Kredit auf Grundlage eines Wechsels, den eine Bank erwirbt, bevor er fällig wird.
Beim Diskontkredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, derssen Grundlage ein Wechsel darstellt. Der Wechsel, also der Kauf von Forderungen, dient zur Absicherung des Diskontkredites. Wird die Forderung, auf die der Wechsel sich bezieht nicht bezahlt, so hat der Gläubiger eine Rückgriff auf den Verkäufer des Wechsels der zugleich Kreditnehmer ist. Beim Diskontkredit wird eine Kreditlinie durch die Bank eingerichtet. Die Bank kauft nun diesem Kunden, bis zur vereinbarten Grenze, Wechsel ab. Diese Wechsel sind noch nicht fällig, das bedeutet es vergeht noch einige Zeit, bis der Wechsel eingelöst wird.
Bei einem Diskontkredit handelt es sich um eine Kreditart, bei dem eine dritte Person, ein Kreditinstitut oder eine Bank einen Wechsel in Zahlung nimmt. Dabei ist der Wechsel, der hier von der Bank angenommen wird, ein Kreditpapier, auf dem festgehalten ist, welche Summe von einer Person A (oder von einem Unternehmen A) einer anderen Person B ( oder einem Unternehmen B) zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu zahlen hat.
Ähnlich, wie auf einem Scheck, wird auf dem Wechsel als Kreditpapier eine Summe angegeben, die zu einem bestimmten Termin zu zahlen ist, der bereits auf dem Kreditpapier vermerkt wird.
Das Kreditinstitut oder die Bank geben das Geld bereits vor dem Ablauf des auf dem Wechsel festgelegten Zeitpunktes an Person B. Für die vorzeitige Geldweiterleitung verlangt jetzt das Kreditinstitut oder die Bank Zinsen. Deshalb erhält dann B einen Teil des Wechselbetrages nicht. Die Bank bekommt dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt von der Person A die ursprüngliche sowie gesamte Summe zurück. Ein solcher Wechsel dient u.a. zur kurzfristigen Finanzierung für Unternehmen.
Inhalt
Die Funktionsweise von einem Diskontkredit
Von Banken oder Kreditinstituten werden Diskontkredite nur an diejenigen Kunden vergeben, die vorab einen entsprechenden Vertrag dafür unterschrieben haben. In einem solchen Vertrag wird die Diskontkreditlinie festgelegt. Dadurch wird die Höhe des maximalen Diskontkreditvolumens für den Kreditnehmer festgeschrieben. Dieses kann dann vom Kreditnehmer bis zur dieser Höhe in Anspruch genommen werden. Somit legen die beiden Vertragsparteien eine bestimmte obere Grenze von einer Summe fest, die während eines bestimmten Zeitraumes zu tilgen ist und erneut geliehen werden kann.
Bei dem in einem solchen Fall ausgestellten Wechsel handelt es sich um einen sogenannten Handelswechsel. Wenn man Waren oder eine Dienstleistung, die bestellt wurde, erhalten hat und diese nicht sofort bezahlen möchte, gibt es hier die Möglichkeit, als Sicherheit für die verzögerten Zahlungen einen Wechsel auszustellen (den sog. Handelswechsel).
Zusätzlich gibt es noch einen Finanzwechsel. Bei dieser Wechselart werden keine Dienstleistungen oder Produkte verkauft. Dieser Wechselart kann man mit einem Scheck vergleichen, denn dann ein Kreditnehmer bei einer Bank einreichen kann und dafür dann Geld erhält. Dafür verlangt dann die Bank oder das Kreditinstitut Zinsen, den sog. Diskont.
Dabei muss dieser Wechsel spätestens nach 3 Monaten ausgelöst, also in diesem Fall bezahlt sein. Sowohl der Austeller als auch der Empfänger des Wechsels müssen kreditwürdig sein und die Formalitäten müssen alle korrekt durchgeführt worden sein. Ein solcher Wechsel muss an einem Bankplatz zahlbar sein. Das bedeutet, es muss ich um einen Ort handeln, an dem es eine Niederlassung der Bundesbank gibt.
Somit ist ein Diskontkredit ein Darlehen zwischen dem Kreditnehmer (derjenige, der einen Kredit benötigt) und der Bank oder dem Kreditinstitut. Dabei gibt die Bank der im Wechsel vermerkten Betrag an den Kreditnehmer nach Abzug von Zinsen und Kosten weiter. Danach erwartet die Bank oder das Kreditinstitut, das derjenige, der den Wechsel dann auslöst, das Geld bezahlt. Eine weitere Möglichkeit besteht für die Bank oder das Kreditinstitut darin, den Wechsel an die deutsche Bundesbank weiter zu verkaufen. Dadurch erhält die Bank dann den Wechselwert vorzeitig zurück. Bis 1999 konnte ein solcher Wechsel von den Banken oder Kreditinstituten an die Europäische Zentralbank weiterverkauft werden. Heute wird dies von der Europäischen Zentralbank nicht mehr rediskontiert.
Für wen eignet sich ein Diskontkredit?
Bei Unternehmen wird ein Diskontkredit dazu verwendet, um anstehende Engpässe in der Liquidität zu vermeiden. Häufig treten diese dann auf, wenn große Rechnungen beispielsweise für bestellte Waren zu bezahlen sind. Die gelieferte Ware oder Dienstleistung kann aber erst später beglichen werden. Um hier diese Zeitspanne zu überbrücken, eignet sich der Wechsel- oder Diskontkredit. Somit können die Firmen dann ihre eigenen offenen Rechnungen pünktlich begleichen.
Auch Freiberufler oder Selbstständige können ein Lied davon singen, wenn Kunden nicht rechtzeitig zahlen. Dabei hilft dann der Diskontkredit, diesen Kunden einen Spielraum zu gewähren und dadurch selbst zahlungsfähig zu bleiben. Zusätzlich betet der Diskontkredit in Möglichkeit, aufgrund der Sicherheit durch den vorhandenen Wechsel, sich kurzfristig Geld zu leihen.
Die Vorteile bei einem Diskontkredit
Um sehr kurzfristig schnell an Geld zu kommen, eignet sich dafür der Diskontkredit. Aufgrund des Vorhandenseins von einem Wechsel gibt es für die Banken oder die Kreditinstituten dadurch Sicherheit. Dadurch wird dieses Geld schnell und rasch gegeben. Dabei haften die Wechselbeteiligten voll umfänglich und persönlich. Das bedeutet, dass sich die Bank oder das Kreditinstitut sicher sein kann, dass sie das geliehene Geld auch zurück bekommt. Hinzu kommt noch, dass der Diskontkredit nicht bei der Schufa eingetragen wird. Somit hilft er denjenigen, der schnell Geld benötigt, ohne dabei seine Kreditseriosität aufgrund der Nichteintragung bei der Schufa zu beeinträchtigen.
Die Nachteile von einem Diskontkredit
Es ist gesetzlich genau geregelt, welche Elemente bei einem Wechsel eingehalten werden müssen. Dabei muss der Name jeweils angegeben wird. Ebenso wird genau definiert, wo der Wechsel ausgelöst werden kann. Von den Banken wird hierbei große Beachtung darauf gelegt, dass sämtliche Formalitäten eingehalten werden. Wenn Angaben fehlen, kann dies zu einer Nichtgewährung des Diskontkredites kommen. Jeder Wechsel muss erneut genehmigt werden. Auch gibt es Kreditgeber, die hier hohe Gebühren verlangen.
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