Darlehensbedingungen verwendet. Sie werden den Bedingungen für den konkreten Kreditvertrag angepasst. Bei Darlehen, die von Privat an Privat gewährt werden oder Darlehensverträgen, die zwischen Unternehmen geschlossen werden, wird gewöhnlich ein individuell ausgehandelter Vertrag bevorzugt. Das macht die Allgemeinen Bedingungen für den Vertrag überflüssig.
Übliche Inhalte der Allgemeinen Darlehensbedingungen
Die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die wie die AGB oft als Kleingedrucktes bezeichnet werden, enthalten wichtige Pflichten beider Vertragsparteien und bedeutende Konditionen.
Inhalte:
- Kündigungsrecht für den Darlehensvertrag seitens der Bank
- Kündigungsrecht des Kreditnehmers
- Leistungen für Schadensersatz bei Nichtabnahme des Darlehens
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Zahlungsverzug und die Konsequenzen
- Für das Darlehen festgelegte Sicherheiten
- Verpflichtung des Kreditnehmers zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen, finanziellen Verhältnisse
- Einwilligung des Kreditnehmers zur Schufa Auskunft
- Konditionen
- Kosten des Darlehns – Zinssatz, Zinsfälligkeit
- Voraussetzung der Auszahlung des Darlehens – bei Immobilien entweder als Gesamtsumme zum Kauf oder beim Bau je nach Baufortschritt
- Aussetzung der Tilgung
- Sonderzahlungen
- Pflichten vom Darlehensnehmer
- Pflichten für den Darlehensgeber
Der Vertrag beinhaltet weiterhin die Auskunft, ob der Kreditnehmer das Darlehen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Dritten aufnimmt. Mit der Unterschrift unter den Darlehensvertrag stimmt der Kreditnehmer allen Konditionen und allen Einzelheiten und Klauseln des Vertrages und damit den Allgemeinen Darlehensbedingungen zu. Die Zustimmung hat nur soweit Rechtskraft wie auch der gesamte Vertrag, einschließlich des Kleingedruckten und aller Klauseln dem geltenden Recht entspricht. Sind bestimmte Klauseln und Bedingungen inzwischen durch neuere Rechtsprechung unwirksam geworden, haben sie trotz der Unterschrift des Kreditnehmers keine Rechtskraft.
Zwar verpflichtet das Gesetzt, AGB und somit auch Allgemeine Darlehensklauseln leserlich und jedem Kunden zugänglich abzubilden, doch handelt es sich in der Praxis nach wie vor um Kleingedrucktes. Diese Bedingungen umfassen gewöhnlich mehrere eng bedruckte Seiten. Es erfordert ein wenig Zeit und für manchen Kund bestimmt auch eine Brille, um den Anhang zum Darlehensvertrag von A bis Z gründlich zu lesen. Dennoch ist das unbedingt ratsam.
Besonders die sehr hohen Darlehen für die Schaffung von Wohneigentum durch Kauf oder Bau von Immobilie werden über viele Lebensjahre hinweg zurückgezahlt. Eine kosten- und folgenlose Kündigung des Vertrages ist vielfach erst nach zehn Jahren möglich. Bis dahin ist der Kreditnehmer an alle Vertragsbedingungen, inklusive kleingedrucktem Anhang, gebunden.
Tauchen bei einem Vertrag Fragen oder Unklarheiten auf, die durch Nachfragen beim Kreditgeber nicht ausreichend schlüssig geklärt werden, sollte der Kunde lieber einen Fachanwalt oder einen Notar zur Beratung heranziehen.
Die Darlehensverträge, die den Kreditnehmern üblicherweise bei den großen Banken und Direktbanken sowie den Bausparkassen vorgelegt werden, sind in der Regel nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch kundenfreundlich. Beim Kreditvertrag zwischen Privat und Privat kann das anders aussehen. Bei einem hohen Darlehen mit langer Laufzeit empfiehlt es sich hier unbedingt einen kundigen Rechtsbeistand zur Prüfung heranzuziehen.
Für Konditionen bei Darlehen Vergleiche nutzen
Geht es um die Finanzierung eines Hauses, Baugrundstücks und Baus oder einer Eigentumswohnung sollten künftige Kreditnehmer unbedingt die Finanzierungsangebote verschiedener Kreditinstitute kritisch vergleichen. Für den Vergleich empfehlen sich unabhängige, kostenlosen und unverbindliche Kreditvergleiche. Im Internet finden sich auch zahlreiche Vergleiche eines bestimmten Kreditgebers. Solche Darlehnsvergleiche vergleichen lediglich verschiedene Tarife und deren Konditionen der einen Bank. Sie sind also weder allgemein noch neutral. Wichtig ist in jedem Fall der Blick auf die Herausgeber des Vergleichs. Gibt darüber der Name der Website keine klare Auskunft, so findet sich die aufschlussreiche Information im Impressum. Eventuell gibt es noch eine kurze „Über uns“-Einführung, die über die Geschäftstätigkeit der Vergleichsseite Auskunft gibt.
Die großen Darlehen erfordern schon für den ersten Vergleich umfassende Berechnungen. Das ist nicht jedermanns Sache. Große Vergleichsportale bieten oft zugleich einen Online Rechner für das Immobiliendarlehen an. Mit einigen erforderlichen Einträgen von Darlehenssummen, Laufzeiten, Ratenhöhen und einigen einfachen Daten stellen diese speziellen Rechner sehr genaue Darlehensberechnungen an. So erhalten Kunden eine schlüssige Kostenübersicht, die den Vergleich erleichtert.
Zu den jeweiligen Angeboten der Finanzierern kann direkt aus dem Vergleich geklickt werden. Das sollte unbedingt genutzt werden. Viele spezielle Konditionen finden sich nur in den konkreten Angeboten der Anbieter der Immobilienkredite.
- Wichtige Schritte zum Immobiliendarlehen
- Online Vergleich Immobiliendarlehen
- Online Rechner Darlehen Hauskauf, Hausbau, Eigentumswohnung
- Informationen auf den Seiten der Finanzierungs-Anbieter
- Anfrage, Kundengespräch mit der Bank
- Vertragsvorlage gründlich durchlesen, auch die Allgemeinen Darlehensbedingungen von A bis Z
- Eventuell Vertrag rechtskundig überprüfen lassen, mit der Familie besprechen
- Vertragsabschluss
Es lohnt sich, für Vergleiche und Berechnungen von so hohen, langfristigen Darlehen wie für eine Immobilie, Zeit zu investieren. Das kann bei der Finanzierung viele hundert Euro sparen.
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