Bei einem flexiblen Darlehen handelt es sich im Grunde um eine bestimmte Geldsumme, die der Darlehensnehmer von einer Bank geliehen bekommt. Mit dieser Darlehenssumme können unterschiedliche Investitionen getätigt werden. Auf der anderen Seite ist der Darlehensnehmer aber auch verpflichtet, das geliehene Darlehen zuzüglich der anfallenden Zinsen über einen bestimmten Zeitraum wieder zurückzuzahlen. Sehr beliebt ist das flexible Darlehen, welches von vielen Bankkunden gerne angenommen wird.
Inhalt
Das flexible Darlehen im Vergleich zu den übrigen Darlehensformen
Ein flexibles Darlehen fällt sowohl in die Kategorie der ungesicherten Darlehen als auch gesicherten Darlehen. Ein ungesichertes Darlehen stellt zum Beispiel einen Verbraucherkredit dar. Hierzu gehören Darlehen für die Anschaffung von Möbeln oder Elektronikartikel. Die Darlehenshöhe ist hierbei überschaubar und kann in verhältnismäßig wenigen Raten zurückgezahlt werden. Von daher benötigt die Bank meist keine zusätzliche Absicherung.
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Autos vergeben die Banken ein gesichertes Darlehen. Diese Darlehen laufen über viele Jahre mit meist niedrigen monatlichen Rückzahlungsbeträgen. Da es sich hier meist um relativ hohe Summen handelt, die der Darlehensnehmer sich von der Bank leiht, möchte diese im Gegenzug natürlich eine gewisse Absicherung. So stehen die Immobilie oder das Auto als Sicherheit zur Verfügung.
Unabhängig von einem ungesicherten oder gesicherten Darlehen, können die Darlehenskonditionen recht flexibel gestaltet sein.
Häufig vergeben die Banken ein Darlehen zu einem festen Zinssatz, der sich über die gesamte Laufzeit nicht verändert. Ebenso ist es möglich, dass die Darlehensnehmer jeden Monat über die Laufzeit hinweg immer gleich hohe Raten bezahlen möchten. In diesem Fall variieren Zinsen und Tilgung, wobei in der Anfangszeit die Zinsen relativ hoch sind und von der Gesamtsumme nur wenig getilgt werden kann. Erst im späteren Verlauf der Rückzahlung sinken die Zinsen zugunsten einer höheren Tilgung. Bei beiden Formen kann nicht von einem flexiblen Darlehen gesprochen werden.
Was ist ein flexibles Darlehen
Es gibt verschiedenen Formen von flexiblen Darlehen. Hierzu gehören beispielsweise:
- ein zweitrangiges Baufinanzierungsdarlehen
- ein Baufinanzierungsdarlehen mit veränderbarer Tilgungshöhe
- ein variabel verzinstes Baufinanzierungsdarlehen
- Das zweitrangige Baufinanzierungsdarlehen
Ein zweitrangiges Darlehen steht hinter dem eigentlichen Hauptdarlehen und bildet insbesondere bei der Baufinanzierung eine interessante Alternative. Falls der von der Bank geschätzte Beleihungswert beim Kauf einer Immobilie den Schwellenwert von 60 Prozent überschreitet, dann erhöhen viele Banken ihre Zinssätze. Stattdessen empfehlen Experten ein zweitrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Auf diese Weise kann das Hauptdarlehen zu niedrigeren Zinsen abbezahlt werden, während das zweitrangige Darlehen zu etwas höheren Zinsen getilgt werden kann.
Das zweitrangige Baufinanzierungsdarlehen kann auch als flexibles Darlehen bezeichnet werden. Hier liegt der Beleihungswert meist bei 40 bis 80 Prozent. Dabei kann eine völlig variable Verzinsung oder auch Zinsbindung über eine Laufzeit von zwei bis fünf Jahren vereinbart werden. Flexibel ist in diesem Fall auch der Tilgungssatz. Dieser kann beispielsweise zwischen zwei und fünf Prozent betragen. Hinzu könnte noch eine Sondertilgung von bis zu 10 Prozent jährlich vereinbart werden. Noch flexibler ist ein solches Darlehen, wenn der Darlehensnehmer während der Zinsbildung in ein Darlehen mit verhältnismäßig langer Zinsbindung umsteigen kann.
Werden Hauptdarlehen und zweitrangiges Darlehen bei ein und derselben Bank abgeschlossen, kann es weitere Tilgungsabsprachen auch für das Hauptdarlehen geben. Hierzu gehören individuelle Tilgungen und mögliche Tilgungsaussetzungen unter der Annahme, dass das zweitrangige, flexible Darlehen zuerst getilgt wird.
