Nimmt man einen Kredit auf, egal ob bei einer Bank, einem Kreditinstitut oder bei einem privaten Geldgeber, so wird derjenige, der einem die Kreditsumme zur Verfügung stellt, als so genannter Gläubiger bezeichnet. Generell ist es so, dass einem Gläubiger sozusagen die Schuld des Schuldners zusteht, egal ob dies bei Geldgeschäften ist oder aber bei der Verleihung von Gegenständen. Im Falle einer Vergabe eines Darlehens wird der Darlehensgeber als Gläubiger bezeichnet, während der Kreditnehmer als Schuldner betitelt wird. Der Schuldner verpflichtet sich, die in Anspruch genommene Summe bzw. das Darlehen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu tilgen bzw. an den Gläubiger zurückzuzahlen.
Als Gläubiger treten in der Regel Banken, Kreditinstitute, oder private Geldgeber auf. Siehe auch Darlehensgeber
Der Gläubiger hat stets eine bestimmte Forderung (finanzielle Leistungen, Dienstleistungen, Waren)an eine Person, welche diese Forderung noch nicht einlösen konnte. Ein Gegenwert ist jedoch bereits vorausgegangen. Somit handelt es sich um einen Schuldner, welcher in der Schuld des Gläubigers steht. Sofern die Schuld beglichen wird, ist der Begriff des Schuldners und des Gläubigers in diesem Zusammenhang aufgehoben.
Inhalt
Gläubiger haben Forderungen
Ein Gläubiger hat immer noch bestehende Forderungen gegenüber dem Schuldner. Diese Forderugen können von unterschiedlicher Höhe sein und diverse Ansprüche betreffen. Nicht immer geht es um Gelder, ebenso kann es sich um Materialien, Sachleistungen oder Dienstleistungen handeln. Ebenso verschieden ist der zeitliche Rahmen des Rückstandes. So können einige Wochen oder mehrere Monate können gleichermaßen den Zeitraum einer Forderung darstellen.
Bestandteil des Schuldrechts
Der Begriff des Gläubigers fällt unter den großen Oberbegriff des Schuldrechts. In dieser gesetzlichen Bestimmung sind die weiteren Abläufe und Bestimmungen zu finden, wie im Falle einer Unfähigkeit zu zahlen, vorgegangen wird. Natürlich kann es dafür zahlreiche Ursachen geben. Nicht immer ist von einer mutwilligen Täuschung, Betrug oder Eigenverschuldung auszugehen. Auch ausbleibende Zahlungen an den Schuldner können dazu führen, dass dieser noch tiefer in die Schulden gerät und gleich mehrere Gläubiger zu bedien hat. Eine genaue Festlegung über Staffelung, Finanzen oder Umstände gibt es nicht. Allerdings wird bei wiederholter Mahnung auf die Lebensumstände Rücksicht genommen und somit wird ein Ausweg gesucht. Schließlich ist auch der Gläubiger daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn nur auf diese Weise kann der Gläubiger noch an seine Gelder bekommen und der Schuldner erfüllt dadurch seine Schuldnerpflicht und kann diese Situation im Interesse aller beenden.
Das Ausbleiben finanzieller Leistungen
Sofern Zahlungen nicht erfolgen und Rechnungen nicht bezahlt werden, kommt es zu einem Ungleichgewicht, welches möglichst zeitnah behoben werden sollte. Es gibt bestimmte Fristen, die einen zeitlichen Rahmen beinhalten. Wird dieses Ultimatum überschritten, treten die gesetzlichen Bestimmungen, beziehungsweise Verträge in Kraft. Deshalb ist vor jeder Leihgabe oder zu tätigender Zahlung das Fertigen eines Schuldscheines ratsam. Auch zwischen natürlichen Personen, unter Privatpersonen ist eine derartige Handlungsweise zu empfehlen. Aufgrund dieser Akten oder Daten kann eingesehen werden, um welchen Betrag es handelt. Der Gläubiger möchte letztlich seine Ausgaben zurückbekommen und das, ihm zustehende Geld erhalten. Auch ausbleibende Arbeiten, Tätigkeiten, Dienstleistungen fallen unter diese Rubrik. Es geht also nicht nur um Geldbeträge, vielmehr wird eine Schuld beschrieben, welche noch nicht getilgt oder abgearbeitet wurde.
