Der Begriff Effekten reicht weit in die vergangenen Jahrhunderte zurück,. Sicherlich war der Sinn und die Verwendung nicht vergleichbar mit dem heutigen Effektenhandel, dennoch wurden diese Arten von Effekten mit der gleichen Ernsthaftigkeit behandelt. Hauptsächlich war im 16. Jahrhundert der Begriff Effekten in Form von beweglichen Gütern zu verstehen, dennoch hatten einflussreiche Kaufleute, wie zum Beispiel die Fugger, insbesondere Ottheinrich Fugger, die Effekten in Verbindung mit den Banken gebracht. Ottheinrich oder eher bekannt als Otto-Heinrich Fugger (*12.01.1592 † 12.10.1644) war seinerzeit Heerführer im Dreißigjährigen Krieg, der von 1618 bis 1648 stattfand. Zu dieser Zeit waren die Effekten als Gläubigerpapiere (Effectos) der spanischen Krone bezeichnet wurden. In verschiedenen Epochen der Zeitgeschichte fanden die Effekten immer wieder Erwähnung. Namen wie Gian Donato Turbolo und dem „effetti restati nelli banchi“ erwähnte den Zusammenhang zwischen Banken und Effekten. Die erste börsengehandelte Erwähnung der Effekten wurde im Jahre 1784 erwähnt. Mit der Bezeichnung effects royaux wurden die königlichen Wertpapiere erwähnt, die an der Börse gehandelt wurden. Die Beschreibung der Begriffsverwendung Effekten in den letzten Jahrhunderten könnte beliebig weitergeführt werden. Wichtig ist aber, was Effekten in der heutigen Zeit bewirken und in dieser Hinsicht gibt es spannende Hinweise und Erklärungen, die das Börsengeschäft so überaus interessant machen.
Inhalt
Effekten Definition
Der Begriff „Effekten“ sind in der Finanzwelt ein allgemein gebräuchlicher Terminus. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere, die in ihrem Charakter als immaterielle Güter bezeichnet werden. Diese Art von immateriellen Gütern sind in der Fachbezeichnung fungibel und handelbar. In früheren Zeiten, dies bedeutet in den früheren Jahrhunderten, in denen der Begriff Effekten in ähnlicher Form seine Verwendung gefunden hatte, waren in der Regel bewegliche Güter, beziehungsweise beweglicher Besitz gemeint. Immaterielle Güter sind vor allem
Effekten in der modernen Zeit
Zu den in der modernen Zeit am häufigsten genutzten Effekten (Wertpapiere) zählen mitunter
- Aktien
- Anleihen
- Investmentfondanteile
Es gibt hier allerdings innerhalb der Wertpapiere gewisse Einschränkungen. Effekten, und somit Wertpapiere, sind nicht generell als Effekten zu bezeichnen. Die Einschränkung bezieht sich explizit auf Kreditinstitute. Kreditinstitute haben in Sachen Wertpapiere folgende Aufgaben zu erfüllen. Ihre Kernkompetenz liegt in der
- Anschaffung
- Verwaltung
- Verwahrung
- Veräußerung
Somit ist das Effektengeschäft keine institutionelle Aufgabe der Kreditanstalten, sondern zählt eher zu den Bankgeschäften. Dies ist aus dem Kreditwesengesetz (KWG) unter dem Paragraphen § 1, Absatz 1, Nummer 4 und 5 abzuleiten. In der Kreditbranche wird der Terminus „effektive Stücke“ verwendet. Dieser Begriff ist keine Ableitung aus dem Effektengeschäft, sondern es sind reale, körperliche Effekten (Mantel und Bogen). Im Gegensatz zu den üblichen Effekten können diese ausgehändigt werden. Bei der Begriffsverwendung Effektengeschäft begrenzt sich die Handlungsweise der Kreditinstitute lediglich auf die Annahme von Wertpapierorder, auch Effektenorders genannt. Zusätzlich wird die Disposition, gegebenenfalls die Bereitstellung eines Effektenlombardkredits bis hin zum Depotgeschäft.
Die Effektenorder und die Bedeutung
Unter Effektenorder wird der Kauf und Verkauf von Wertpapieren gemeint. Die Order bezieht sich hierbei auf eine bestimmte Art und Menge von Wertpapieren. Hierbei stammt die Begriffsbestimmung des Wortes „Order“ aus der alten in Deutschland genutzten Börsensprache. Der Begriff Order wurde somit anstelle der Bezeichnung „Auftrag“ eingeführt. In der heutigen Börsensprache werden Begriffe wie Orderzusatz, Orderbuch oder Orderbuchstatistik weiter verwendet und stammen aus der gleichen Zeit der üblichen Begriffsverwendungen.
