Die Geldleihe ist ein Begriff, der aus dem Bankwesen stammt und alle Kredite bezeichnet, bei denen Buchgeld oder Bargeld an einen Darlehens- beziehungsweise Kreditnehmer gegeben wird. Das Gegenteil der Geldleihe ist die Kreditleihe.
Inhalt
Geschichte der Geldleihe
Bekannt ist Geldleihe schon seit vielen Jahrhunderten. Zuerst wurde die Geldleihe von kirchlichen Angehörigen durchgeführt und ab dem 9. Jahrhundert nahmen auch die Juden sich dessen Bereich ist. Im Grunde ist das Thema Geldleihe immer im Zusammenhang mit Juden gesehen worden. Das hat einfach den Grund, dass die Juden in den frühen Jahrhunderten überwiegend Bankiers waren oder Berufe hatten, die mit viel Geld einhergingen. Somit wird die Geldleihe auch als Bestandteil der jüdischen Kultur gesehen. Laut des Glaubens waren allein die Juden in der Lage ihr Geld auch an Fremde zu verleihen. Auch heute noch wird Geldleihe mit Geldleihgeschäften der Juden in Verbindung gebracht. Allerdings muss auch gesagt werden, dass es keine nachweislichen Beweise gibt, dass die Juden ihren Lebenserwerb hauptsächlich mit der Geldleihe durchgeführt haben.
Das Bankwesen in der heutigen Zeit
Bei dem Begriff Geldleihe wird heute in der Regel ein Kreditgeschäft bezeichnet. Zu einem Kreditgeschäft dieser Art gehören zwei Parteien, einmal die kreditgebende Partei und die kreditnehmende Partei. Die kreditgebende Partei überlässt der kreditnehmenden Partei eine festgelegte Summe und für diese Leihgabe erhält der Kreditgeber Zinsen. In einem Kreditvertrag werden alle Einzelheiten zur Geldleihe festgehalten. In erster Linie natürlich die Höhe der geliehenen Summe, dann die Rückzahlungsraten, die Laufzeit und natürlich auch die Zinsen. In den Bereich der Geldleihe fallen alle Darlehensarten, darunter vor allen Dingen:
- Immobilienfinanzierungen
- Investitionskredite
- Schuldscheindarlehen
- Kontokorrentkredite
- Fremdwährungskredite
- Roll-over-Kredite
- Stand-by-Kredite
- Diskontkredite
- Revolving Credit Facilty
Dabei wird bei der Geldleihe zwischen Unternehmensfinanzierungen und Darlehen für private Personen unterschieden. Bei den oben genannten Darlehensarten handelt es sich um die Unternehmensfinanzierungen. Die Darlehen für private Personen sind:
- Immobilienfinanzierungen
- Konsumkredite
- Lombardkredite
- Lohn- und Gehaltsabtretungen
- Dispositionskredite
Alle Darlehen werden von einer geldgebenden Partei wie einem Kreditinstitut oder einer Bank ausgegeben. Die Laufzeit aller dieser Darlehenarten ist unterschiedlich von Ratenkrediten mit wenigen Monaten Laufzeit bis hin zu Immobilienkrediten, die eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben können. Entscheidend für die Laufzeit ist in erster Linie immer die Höhe der Geldleihe und natürlich auch die Rückzahlungsrate. Alle Informationen rund um die Geldleihe wird in einem entsprechenden Vertrag festgehalten, der für beide Parteien bindend ist.
Die rechtlichen Informationen zur Geldleihe
Rechtlich gesehen ist die Bezeichnung Geldleihe nicht korrekt, denn bei einer Leihgabe handelt es sich um ein Produkt, das auch wieder an den Verleihenden zurückgegeben werden muss. Also dieselbe Sache. Bei einem Darlehen muss also eigentlich im Falle einer Geldleihe eine vertretbare Sache, die von gleicher Art, Menge, Güte und Beschaffenheit ist wie die Leihware zurückgegeben werden. Bei einer Geldleihe wird der Darlehensnehmer im Grunde nur der unmittelbare Besitzer und nicht wie bei einem Darlehen der Eigentümer.
Bankrechtlich handelt es sich bei der Geldleihe um ein Bankgeschäft nach §1 Abs.1 Nr. 2 KWG:
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind
2.
die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft);
Unter §1 Abs.1 Nr.5 können auch Unternehmen von dem Pfandleihrecht Gebrauch machen.
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind
5. die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft),
Die Verpflichtung bei einer Geldleihe
Bei einer Geldleihe muss die Person, die sich das Geld geliehen hat Verpflichtungen einhalten. Im Grunde sind die Verpflichtungen bei allen diesen Geschäften gleich gesetzt, es sei denn es sind individuelle Bedingungen ausgemacht worden. Der Kreditnehmer ist verpflichtet die Zinsen nach einem Jahr mit der letzten Ratenzahlung zu begleichen. Zudem kann der Kreditgeber eine Art Gebühr verlangen. Zur Grundverpflichtung gehört die regelmäßige Rückzahlung in Raten. Der Zinssatz wird bei der Vergabe des Geldes bestimmt. Bei einer solchen Vereinbarung wird von einem gegenseitigen Vertrag gesprochen, der im Bankwesen als synallagmatischer Vertrag bekannt ist. Eine eher unentgeltliche Geldleihe ist meist nur unter Bekannten und Angehörigen typisch. Bei einer solchen Geldleihe handelt es sich um einen zins- und gebührenfreien Vertrag, dem nur die Rückzahlung der Kreditsumme unterliegt. Zusätzlich Einnahmen sind nicht vorgesehen. Auch der Zeitpunkt bei einer solchen Geldleihe kann frei gewählt werden und ist nur dann bindend, wenn alle Details in einem schriftlichen Vertrag festgehalten wurden. Sollte keine Fälligkeitsfrist festgehalten werden, dann muss eine Kündigungsfrist beachtet werden, die in der Regel bei einem Zeitraum von drei Monaten liegt. Natürlich ist auch eine vorzeitige Kündigung möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen sind dafür bindend, die im §§488 BGB festgehalten sind.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.
(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.
Sieben Arten der Geldleihe
Unter der Bezeichnung Geldleihe gibt es verschiedene Varianten, aber im Grunde wird nur zwischen sieben Arten unterschieden:
- endfällige Geldleihe
- Annuitätenkredit
- Tilgungskredit
- Ratenkredit
- partiarische Geldleihe
- Abrufkredit
- rollierende Geldleihe
Die Kosten für eine Geldleihe
Bei den Kosten für die Geldleihe spielt der Effektivzins eine sehr bedeutende Rolle. Im Effektivzins sind alle Kosten enthalten, die für die Verleihung von Geld genutzt werden. Dabei handelt es sich um eine rechnerische Größe, die in Prozentangaben gemacht wird. Der Effektivzins muss bei der Geldleihe bekannt gegeben werden, damit Vergleichsangebote eingeholt werden können. Neben dem Effektivzins kommen noch Kosten für eine Versicherung und die Restschuld dazu. Auch Einzahlungskosten sind in der Regel keine Seltenheit. Alle Kosten sind im Vorfeld deutlich zu machen und werden mit der Unterschrift unter dem Vertrag in angegebener Höhe akzeptiert.
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