Natürliche oder juristische Personen
Sowohl natürliche Personen, welche auch als Privatpersonen beschrieben werden, und juristische Personen können als Gläubiger bezeichnet werden. Auch hier ist wieder eine Überlagerung beider Tatbestände möglich. Leiht man sich zum Beispiel bei Freunden oder Bekannten eine gewisse Summe, möchte diese in einem vereinbarten Zeitraum zurückzahlen, hält dies aber nicht ein und reagiert nicht auf die Mahnungen, so ist von einem Schuldner zu sprechen. Natürlich kann man auch eigentliche Kredite beantragen, welche über einen vereinbarten Zeitraum laufen und entsprechend zurückgezahlt werden. Bleiben einzelne Raten aus und es kann auch keine finanzielle Verbesserung erwartet werden, so schuldet man dem Kreditinstitut die jeweiligen Gelder und man gerät in Erklärungsnot. Neben einem möglichen Aufschub oder einem Pausieren der Raten, wird es wahrscheinlich zur Verhandlung kommen, welche neue Bestimmungen zur Folge hat. So kann es zur Pfändung kommen oder es wird eine Zwangsversteigerung eingeleitet. Im schlimmsten Fall kann es auch zu einer Gefängnisstrafe kommen. Allerdings wird hierbei die Schuldenhöhe beachtet und ob eine Schufa-Auskunft vorliegt. Mehrere Komponenten und die Meinung des Gläubigers entscheiden über kommende Sanktionen.
Finanzielle Rückstände beheben
Außenstände und Schulden sollten möglichst schnell geklärt werden. Sofern von einem Gläubiger gesprochen wird, gerät der Schuldner schnell in Erklärungsnot. Es lohnt sich also, die finanziellen Modalitäten immer im Blick zu behalten. Mitunter kommt es aus reiner Unachtsamkeit zur Verschuldung und der Gläubiger wird weitere Schritte einleiten. Zeitliche Verzögerungen bei dringend benötigten Zahlungen sollten zudem immer berücksichtigt werden, damit ausbleibende Lasten rechtzeitig verhindert werden können.
Forderungen bestimmter Leistungen
Egal welche Leistungen beschrieben werden – sofern es keinen vergleichbaren Gegenwert gibt, handelt es sich um eine Gläubiger-Schuldner Beziehung. Meist erfolgt jedoch ein Ausgleich, sodass die Vorgehensweise als absolviert beschrieben werden kann. Kommt es dennoch zu weiteren Verzögerungen, treten Mahnungen oder Verweise in Kraft. Diese folgen einem strengen Rhythmus mit der Absicht, dass die Schulden zeitnah beglichen werden. Meist geschieht dies in Raten oder im vollen Betrag. Falls dem nicht so sein sollte, können natürlich Vereinbarungen getroffen werden, die entweder individuell getroffen werden oder die zuvor rechtlich festgelegt wurden. Unter Umständen ist ein zeitlicher Aufschub möglich, welcher jedoch einen finanziellen Mehraufwand zur Folge hat. Man sollte sich also im besten Fall vorab mit der Materie genauer beschäftigen und kann auf diese Weise mögliche Unannehmlichkeiten vermeiden.
Gläubiger und zugleich Schuldner
Zeitgleich Schuldner und Gläubiger zu sein, muss keine Seltenheit sein. Diese Fälle gibt es durchaus und lassen sich logisch erklären. Zum einen ist eine Überschneidung der Modalitäten möglich. Verschiedene Personen sind in den Fall eingeschlossen und es gibt ausstehende Zahlungen, welche noch fällig sind oder in der Folgezeit fällig werden. Außerdem ist es möglich, dass Dienstleistungen nur teilweise erbracht wurden und es auf der anderen Seite zu Rückständen der Zahlungen kommt. Somit bedarf es zwischen beiden Parteien einer Einigung, damit ein gemeinsamer Konsens gefunden werden kann.
Gegenseitig zu erbringende Leistungen
Bei jedem Verhandlungsgespräch, bei jedem Abschluss müssen gegenseitige Leistungen erbracht werden. Insofern kann es kurzzeitig dazu kommen, dass man sich in der Situation des Gläubigers und des Schuldners befindet. Diese Situation tritt praktisch bei jedem normalen Verkauf in Kraft. Allerdings betrifft dieser Fakt nicht das eigentliche Wirtschaftsrecht, welches sich mit dem Rückstand ausbleibender Finanzen beschäftigt. Auch hier ist eine Unterscheidung in Bagatellschäden und relevanten Summen zu treffen. Werden zum Beispiel Kredite im vereinbarten Zeitraum nicht zurück erstattet, so wird der zu Zahlende als Schuldner bezeichnet.
Der Anspruchsinhaber ist verstorben
Sofern der Gläubiger verstorben ist, können die Ansprüche dennoch bestehen bleiben. Schließlich können sich die Altlasten vererben, sodass letztlich die Erben fortan an den Schuldner die Ansprüche gelten machen werden. Allerdings kann dies auch gesetzlich umgeleitet, ausgeschlagen oder anders organisiert werden.
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