Ein Arbeitgeberdarlehen wird ebenfalls als Arbeitgeber- oder Mitarbeiterkredit bezeichnet. Hier ist der Name sozusagen Programm, denn bei einigen Unternehmen vergibt der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Kredite, die in der Regel mit günstigeren Zinssätzen versehen sind, als die üblichen Bankdarlehen.
Inhalt
Wer erhält einen solchen Kredit?
Nicht jedes Unternehmen bietet Arbeitgeberdarlehen an.
Ob der eigene Arbeitgeber überhaupt Kredite an seine Mitarbeiter vergibt und in welcher Höhe das der Fall ist, wird bei Betrieben mit Betriebsrat in der sogenannten Betriebsvereinbarung geregelt. Hier gilt es jedoch, gut nachzulesen, denn es kann durchaus der Fall sein, dass eine Beschränkung auf einige bestimmte Gruppen von Mitarbeitern besteht. So ist es etwa möglich, dass lediglich Mitarbeiter mit einem festen, regelmäßigen Monatsgehalt ein Darlehen erhalten, nicht jedoch die Angestellten, die nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Im Bereich der Industrie ist es dagegen oftmals der Fall, dass Angestellte sowie ebenfalls Arbeiter in den Genuss eines solchen Darlehens kommen können.
Bei leitenden Mitarbeitern, die im Bankgewerbe tätig sind, tritt hier eine spezielle Regelung in Kraft. Hier ist das Arbeitgeberdarlehen als Abzugskredit von der Bilanzsumme des betreffenden Kreditinstituts abzuziehen. Außerdem ist dies der Aufsichtsbehörde BaFin zu melden. Verhält es sich jedoch so, dass keine betriebliche Vereinbarung bezüglich eines solchen Darlehens existiert oder das in dem Unternehmen keine Mitarbeiter-Vertretung vorhanden ist, dann ist es der Inhaber des Betriebs, der darüber entscheidet, ob ein Arbeitgeberdarlehen vergeben wird oder nicht.
Bei einem solchen Kredit gilt, ebenfalls wie bei anderen Darlehen, dass hierfür die Schriftform notwendig ist.
Des Weiteren muss in dem Kontrakt wenigstens die Kredit-Höhe, der gültige Zinssatz sowie die Art der Rückzahlung enthalten ist.
Vor- und Nachteile
Vielfältige Vorteile, wenig Nachteile.
Sicherlich der wichtigste Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen ist der, im Gegensatz zu herkömmlichen Bank-Krediten, oftmals deutlich günstigere Zinssatz. Demgegenüber steht allerdings die Tatsache, dass der Arbeitgeber natürlich von der Kredit-Aufnahme erfährt. Wird der Kredit beispielsweise zum Erwerb einer Immobilie beantragt, dann ist das jedoch sicherlich kein Problem, denn üblicherweise für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung fast immer ein Kredit benötigt. Dagegen wird es im Allgemeinen oftmals als unangenehm empfunden, wenn das Darlehen für eine Umschuldung oder den Ausgleich des Dispos benötigen. Denn hierbei erfährt der Arbeitgeber, dass mehr Geld ausgegeben als eingenommen wurde. Dazu kommt, dass bei einer Kündigung die betreffende Kreditsumme bei Ausscheiden aus dem Unternehmen sofort sowie vollständig an den Arbeitgeber zurück zu bezahlen ist.
Steuerliche Aspekte
Steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber ist die steuerliche Abhandlung recht einfach zu handhaben: er verbucht die durch den Kredit anfallenden Zinsen als Betriebseinnahmen sowie etwaige Kosten, die für die Refinanzierung anfallen ganz einfach als betriebliche Ausgaben. Der Arbeitnehmer profitiert zumeist von einer nicht zu verachtenden Zinsersparnis. Diese ist teilweise als Arbeitseinkommen zu versteuern.
Allerdings gibt es hiervon auch eine Ausnahme: Die Steuerpflicht entfällt dann, wenn die Restschuld oder sogar die komplette Höhe des Kredits den Betrag von 2.500 Euro nicht übersteigt.
Dasselbe gibt ebenfalls bei einer Verzinsung die wenigstens 96 Prozent des Kreditzinssatzes im Durchschnitt nach der jeweiligen Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank beträgt. Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass für sämtliche Vorteile ein Freibetrag pro Monat von 44 Euro gilt.
So ist eine Versteuerung nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zu dem vergünstigten Arbeitgeberkredit keinerlei weiteren geldwerten Vorteile erhält. Besteht eine Steuerpflicht, sind die Steuern, die auf den Kredit anfallen, durch den eigenen Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuer bereits abgeführt.
Sinnvoll oder nicht?
Ein Arbeitgeberdarlehen ist, aufgrund seiner niedrigen Zinssätze, durchaus sinnvoll.
Ein Arbeitgeberdarlehen ist somit durchaus eine sinnvolle Entscheidung, da hier üblicherweise deutlich günstigere Zinssätze vergeben werden, wie etwa bei den herkömmlichen Bank-Krediten.
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Autos, als Beispiel, bietet sich ein solches Darlehen auf ideale Weise an.
Bedacht werden muss hierbei nur, dass der Arbeitgeber den Verwendungszweck erfährt und dass im Falle einer Kündigung das Arbeitgeberdarlehen sofort und vollständig beglichen werden muss.