Das Baufinanzierungsdarlehen mit veränderbarer Tilgungshöhe
Es gibt auch besondere Baufinanzierungskredite, die mit einem langfristig festgeschriebenen Zinssatz ausgegeben werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, die für die Tilgung eine flexible Spannbreite zwischen ein und fünf Prozent zu vereinbaren. Noch flexibler ist es, wenn der Darlehensnehmer die Tilgung über die vereinbarte Laufzeit zweimal kostenfrei verändern kann. In vielen Fällen kann zudem noch eine jährliche Sondertilgung bis zu einer bestimmten Höhe vereinbart werden. Interessant ist, dass dieses flexible Darlehen mitunter auch zu günstigeren Zinskonditionen führen kann.
Das variabel verzinste Baufinanzierungsdarlehen
Darüber hinaus gibt es variabel verzinste Baufinanzierungsdarlehen mit speziellen Zinssätzen. Diese sind an den EURIBOR bzw. den Geldmarktsatz gekoppelt. Sie bieten die Möglichkeit einer 100prozentigen Sondertilgung. Ebenfalls sind hier auch Zinsobergrenzen vereinbar. In diesem Fall handelt es sich dann um ein CAP-Darlehen. So sind hier für eine bestimmte Laufzeit eine Ober- und Untergrenze des Zinssatzes im Voraus festlegbar.
Bei einem flexiblen CAP-Darlehen erfolgt die Zinsanpassung in aller Regel vierteljährlich. Dabei werden die Vergleichszinsen von EURIBOR oder der Geldmarktzins herangezogen. Die vereinbarten Grenzen dürfen nicht unter- oder überschritten werden. Wenn Darlehensnehmer und Bank sich für diese Konstruktion entscheiden, können die Risiken einer variablen Verzinsung eingegrenzt werden. Insbesondere hohe Zinssteigerungen werden somit ausgeschlossen. In Niedrigzinsphasen ist ein solches Darlehen jedoch weniger geeignet.
Zu beachten ist, dass die Darlehensnehmer bei einem CAP-Darlehen eine Zinsbegrenzungsprämie bzw. CAP-Prämie bezahlen müssen. Diese ist als eine Art Versicherung zu verstehen. Die Prämienhöhe richtet sich auf der einen Seite nach der Laufzeit des Kredites und auf der anderen Seite nach der Differenz zwischen dem variablen Zinssatz und dem eigentlichen CAP-Satz.
Variabel verzinste Baufinanzierungsdarlehen werden häufig als Kombidarlehen angeboten. Vorteilhaft ist, dass jederzeit Sondertilgungen ohne vorherige Kündigung möglich sind.
Die nachfolgenden Tabellen bezeichnen eine vorgegebene Normalzinsphase und eine Niedrigzinsphase, wobei die Tilgung anfänglich 3,5 % beträgt:
Cap-Laufzeit | Zinssatz | Zinsuntergrenze | Zinsobergrenze | Einmalprämie | anf. eff. Jahreszins |
3 Jahre | 4,5% | 3,5% | 6,25% | 1,30% | 5,08% |
5 Jahre | 4,5% | 3,5% | 6,25% | 2,30% | 5,14% |
10 Jahre | 4,5% | 3,5% | 6,25% | 5,55% | 5,34% |
Cap-Laufzeit | veränderlicher Sollzinssatz | Zinsobergrenze | Einmalprämie | anfänglich effektiver Jahreszins |
5 Jahre | 1,0 % | 3,50 % | 1,00 % | 1,09 % |
8 Jahre | 0,99 % | 2,99 % | 1,70 % | 1,12 % |
10 Jahre | 1,0 % | 3,50 % | 2,50 % | 1,22 % |
(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)
Was wird noch als flexibles Darlehen bezeichnet?
Viele Banken werben mit einem schnellen und flexiblen Darlehen. Hierbei handelt es sich meist um einen Verbraucherkredit. Die Kreditsummen liegen zwischen 1.000 und 50.000 Euro, wobei Laufzeiten von 12 bis 120 Monaten vereinbart werden können. Die monatlichen Darlehensraten sind jedoch über die gesamte Laufzeit gleich. Dennoch besteht die Flexibilität darin, dass einige Anbieter kostenlose Sondertilgungen anbieten. Ebenso können diese flexiblen Darlehen frei verwendet werden. Hier spielt es keine Rolle, ob der Darlehensnehmer neue Möbel kauft, eine Urlaubsreise finanziert oder sich einen anderen langersehnten Traum erfüllt. Selbst das Umschulden von Krediten ist mit einem flexiblen Darlehen möglich. Vorteilhaft ist, dass durch einen solchen Kredit in der Niedrigzinsphase teure und langlaufende Kredite kostengünstig umgeschuldet werden können.
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