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Was sind Bereitstellungszinsen?
Nimmt man ein Darlehen auf, hat es sich aber noch nicht auszahlen lassen, kommen nicht nur die üblichen Zinsen auf den Kreditnehmer zu, sondern dann werden nach einer bestimmten Frist von dem Kreditinstitut so genannte Bereitstellungszinsen berechnet. Diese Zinsen werden im Regelfall nach drei Monaten erhoben, wenn bis dahin das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Ist das Objekt vermietet, für welches man das Darlehen aufgenommen hat, kann der Kreditnehmer die Zinsen in der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dennoch muss er diese zusätzlichen Zinsen erst einmal bezahlen. Schwierig wird dies, wenn man das Darlehen nach Baufortschritt abruft.
Die Bereitstellungszinsen werden im Fachjargon auch als Bereithaltungszinsen oder auch Zinsen während der Bauzeit bezeichnet. Hierbei sind die finanziellen Mittel gemein, die – im Regelfall bei einer Immobilienfinanzierung – zur Verfügung gestellt wurden aber in Teilen noch nicht vom Kreditnehmer in Anspruch genommen wurden. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Bereitstellungszinsen rund drei Prozent vom Kaufpreis oder aber 0,25 Prozent monatlich. Falls für einen Zeitraum noch keine Bereitstellungszinsen berechnet werden, wird dies im Kreditvertrag explizit festgehalten.
Von Kreditinstituten werden für Kredite Bereitstellungszinsen erhoben, vor allem dann, wenn zwischen dem vertraglich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt und dem tatsächlichem Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegt. Die häufigsten Anwendungsgebiete für sind in dieser Form mittel- bis langfristige Bankkredite, vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung. Aber auch bei ganz normalen Verbraucherkrediten sind Bereitstellungszinsen fällig, werden allerdings nicht für die Effektivzinsberechnung als preisbestimmender Faktor verwendet. Sehr oft werden Bereitstellungszinsen auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision genannt.
Die Bezeichnung Bereitstellungszinsen setzt sich aus den beiden Begriffen Bereitstellung und Zinsen zusammen, sodass es wichtig ist, erst einmal die Bedeutung dieser beiden Wörter zu klären, um zu wissen, was mit dem zusammengesetzten Wort gemeint ist.
Bedeutung der Zinsen
Das Wort Zinsen wird abgeleitet vom lateinischen Begriff Census für Abschätzung. Der Census war schon bei den Merowingern eine Bezeichnung für die Abgaben, die die Menschen leisten mussten, wobei es sich sowohl um Naturalien als auch um Geld handeln konnte. Heute bezeichnet der Zins ein Entgelt, dass der Schuldner einem Gläubiger für das vorübergehende Überlassen eines Kapitals zu zahlen hat. Bei Sachkapital trifft man dabei zum Beispiel auf den Mietzins, den Pachtzins oder auch den Erbbaurechtszins. Hierbei wird ein fester monatlicher Betrag festgelegt. Von der Überlassung von Geldkapital spricht man bei der Geldanlage, wo der Anleger dem Herausgeber der Geldanlage sein Geld zur Verfügung stellt und dafür mit Zinsen entlohnt wird. Im Zusammenhang mit den Bereitstellungszinsen ist das Geldkapital von Bedeutung, welches in Form eines Kredites aufgenommen wird, wo sich der Kreditnehmer dann zur Zahlung von Zinsen verpflichtet.
Die Bereitstellung im Rahmen einer Finanzierung
Wenn ein Kreditgeber, in den meisten Fällen eine Bank bzw. ein Kreditinstitut, einen Kredit vergibt, stellt sie dem Kreditnehmer die entsprechend vereinbarte Kreditsumme zur Verfügung und berechnet für die Inanspruchnahme des Kredites die Kreditzinsen. Vor allem im Bereich von Finanzierungen des Hausbaus kommt es in der Regel zu verschiedenen Etappen der Bezahlung. Viele verschiedene Handwerker müssen zum Beispiel tätig werden und das zu vollkommen unterschiedlichen Zeiten während des Baus. Das führt dazu, dass die aufgenommene Kreditsumme im Rahmen der Immobilienfinanzierung nicht sofort in kompletter Höhe benötigt wird, sondern nach und nach in Anspruch genommen wird. Da der Kreditgeber aber dennoch die gesamte Summe für den Kreditnehmer reservieren muss, wird hier von der so genannten Bereitstellung der gesamten Kreditsumme gesprochen.
Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Beträge
Diese Bereitstellung der gesamten Kreditsumme führt dazu, dass die Bank dieses Geld nicht auf andere Art und Weise investieren kann, um damit Gewinne zu erwirtschaften. Gleichzeitig kann sie aber auch keine Sollzinsen erheben, wenn der Kreditnehmer die Kreditsumme oder Teile davon noch nicht in Anspruch genommen hat. Für die Teile der Kreditsumme, die die Bank bereitstellen muss, ohne dass sie in Anspruch genommen und mit Zinsen bezahlt werden, erhebt der Kreditgeber daher eine besondere Gebühr, die als Bereitstellungszinsen bezeichnet wird. Diese Gebühr ist allerdings nicht zwingend Bestandteil eines Kreditvertrags und wird einzig und allein vom Kreditgeber installiert oder auch nicht. Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter, weil auch die Höhe der Bereitstellungszinsen variieren.
Berechnung der Bereitstellungszinsen
Für die Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es keine Vorschriften. In der Regel fallen diese aber beträchtlich höher aus als die normalen Sollzinsen für die Finanzierung. So trifft man meistens auf Bereitstellungszinsen in Höhe von bis zu 3 Prozent im Jahr bzw. bis zu 0,25 Prozent monatlich. Bei der Berechnung nutzen die Banken oft zwei unterschiedliche Varianten. Während die meisten Kreditinstitute die vereinbarten Zinsen nur auf den noch nicht in Anspruch genommenen Betrag berechnen, gibt es auch Banken die die komplette Kreditsumme als Berechnungsgrundlage nehmen. Die Bereitstellungszinsen sind nicht in die Berechnungen des effektiven Zinssatzes für das Darlehen integriert, sodass es sich tatsächlich um Zusatzaufwendungen handelt, die man bei seinen finanziellen Planungen immer beachten sollte.
Vorteile der bereitstellungszinsfreien Zeit
Aufgrund der sehr viel höheren Belastung und das, ohne den Kredit schon in Anspruch zu nehmen, empfiehlt es sich, die Anbieter von Finanzierungen zu finden, die eine so genannte bereitstellungszinsfreie Zeit in den Kreditbedingungen festgelegt haben. Hier hat man zumindest für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, das aufgenommene Geld noch nicht in Anspruch zu nehmen, ohne dafür mit den Bereitstellungszinsen belastet zu werden. Innerhalb dieser festgelegten Frist zahlt man dann wirklich nur Zinsen für entsprechend schon in Anspruch genommene Teile der Kreditsumme. Von einem Monat bis zu einem Jahr oder auch darüber hinaus – die Angebote der Kreditgeber variieren so sehr, dass auch diese Krediteigenschaften einen Vergleich er verschiedenen Möglichkeiten attraktiv macht. Diverse Banken lassen es auch zu, dass eine festgelegte bereitstellungszinsfreie Zeit gegen eine zusätzliche Gebühr nachträglich verlängert werden kann. Gibt es keine bereitstellungsfreie Zeit, kann man unter Umständen auch einen Transfer der gesamten Kreditsumme zu Beginn der Laufzeit auf ein anderes Konto übertragen wird. Hierbei sollte man dann aber daran denken, dass in dem Fall Sollzinsen für den in Anspruch genommenen Kredit fällig werden und das verwendete Konto möglichst verzinst sein sollte, um diese Zinszahlungen für eigentlich noch nicht benötigtes Geld ausgleichen zu können.
Steuerliche Absetzbarkeit der Bereitstellungszinsen
Es gibt diverse Konstellationen, in denen Zinsen als Werbungskosten in der Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei gilt immer und somit auch bei den Bereitstellungszinsen allerdings die Voraussetzung, dass es sich um Zinsen handeln muss, die aufgrund eines Kredits gezahlt werden müssen, der für das Erzielen von Einkünften aufgenommen wurde. Das bedeutet, dass Bereitstellungszinsen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung nur dann steuerlich angesetzt werden können, wenn das Gebäude nicht selbst bewohnt, sondern vermietet wird, um Mieteinnahmen zu erzielen.
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