Der Darlehenszins wird als prozentualer Aufschlag bei Darlehensgeschäften vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber gezahlt. Er betrifft dabei den Rückzahlungsbetrag des Darlehens und wird im Darlehensvertrag der Höhe nach festgelegt. Je nach Darlehensart wird er auf den Gesamtdarlehensbetrag oder nur den Restbetrag angerechnet. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkreditkosten, wobei er jedoch die gesamten Darlehenskosten nicht wiederspiegelt. Kreditinstitute sind deshalb auch verpflichtet, in Kreditangeboten den Effektivzins anzugeben, bei dem bereits viele (nicht alle) Darlehensnebenkosten mit eingerechnet sind. In der Regel wird der Darlehenszins pro Jahr angegeben, wobei er sowohl fest als auch variabel sein kann.
Der Darlehenszins oder auch die Darlehenszinsen werden im Darlehnsvertrag immer in Prozent angegeben. Sie stellen die Vergütung für den Darlehensgeber dar, die er erhält dafür, dass er einem Darlehensnehmer ein Darlehen zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer ist vertraglich dazu verpflichtet, den Darlehensnennbetrag zuzüglich den Darlehenszinsen zurück zu bezahlen. Der Darlehenszins errechnet sich aus dem Darlehensnennbetrag und wird in den Verträgen meistens Nominalzins genannt. Die Höhe des Zinses ist in der Regel von der Höhe des Darlehens und dem jeweiligen Darlehensgeber abhängig. Der Darlehenszins eignet sich nicht dafür, unterschiedliche Darlehensangebote miteinander zu vergleichen.
Es gibt noch weitere Informationen dazu unter „Zinssatz“, „Zinsanpassung“.
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