Auch im Bereich der Kommunen sind Kredite üblich. Einer dieser Gemeindekredite ist der Kassenkredit. Viele Menschen wissen nicht was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Darüber hinaus kommt noch hinzu, dass es sich hier in vielerlei Hinsicht um keinen wirklichen Kredit handelt und das viele Sonderregelungen zum Tragen kommen. Das macht den Kassenkredit insgesamt zu einem der komplizierten Darlehen. Gleichzeitig ist es jedoch auch eines der am häufigsten verwendeten Kredite der deutschen Kommunen.
Inhalt
Was ist ein Kassenkredit?
Bei einem Kassenkredit handelt es sich um ein Darlehen, welches Gemeinden und deren Unternehmen, Organisationen, etc. in Anspruch nehmen können. Sinn eines Kassenkredites ist es nicht, bestimmte Projekte oder Ausgaben zu finanzieren. Vielmehr soll das Darlehen dazu dienen, die laufenden Kosten der Gemeinde zu decken und es ihr so ermöglichen den Betrieb aufrecht zu erhalten. Kassenkredite sind immer dann interessant, wenn die Gemeinde vor unerwarteten Mehrausgaben steht oder die Einnahmen soweit zurückgehen, dass die Kosten nicht mehr gedeckt werden können.
Wie funktioniert der Kassenkredit?
Technisch wie organisatorisch gibt es bei der Funktionsweise eines Kassenkredites keine Unterschiede zu anderen Darlehen. Der einzige Unterschied ist, dass es sich hier um einen Gemeindekredit handelt, der also nur von staatlicher Stelle in Anspruch genommen werden kann. Davon abgesehen handelt es sich jedoch um einen Kommunalkredit, ohne besondere Unterschiede für den Abschluss oder die Funktion. Einschränkungen gibt es lediglich bei der Nutzung des Geldes, innerhalb der Gemeinde.
Außerdem können alle Kreditinstitute in Deutschland einen Kassenkredit vergeben. Dies erfolgt jedoch in der Regel bei einer der Hausbanken der Gemeinde. Es gibt hier jedoch eine kleine Ausnahme: Die Deutsche Bundesbank (Zentralbank – Achtung: Nicht die Deutsche Bank) darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Kassenkredite und einige andere Finanzdienstleistungen mehr anbieten, da die Leistungen und Möglichkeiten der Bundesbank seit einigen Jahren klar definiert sind und die Vergabe von Kassenkrediten nicht mehr beinhalten.
Wer kann einen Kassenkredit beantragen?
Bei dem Kassenkredit handelt es sich um einen Gemeindekredit. Das bedeutet, dass er nur von staatlicher Seite, also von den Kommunen beantragt werden kann. Außerdem können solche Organisationen und Stellen von dem Kredit profitieren, die von der Gemeinde betrieben werden oder ihr unterstehen. Beispiele sind etwa Körperschaften öffentlichen Rechts, Anstalten, und Regie- oder Eigenbetriebe der Kommune.
Private Unternehmen und Verbraucher haben hingegen keine Möglichkeit, einen Kassenkredit in Anspruch zu nehmen. Für den Privat- und Geschäftskundenbereich gibt es jedoch vergleichbare Kreditangebote mit ähnlichen Konditionen.
Besonderheiten beim Kassenkredit
Der Kassenkredit wird von den Banken wie ein gewöhnlicher Gemeindekredit behandelt und unterliegt – bankrechtlich – denselben Beschränkungen wie andere Kredite auch. Bei dem Gemeinden wird der Kassenkredit jedoch nicht als Darlehen klassifiziert. Vielmehr handelt es sich dort um ein Fördermittel, um die Kasse zu sichern und um laufende Ausgaben zu decken. Das Darlehen ist nicht für die Finanzierung von Projekten gedacht.
Damit eine Gemeinde einen Kassenkredit in Anspruch nehmen kann, dürfen keine anderen Möglichkeiten für den Ausgleich der Kosten bestehen. Das bedeutet, dass alle Einnahmen der Kommune aus anderen Quellen, etc. bereits ausgeschöpft sein müssen. Außerdem muss ein Kassenkredit in der Regel noch im laufenden Geschäftsjahr wieder abgezahlt werden. Er zeichnet sich also durch eine recht kurze Laufzeit aus. Die schwierige finanzielle Situation hat jedoch in den letzten Jahren vermehrt dazu geführt, dass Gemeinden einen neuen Kassenkredit aufgenommen haben, noch bevor das aktuelle Darlehen komplett abgezahlt worden ist. Dies haben Bund und Länder zum Anlass genommen, neue Regelungen zu erlassen. Fortan ist es nicht mehr erlaubt, einen Kassenkredit über das laufende Geschäftsjahr hinaus zu beantragen. Sollte dies von der Kommune gewünscht oder notwendig sein, so muss dies zuvor durch die Gemeindevertretung genehmigt werden.
Verwendung von Kassenkrediten
Wie bereits im Vorfeld erwähnt, handelt es sich aus der Sicht der Gemeinden bei einem Kassenkredit nicht um ein Darlehen. Der Zweck des Kassenkredites wird so definiert, dass er für die Deckung der Kosten, die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der Kommune notwendig sind, beantragt wird. Das heißt, das Geld muss dazu verwendet werden um den eigenen bzw. den sozialen Verpflichtungen nachzukommen. Eine Verwendung zur Finanzierung von neuen Projekten, etc. ist hingegen nicht vorgesehen und auch verboten. Für solche Zwecke stehen Bund, Länder und Kommunen jedoch andere Formen von Darlehen zur Verfügung.
Vor- und Nachteile von Kassenkrediten
Ein Kassenkredit ist für die Kommune eine einfache und schnelle Möglichkeit, um kurzfristig die Liquidität zu verbessern. Das Darlehen ermöglicht es der Gemeinde, laufende Kosten zu decken und seinen Zahlungsverpflichtungen und anderen Verbindlichkeiten nachzukommen. Kassenkredite fallen – auch wenn sie innerhalb der Gemeinden nicht als Kredite anerkannt werden – bei den Banken unter die Kommunalkredite. Sie sind zu guten Konditionen erhältlich und werden in der Regel noch im laufenden Geschäftsjahr wieder zurückgezahlt.
Da es sich bei Kassenkrediten um eine Finanzierungshilfe handelt, die explizit dazu dient die laufenden Kosten einer Gemeinde zu decken, ist der Verwendungsbereich bei dieser Form des Darlehens relativ eingeschränkt und wird intern zudem genau kontrolliert. Die Verwendung der Gelder etwa für die Investition in Projekte ist nicht erlaubt. Renovierungsarbeiten hingegen können über einen Kassenkredit finanziert werden, wenn die Renovierung für die Aufrechterhaltung des Gemeindebetriebes erforderlich ist bzw. wenn das Geld für die Investition, den Umbau, oder die Renovierung von Projekten gilt, für die die Kommune gesetzlich verantwortlich ist und wo sich diese Arbeiten nicht mehr hinauszögern lassen.
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