Die Effektenorder und ihre Ausführung
Bei Kreditinstituten hat eine Order einen bestimmten Ablauf, den Bankkunden einhalten müssen. So können sie im Wertpapiergeschäft dem Kreditinstitut einen formlosen Auftrag erteilen, der das Kreditinstitut ermächtigt, im Sinne des Bankkunden Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um eine direkte Kauforder, beziehungsweise Verkaufsorder. Nur mit diesem direkten Auftrag dürfen die Banken (Kreditinstitute) entsprechend des Kaufs oder Verkaufs tätig werden. Diese Aufträge können von jedem Bankkunden erteilt werden. Die Auftragserteilung ist entweder über entsprechende Vordrucke möglich, die von den Banken ausgegeben werden oder aber aber auch über ein Online Banking, beziehungsweise Electronic Banking. Hierzu benötigen Bankkunden eine Zulassung zum Online-Banking-Verfahren in Verbindung mit einem Brokerkonto. Hierüber können alle zum Online-Banking zugelassenen Bankkunden entsprechende Aufträge an die Bank erteilen.
Effektenlombardkredit
Wertpapiergeschäfte benötigen eine entsprechende Liquidität der Anleger. Hierzu können Anleger sogenannte Effektenlombardkredite bei Banken beantragen, mit denen Wertpapiere vorfinanziert werden. Diese Art von Krediten gilt als Unterform der Lombardkredite und ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über den Paragraphen § 488 ff auf die Verpfändung von Effekten ausgerichtet. Die Inanspruchnahme eines Effektenlombardkredites unterliegt der Bedingung, dass dieser Kredit, beziehungsweise Darlehen nur für Wertpapiergeschäfte verwendet werden darf. Als Interessenten dieser Darlehensform zählen hauptsächlich Verbraucher.
Effektenlombardkredit und die Verfahrensweise
Benötigen Verbraucher einen Effektenlombardkredit, wird mit der Bank, beziehungsweise dem Kreditinstitut ein handelsüblicher Kreditvertrag abgeschlossen. Besonderheit bei diesem Kreditvertrag sind die zusätzlichen Bestimmungen, die für einen Effektenlombardkredit spezifische Regelungen enthält. Zusätzliche Bedingungen finden sich in der Form, dass das Kreditinstitut neben der Kreditvergabe auch eine Depotführung übernimmt. Zusätzlich zu dem Kreditvertrag wird ein Pfändungsvertrag mit dem Kreditnehmer geschlossen. Dieser Pfändungsvertrag bewirkt, dass der Kreditnehmer eine Beschränkung in der Verfügung seines Depots akzeptieren muss. Der Verbraucher erhält von dem Kreditinstitut einen Kredit höchstens in der Höhe, der von der Bank anhand der Wertpapierarten bestehenden Beleihungsgrenzen ermittelt wird. Der Verbrauche erzielt durch die Beleihung einen sogenannten Hebeleffekt. Dieser Effekt wird innerhalb der der Kreditbranche auch als Leverage-Effekt bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Kurs der Wertpapiere, sprich des Wertpapierdepot positiv beeinflusst werden kann. Allerdings sind, je nach Kursverlauf, auch Verluste möglich. Die Kredithöhe, die ein Kreditinstitut gewähren kann, wird auch als Kreditlinie bezeichnet. Die Höhe des zu gewährenden Effektenlombardkredits ist auch abhängig von dem Kursverlauf der Wertpapiere. Während der Kredit für die Wertpapiere aktiv ist, können Kursverläufe ebenfalls Auswirkungen auf den Wertpapierdepot und die Beleihungsgrenze haben. Ein kursbedingtes Absinken der Beleihungsgrenze ruft sogenannte Nachbesicherungsrechte auf den Plan. Die Nachbesicherungsrechte werden im Fachjargon auch als „margin call“ bezeichnet. Ziel der Nachbesicherung ist, das Kreditlimit immer in Höhe der Beleihungsgrenze zu halten. Hier kann es für den Verbraucher verpflichtend werden, Wertpapiere zu verpfänden oder aber das Konto durch Einzahlungen, um eine Anpassung der Beleihungsgrenze zu erzielen. Kann ein erforderlicher Ausgleich des Sollsaldo-Kontos nicht erfolgen, muss das Kreditinstitut mit einer Negativerklärung reagieren. Die Negativerklärung bewirkt, dass auf die Wertpapierdepots automatisch Kündigungsrechte auferlegt werden.
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